Hallo,
schon 2 Jahre alt, aber welche Leihkartbahn hat sowas?
Ein Kartbahn-Betreiber verletzt seine Verkehrssicherungspflicht, wenn die zur Verfügung gestellten Karts keinen Sicherheitsgurt,
keine Rückenlehne, keine Kopfstütze und keine hinreichende Knautschzone aufweisen.
Gelesen hier:
http://www.ra-karlbrenner.de/verkehrssi ... fahren.htm
Mfg
Günni
Verstehe ich nicht
Verstehe ich nicht
ziemlich komisch....
das sind diese leute die das erste mal kart fahren und auch das auf "eigene gefahr" lesen, aber nach dem unfall rumheulen....
das urteil ist ja wohl ein witz...
das sind diese leute die das erste mal kart fahren und auch das auf "eigene gefahr" lesen, aber nach dem unfall rumheulen....



das urteil ist ja wohl ein witz...
Verstehe ich nicht
stimm iuch dir total zu toyeka. aber so ein scheiß stellt den kartsport wieder in schlechtes licht :spinner :dagegen nur weil manche leutz zu dumm sind
mfg. rainer

mfg. rainer
Verstehe ich nicht
Ich würd mich nie in nem Kart anschnallen, is ja Lebensgefährlich. Und die Leute die das schreiben verstehen das Konzept hinter nem Kart nicht...
"Realize that a racecar driver is a human being with finite tolarence to criticism." Jörge Segers
"No living thing but a snail has as good a shoe as a motor car" Maurice Olley, 1961
"No living thing but a snail has as good a shoe as a motor car" Maurice Olley, 1961
Verstehe ich nicht
Ich hatte in den Boomjahren Mitte der 90er auch mal eine Halle.
Ich wundere mich über nichts mehr.
Das Problem sind unsere Gesetze.
Wenn man sich auf nem Rummel in eine Achterbahn setzt, kann man davon ausgehen, daß es sich um eine ungefährliche Sache handelt. Selbst wenn der Betreiber ein Schild "auf eigene Gefahr" aufstellt, muss er alle gesetzlichen Auflagen erfüllen. Soweit so gut. Da wird jeder Zustimmen. Aber jetzt kommt folgendes:
Rechtlich ist eine Leihkartbahn nichts anderes. Hier gelten die selben Vorschriften genau wie die Produkthaftung. Egal was Leute sagen, die sich mit sowas auskennen.
Und wenn ein Richter halt der Meinung ist, die wären verletzt, wenn ein Kart keine Gurte hat, dann ist das so. Leider. Es interessiert ihn einen feuchten Kehricht, warum und wieso ein Unfall passiert ist. Wenn aber ein Gutachter sagt, mit Gurten wäre das glimpflicher ausgegangen, dann müssen Gurte rein. Ganz besonders gilt das im Zusammenhang mit dem Wesen einer Leihkartbahn. Die Richter sagen: "Der Betreiber muss damit rechnen, daß es Kunde gibt, die mit der Bedienung eines Kart überfordert sind, und sich durch das Umfeld (Gruppendynamik, Optische Gestaltung der Bahn) dazu verleiten lassen ihre fahrerischen Fähigkeiten zu überschätzen. Dafür hat der Betreiber Sorge zu tragen"
Meine Karts hatten alle den obligatorischen Rundumschutz und die Hinterachsabdeckung. Trotzdem wollte der Richter, daß ich meine Karts mit Gurten, Überrollbügel und Bremslichtern !! ausrüste. Alle Karts sollten mit einem Stromkreisunterbrecher ausgestattet werden, der per Funk funktioniert und mit dem das Bahnpersonal "Verrückte" stoppen kann. Darüber hinaus sollte ich persönlich stündlich überprüfen, "...ob die Fahrbahn sowie die angebrachten Sicherheitseinrichtungen in Form von miteinander verschraubten Reifenstapeln noch ordnungsgemäß intakt sind und dem Gutachten entsprechen"
Ich hab dann meine Konzequenzen gezogen und die Tür zugemacht.
Die weitere Entwicklung sieht man über dem großen Teich.
Anders ist es noch bei den Rennkarts. Solange da jeder sein eigenes Kart hat, ist er selbst verantwortlich für die Sicherheit. Noch. auf ein Urteil in diesem Bereich des Kartsports warte ich noch. Sollen wir mal wetten, wie lange das noch dauert, bis ein Richter dem DMSB vorschreibt wie ein Kart auszusehen hat ?
Ich wundere mich über nichts mehr.
Das Problem sind unsere Gesetze.
