Bitburg: Tödlicher Unfall auf Kartbahn

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KRV
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Bitburg: Tödlicher Unfall auf Kartbahn

Beitrag von KRV »

Die CIK hat vor kurzem eine Schrift mit Empfehlungen für den Leihkartbetrieb herausgegeben.
Ich kann für den deutschen Kartsport nur hoffen, dass einmal mehr aus den Richtlinien wird und sie in eine vernünftige Richtung gehen.
Denn dann, wird das hoffentlich auch einen Orientierungscharakter für die Behörden werden, und dann kann da nicht der deutsche Amtsschimmel drauf kommen. (Nach dem Motto CIK-approved, die haben nichts falsch gemacht).

Ansonsten nehme ich bewusst keine weitere Stellung dazu (Edit: dem Unfall).
Zuletzt geändert von KRV am Mi 12. Dez 2007, 00:08, insgesamt 1-mal geändert.
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tomdie
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Bitburg: Tödlicher Unfall auf Kartbahn

Beitrag von tomdie »

Die CIK brauchen wir da eigentlich gar nicht!

Eigentlich müsste man auf das Verantwortungsbewußtsein der Hallenbetreiber setzen. Leider ist das nur selten da! War heute wieder in einer Halle. In 1 Std. 3 Karts ausgefallen..... Vergangenes WE im 2 Std-Rennen 2 Karts mit Bremsprobs stillgelegt..... Vom Streckenlayout mal ganz abgesehen. Manche lassen die Leihkarts mit 50 m Anlauf auf eine Wand zufahren.... wenn da mal einer pennt nützen die 3 Reifen gar nichts... Das geht anders. Für viele Hallenbetreiber ist das Leihkartfahren in der Tat nichts anderes als "schnelleres Kirmeskart".

Wie schon gesagt: Wenn da erst "von Amts wegen" irgendwelche Überwachung kommt, dann werden die Hälfte aller Hallen "von Amts wegen" dicht gemacht!

Gruß Thomas
Zuletzt geändert von tomdie am Di 11. Dez 2007, 23:29, insgesamt 1-mal geändert.
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KRV
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Bitburg: Tödlicher Unfall auf Kartbahn

Beitrag von KRV »

Und wenn Überwachung kommt, nicht nur das dann zu gemacht wird, sondern dann kommen auch weider utopische Bürokratenbesserwisser-Auflagen.
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Rabbitracer
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Bitburg: Tödlicher Unfall auf Kartbahn

Beitrag von Rabbitracer »

Ach...mir fällt noch ein......

Wenn der in Büren liest , das seine Bremsen nicht gingen , wird der wohl sauer sein denn das kann ich nicht bestätigen .


Hab noch nie einen gehört , das die Bremse so schlecht sei. Die Flotte ist ein Jahr alt und im Vergleich zu z.B. Niederkrüchten , so als wenn man ein neues Auto mit nem Stockcar Auto vergleicht.

Auch beobachte ich oft wie die Karts ohne besonderen Grund überprüft werden. Wenn einer was merkt sowieso.

Als Leihkart Fahrer kann man sich in Büren sicher nicht beschweren.

Wenn Deinen Bremse nicht ginge und der Alfred dazu gesagt hat . Die geht doch ..............da glaub ich dem Alfred , muss ich dazu sagen.
der macht schon wegen unbegründeter Sachen Theater.....

Niemals glaub ich das der Leute zwingt mit kaputter Brense zu fahren.


Möcht ich ma zur Ehrenrettung meiner Heimbahn sagen ;)

Gerade leihkart ist da ein Paradies.

Ralf
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T2S
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Bitburg: Tödlicher Unfall auf Kartbahn

Beitrag von T2S »

Meiner Meinung nach bergen Indoorkartbahnen ansich sowieso ein höheres Risiko als Outdoorbahnen. Der Grund ist simpel und liegt natürlich an den Auslaufzonen.

Leider kann ich das Video nicht mehr finden, aber ich habe bei YouTube oder ähnlichem einmal ein Video von einem amerikanischen Kartrennen in einer Stadt gesehen. Das 10 Min Video war randvoll mit haarsträubenden Unfällen aufgrund mangelnder Auslaufzonen. Dort kam aber niemand zu größerem Schaden und da auch Schalter dabei waren dürften die Geschwindigkeiten ungleich höher gewesen sein als bei dem besagtem Unfall am vergangenen Montag. Somit ist das für mich unfassbar, dass das zu so einem tragischen Unfall kam. Zeigt uns allen doch aber, das der Nackenschutz umso dringender vonnöten ist, je enger der Kurs.

Alkoholpegel und mangelnde Bremsen könnte zwar ein Grund für den Unfall sein, sind doch aber wilde Spekulationen. Weder die Angehörigen des Opfers, noch der Kartbahnbetreiber wird das gerne lesen. Bleibt zu hoffen, das man hier an dieser Stelle auch die wahren Gründe für diesen Unfall erfährt, sobald die Untersuchungen abgeschlossen sind.

