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Winterzeit = Umbauzeit :)
Verfasst: 11.06.2009, 15:06
von pehaha
Rainer, möglich wohl fast immer, aber sinnvoll???
Aber wir wollen hier ja nicht LAUT denken.........
Das machen wir dann PN

Winterzeit = Umbauzeit :)
Verfasst: 11.06.2009, 15:13
von Ehemalier
Die Zulassung des Anhängers ist immer möglich, ist nur die Frage ob ich das passende Zugfahrzeug dafür habe. das interessiert weder TÜV noch die Zulassungsstelle. Nur bei ner Verkehrskontrolle wird das interessant. Auch wenn 100 draufsteht, man muß es ja nicht ausnutzen wenns die Kombination nicht hergibt
Winterzeit = Umbauzeit :)
Verfasst: 11.06.2009, 15:17
von Semah
Du brauchst ersteinmal ein Gutachten vom TÜV/Dekra o.ä. das deine Kombi aus Hänger und Zugahrzeug der 100er Zulassung entspricht, erst dann bekommt man von der Zulassungsstelle die 100er Genehmigung und 100er Aufkleber.
Kostenpunkt ~45€ bei der Dekra fürs Gutachten plus Kosen bei der Zulassungsstelle, (Reifen dürfen auch nicht älter als 6 Jahre sein).
Winterzeit = Umbauzeit :)
Verfasst: 11.06.2009, 15:19
von Rainer
Der TÜV schaut schon danach. Bei uns hier in Bünde jedenfalls.
Ich wollte für unseren ungebremsten Anhäger eine 100-er Zulassung haben. Hätte ich nur dann bekommen, wenn ich den Anhänger auch auf 470 kg abgelastet hätte.Da wir den Hänger aber noch anderweitig nutzen, habe ich das dann nicht gemacht.
Vielleicht hätte ich da mit einem anderen Zugfahrzeug vorfahren sollen.

Winterzeit = Umbauzeit :)
Verfasst: 11.06.2009, 15:30
von pehaha
Ich denke hier nicht laut...........
Der Rest ist Eigenverantwortung.
Ich fahre in 30er Zone IMMER 30, in der Stadt IMMER 49,9 außerorts max. 99,99
und auf der AB max. Richtgeschwindigkeit.
Und wenn ich trotzdem mal geblitzt wurde, war das 100%ig ein Bedienungsfehler am Blitzer.
Ist doch logisch....oder ?????
Mal zurück zum Dibond.
Klar, der Preis war heiß, wenn die Ware aber nicht als verschrammt angepriesen wurde......egal...hast eh schon verbaut.
(Trotz der Schutzfolie verschrammt ?? )
Pass nur auf, die Schrammen kannste da kaum rauspolieren.
Die Lackschicht ist sehr dünn und auch nicht mit Nitroverdünner hantieren.
Mir hatten ja liebe Mitmenschen meinen Hänger gleich zu Beginn mit som fetten Eding zum Unikat signiert. :O
Mit Alcohol und Spritzitus hatte ichs fast 90% weg. Ich wollte 100%, die bekam ich mit Nitro auch....bis aufs Alu. :O
Der Seiden-Glanz läßt leider auch schnell nach, uU gleich mal mit Hartwachs konservieren.
Winterzeit = Umbauzeit :)
Verfasst: 11.06.2009, 15:35
von Semah
Auf Landstrassen gilt im übrigen auch mit einer 100er Zulassung Tempo 80 mit einem Hänger

Winterzeit = Umbauzeit :)
Verfasst: 11.06.2009, 15:42
von pehaha
Ja, das vergißt man schnell mal auf der langen Hunsrück-Höhen-Strasse, die zieht sich ja.
Winterzeit = Umbauzeit :)
Verfasst: 11.06.2009, 15:56
von Ehemalier
Ich weiß nicht, wann ihr das gemacht habt, aber da im Eintrag des Anhängers auch das Mindestleergewicht des Zugfahrzeugs steht ist es für die Eintragung völlig unerheblich, wie der Anhänger auf das TÜV/Dekra Gelände kommt. Der Prüfer schaut nach den Voraussetzungen (Stoßdämpfer, Alter und Tragfähigkeit der Bereifung, Antischlingerkupplung) und bescheinigt dann, daß der Anhänger 100km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen in D fahren darf. Das wird dann in der ZulStelle eingetragen. Aber oft haben die Prüfer auch nicht den Durchblick, ich mußte den auch erst mitm Ausdruck der Bestimmungen überzeugen, daß ich keine Antischlingerkupplung für meinen Wohnwagen brauche. Hab die Bescheinigung dann auch ohne Wohnwagen bekommen und nach dem Zugfahrzeug hat auch keiner gefragt.
Mußte mich korrigieren, im Schein steht nix von den Bedingungen, die das Zugfahrzeug erfüllen muß.
Für Tempo 100km/h auf auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gem 9. Ausnahme VO. Z. STVZO*
so stehts geschrieben. Den Paragraphen muß man dann kennen. Allerdings ist das auch bei der Polizei schwierig, denn kurz nach der Zulassung bin ich angehalten worden und der Polizist fragte doch, was man machen muß, um so eine 100er Zulassung zu bekommen. da konnmte ich ihm helfen:D
Winterzeit = Umbauzeit :)
Verfasst: 11.06.2009, 17:02
von Ehemaliger User 7
http://www.tuev-nord.de/20658.asp
Hat sich zwischenzeitlich wohl einiges getan, wir mussten noch diesen RIESENAUFKLEBER incl. Siegel innen auf die Heckscheibe pappen.
Wir sind mal auf unserer Rückfahrt von Kerpen @home in Frechen angehalten, haben mal bei der AB-Wache nachgefragt, was nun Sache ist. Es mussten erstmal einige Vorschriften selbst durchgelesen werden.
Deutsche Bürokratie halt ...

Winterzeit = Umbauzeit :)
Verfasst: 11.06.2009, 20:38
von JC1300
Ich habe gerade mal im Brief nachgeschaut:
Audi: 0,3 x 1420 kg = 426 kg
- 135 kg Anhängerleergewicht
- 100 kg Aufbau (Keine Ahnung was der wirklich wiegt)
=> 191 kg Zuladung
Golf: 0,3 x 1228 kg = 368,4 kg
- 135 kg Anhängerleergewicht
- 100 kg Aufbau (Keine Ahnung was der wirklich wiegt)
=> 133 kg Zuladung
Das ist echt nicht viel...
@Pehaha: Es ist ein Anhänger mit zul. Gesamtgewicht von 750 kg
Die Dibond-Platten sind schon brauchbar. Aber man darf halt keinen fehlerfreien Aufbau erwarten. Wenn man genauer schaut sieht man halt hier und da leichte kratzer und zb an der Heckklappe ist eine Ecke sehr rund geworden. Wie gesagt, ich hatte noch etwas Glück, dass die Mängel meistens an Stellen waren, welche eh nur Verschnitt waren. Ich muss die Kanten halt noch sauber verarbeiten. Maßlich hat das nicht immer gepasst und entweder ne überlappung oder einen spalt hinterlassen.
