Gerichtsurteil...
Verfasst: Mi 9. Nov 2005, 17:25
....Stand heute in unserer Tagespresse (General-Anzeiger/Bonn)
Personal einer Kart-Bahn muss auf Haarlänge achten
Saarbrücken.
Das Personal einer Kart-Bahn muss darauf achten, dass niemand ungeschützt mit offenen langen Haaren mit den Rennautos fährt. Wird dies versäumt und kommt dadurch jemand zu Schaden, haften Mitarbeiter und Betreiber gemeinsam.
Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken (Az: 1 U 156/04-81).
Im konkreten Fall hatten sich die Haare einer jungen Frau während der Fahrt um die Hinterachse ihres Karts gewickelt. Ihr wurde ein großes Stück Kopfhaut abgerissen.
Von dem Betreiber der Kart-Bahn verlangte die junge Frau 10 000 Euro Schmerzensgeld.
Das OLG sprach ihr trotz eines 50-prozentigen Mitverschuldens 8 000 Eoro Schmerzensgeld zu. dpa
Schöne Grüsse,
Personal einer Kart-Bahn muss auf Haarlänge achten
Saarbrücken.
Das Personal einer Kart-Bahn muss darauf achten, dass niemand ungeschützt mit offenen langen Haaren mit den Rennautos fährt. Wird dies versäumt und kommt dadurch jemand zu Schaden, haften Mitarbeiter und Betreiber gemeinsam.
Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken (Az: 1 U 156/04-81).
Im konkreten Fall hatten sich die Haare einer jungen Frau während der Fahrt um die Hinterachse ihres Karts gewickelt. Ihr wurde ein großes Stück Kopfhaut abgerissen.
Von dem Betreiber der Kart-Bahn verlangte die junge Frau 10 000 Euro Schmerzensgeld.
Das OLG sprach ihr trotz eines 50-prozentigen Mitverschuldens 8 000 Eoro Schmerzensgeld zu. dpa
Schöne Grüsse,