Wenn man sich auf nem Rummel in eine Achterbahn setzt, kann man davon ausgehen, daß es sich um eine ungefährliche Sache handelt. Selbst wenn der Betreiber ein Schild "auf eigene Gefahr" aufstellt, muss er alle gesetzlichen Auflagen erfüllen. Soweit so gut. Da wird jeder Zustimmen. Aber jetzt kommt folgendes:
Rechtlich ist eine Leihkartbahn nichts anderes. Hier gelten die selben Vorschriften genau wie die Produkthaftung. Egal was Leute sagen, die sich mit sowas auskennen.
Und wenn ein Richter halt der Meinung ist, die wären verletzt, wenn ein Kart keine Gurte hat, dann ist das so. Leider. Es interessiert ihn einen feuchten Kehricht, warum und wieso ein Unfall passiert ist. Wenn aber ein Gutachter sagt, mit Gurten wäre das glimpflicher ausgegangen, dann müssen Gurte rein. Ganz besonders gilt das im Zusammenhang mit dem Wesen einer Leihkartbahn. Die Richter sagen: "Der Betreiber muss damit rechnen, daß es Kunde gibt, die mit der Bedienung eines Kart überfordert sind, und sich durch das Umfeld (Gruppendynamik, Optische Gestaltung der Bahn) dazu verleiten lassen ihre fahrerischen Fähigkeiten zu überschätzen. Dafür hat der Betreiber Sorge zu tragen"
Meine Karts hatten alle den obligatorischen Rundumschutz und die Hinterachsabdeckung. Trotzdem wollte der Richter, daß ich meine Karts mit Gurten, Überrollbügel und Bremslichtern !! ausrüste. Alle Karts sollten mit einem Stromkreisunterbrecher ausgestattet werden, der per Funk funktioniert und mit dem das Bahnpersonal "Verrückte" stoppen kann. Darüber hinaus sollte ich persönlich stündlich überprüfen, "...ob die Fahrbahn sowie die angebrachten Sicherheitseinrichtungen in Form von miteinander verschraubten Reifenstapeln noch ordnungsgemäß intakt sind und dem Gutachten entsprechen"
Ich hab dann meine Konzequenzen gezogen und die Tür zugemacht.
Die weitere Entwicklung sieht man über dem großen Teich.

Anders ist es noch bei den Rennkarts. Solange da jeder sein eigenes Kart hat, ist er selbst verantwortlich für die Sicherheit. Noch. auf ein Urteil in diesem Bereich des Kartsports warte ich noch. Sollen wir mal wetten, wie lange das noch dauert, bis ein Richter dem DMSB vorschreibt wie ein Kart auszusehen hat ?
Verstehe ich nicht
Hallo Roschdworschd,
es tut mir leid für dich, das du diese Sache aufgegeben hast oder aufgeben musstest. Waren das Auflagen um diese Bahn weiter zu betreiben,
oder hättest du dann bei jedem Unfall löhnen müssen? Vielleicht gibt es ja auch in den einzelnen Bundesländern Unterschiede in den Gesetzen.
Ich habe bis jetzt noch nirgendwo Sicherheitsgurte oder ähnliches an Leihkart’s gesehen. Ich finde die deutschen Gesetze teilweise lächerlich,
und vor allem wird ja alles sooooo gleich gehalten. Aber es ist wohl so, wo kein Kläger, da kein Richter.
Es wird und ist doch alles Tüv abgenommen, was gibt es da also noch zu bemängeln?
Diese Bahn, um die es da geht, kenne ich gut, habe ich hinterher festgestellt. Und es hat sich abgesehen von ein paar Schönheitsreparaturen
in den etlichen Jahren nichts verändert, nein, es sind ja sogar noch wirklich schlimmere Dinge passiert.
Polizei und Tüv Kontrolle, alles ok, weiter geht’s. Habe dort auch oft gesehen wie manche Leute unter die Reifen geschoben wurden
und nur mit viel Anstrengung und Hilfe anderer Leute, auch meiner Hilfe, dort heraus geholt wurden.
Trotzdem finde ich diese Bahn und die Kart’s sicherheitstechnisch annehmbar. Wenn es weniger “Verrückte” auf den Bahnen geben würde,
würde wohl auch weniger Wind davon gemacht. Ich finde, das jeder sich der Gefahr bewusst sein muss, wenn er, sie, ein solches Gefährt bewegt,
und für die Fahrweise kann der Betreiber doch nichts.
Der Betreiber müsste sich das Kart noch von den wirklichen “Idioten” bezahlen lassen, damit se mal auf den Teppich kommen.
Bei manchen Betreibern musst du sogar unterschreiben das du haftest beim “Bums“.
Irgendwie dreht es sich in Deutschland doch sowieso nur ums Geld. Wenn einer sieht, wie er einem anderen schädigen oder abzocken kann,
wird sofort ein Plan geschmiedet. Schäbig.
Also Leute, bei jedem kleinen Aua, auch wenn keiner gezwungen wurde Kart zu fahren, auch bei eigener Schuld, Anzeige.
Der Betreiber ist immer dran. Hirnverbrannt kann ich da nur sagen.
Bei einem eigenen Kart angeschnallt, das stelle ich mir gut vor. Glaube kaum, das da ein Überrollbügel ausreicht, warum nicht gleich einen Käfig.
Aber du wirst wohl Recht haben, die Zeit wird’s bringen.
Mfg
Günni
es tut mir leid für dich, das du diese Sache aufgegeben hast oder aufgeben musstest. Waren das Auflagen um diese Bahn weiter zu betreiben,
oder hättest du dann bei jedem Unfall löhnen müssen? Vielleicht gibt es ja auch in den einzelnen Bundesländern Unterschiede in den Gesetzen.
Ich habe bis jetzt noch nirgendwo Sicherheitsgurte oder ähnliches an Leihkart’s gesehen. Ich finde die deutschen Gesetze teilweise lächerlich,
und vor allem wird ja alles sooooo gleich gehalten. Aber es ist wohl so, wo kein Kläger, da kein Richter.
Es wird und ist doch alles Tüv abgenommen, was gibt es da also noch zu bemängeln?
Diese Bahn, um die es da geht, kenne ich gut, habe ich hinterher festgestellt. Und es hat sich abgesehen von ein paar Schönheitsreparaturen
in den etlichen Jahren nichts verändert, nein, es sind ja sogar noch wirklich schlimmere Dinge passiert.
Polizei und Tüv Kontrolle, alles ok, weiter geht’s. Habe dort auch oft gesehen wie manche Leute unter die Reifen geschoben wurden
und nur mit viel Anstrengung und Hilfe anderer Leute, auch meiner Hilfe, dort heraus geholt wurden.
Trotzdem finde ich diese Bahn und die Kart’s sicherheitstechnisch annehmbar. Wenn es weniger “Verrückte” auf den Bahnen geben würde,
würde wohl auch weniger Wind davon gemacht. Ich finde, das jeder sich der Gefahr bewusst sein muss, wenn er, sie, ein solches Gefährt bewegt,
und für die Fahrweise kann der Betreiber doch nichts.
Der Betreiber müsste sich das Kart noch von den wirklichen “Idioten” bezahlen lassen, damit se mal auf den Teppich kommen.
Bei manchen Betreibern musst du sogar unterschreiben das du haftest beim “Bums“.
Irgendwie dreht es sich in Deutschland doch sowieso nur ums Geld. Wenn einer sieht, wie er einem anderen schädigen oder abzocken kann,
wird sofort ein Plan geschmiedet. Schäbig.
Also Leute, bei jedem kleinen Aua, auch wenn keiner gezwungen wurde Kart zu fahren, auch bei eigener Schuld, Anzeige.
Der Betreiber ist immer dran. Hirnverbrannt kann ich da nur sagen.
Bei einem eigenen Kart angeschnallt, das stelle ich mir gut vor. Glaube kaum, das da ein Überrollbügel ausreicht, warum nicht gleich einen Käfig.
Aber du wirst wohl Recht haben, die Zeit wird’s bringen.
Mfg
Günni
Verstehe ich nicht
Es ging bei der Sache um einen Unfall. Weil einer meinte, er müsste ungebremst in eine 180° Spitzkehre fahren. Er hatte gehört, daß bei Leihkarts alles voll geht...Und da hat er sich sein rechtes Bein gebrochen. Die Gesetze sind zwar überall gleich, aber die Rechtssprechung nicht. Es kommt dauf an, wie der Richter die Sache auslegt.
Leihkarts mit Gurten und Überrollbügel etc. gibt es. Und zwar in den USA. Jeder europäische Hersteller hat die für den US Markt im Programm. Und die werden bei uns auch bald auftauchen. Es muss sich nur ein Richter finden lassen...
Leihkarts mit Gurten und Überrollbügel etc. gibt es. Und zwar in den USA. Jeder europäische Hersteller hat die für den US Markt im Programm. Und die werden bei uns auch bald auftauchen. Es muss sich nur ein Richter finden lassen...