Bis dahin bleibt doch hier allen nur, dem Angehörigen das Beileid auszusprechen.
Zuletzt geändert von T2S am Mi 12. Dez 2007, 08:31, insgesamt 2-mal geändert.
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Sparco1969
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Bitburg: Tödlicher Unfall auf Kartbahn

Beitrag von Sparco1969 »

Erst mal mein Beileid an ale Angehörigen. :(

habe das hier zufällig im Netz gefunden:
Geändert: 16.11.2006 20:55:19

Wer eine Gefahrenquelle schafft, muss die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze Dritter treffen – Verkehrssicherungspflicht beim Kartfahren

Ein Kartbahn-Betreiber verletzt seine Verkehrssicherungspflicht, wenn die zur Verfügung gestellten Karts keinen Sicherheitsgurt, keine Rückenlehne, keine Kopfstütze und keine hinreichende Knautschzone aufweisen

OLG Düsseldorf vom 14.11.2003 - I-22 U 69/02

BGB § 254, BGB § 291 a.F., BGB § 823 Abs. 1, BGB § 847 a.F., ZPO § 139, AGBG § 11 Nr. 7, StVO § 5

Leitsatz

Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach das Kartfahren auch für den nicht rennsport-orientierten Freizeitfahrer, der nur einzeln trainiert oder einfach aus Freude am Fahren fährt, als Motorsport anzusehen ist

Zum Sachverhalt:

Der Kläger verlangt Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen erlittener Verletzungen bei einem Unfall auf der von der Beklagten betriebenen Kart-Bahn. Die Beklagte betreibt in einer ehemaligen Industriehalle auf der T....str. 83 in D. unter der Bezeichnung Race-Kart-Center eine Kart-Bahn. Die gesamte Fahrbahn ist durch eine Reihe von Reifenstapeln, jeweils bestehend aus zwei übereinander liegenden und miteinander verschraubten Reifen, begrenzt. Die Reifenstapel sind zum Teil mit Flacheisen am Hallenboden befestigt und untereinander zur Fahrbahn hin mit einem ca. 30 cm hohen und ca. 15 - 20 mm starken Förderbandgummi versehen, so dass sich eine glatte Fahrbahnbegrenzung ähnlich einer nachgiebigen Leitplanke ergibt. Einzelne Reifenstapel in dieser Kette umschließen Doppel-T-Stahlträger, die das Hallendach tragen. Diese Reifenstapel waren zum Unfallzeitpunkt teilweise aus vier bis sechs Reifen, z.T. aber ebenso wie die übrige Streckenbegrenzung aus zwei Reifen aufgebaut.



Aus den Entscheidungsgründen:

Dem Kläger steht gegen die Beklagte dem Grunde nach ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gemäß den §§ 823 Abs. 1, 847 BGB a.F. wegen fahrlässiger Verletzung von Verkehrssicherungspflichten zu.

Zu Recht ist das Landgericht auch zu dem Ergebnis gekommen, dass die Beklagte die ihr obliegenden Verkehrssicherungspflichten verletzt hat und die unfallbedingten Verletzungen des Klägers darauf beruhen.

Nach einhelliger Rechtsauffassung obliegt jedem, der eine Gefahrenquelle schafft, die Rechtspflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze Dritter zu treffen, damit sich das geschaffene Risiko nicht realisiert. Hierbei muss nicht für alle denkbaren, entfernten Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorsorge getroffen werden, denn eine Verkehrssicherung, die jeden Unfall ausschließt, ist nicht erreichbar. Es sind aber diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die nach den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, Gefahren abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer oder nicht ganz fern liegender bestimmungswidriger Benutzung drohen (BGH NJW 1985, 1076; 1978, 1629; Palandt/Thomas, BGB, 61. Aufl., § 823 Rn. 58).

Für Vergnügungsanlagen wie Autoscooter oder andere Fahrgeschäfte hat die Rechtsprechung diese allgemeinen Maßstäbe dahin konkretisiert, dass der Reiz solcher Einrichtungen gerade darin besteht, das für den Nutzer erkennbare Risiko zu beherrschen, weshalb der Betreiber die Nutzer nur vor solchen Gefahren schützen muss, die über das nach der allgemeinen Lebenserfahrung als anlagentypisch zu betrachtende Risiko hinausgehen.

Für eine Go-Cart-Bahn gehört es zum anlagentypischen Risiko, dass die Benutzer sich gegenseitig überholen, bedrängen und auch Berührungen mit anderen Fahrzeugen suchen und in Folge solcher Fahrmanöver auch gegen die Fahrbahnbegrenzung geraten.

Gegen die sich aus einer solchen Nutzung ergebenden Gefahren braucht der Inhaber der Go-Kart-Bahn deshalb im Grundsatz keine Vorkehrungen zu treffen, denn diese Gefahren sind typischerweise mit der Benutzung verbunden und werden von den Nutzern erkannt und grundsätzlich in Kauf genommen (OLG Karlsruhe, VersR 1986, 479 für die Gefahr, dass zwei zusammenstoßende Karts ein Hindernis für den nachfolgenden Fahrer bilden, dem er nicht mehr ausweichen kann).

Andererseits werden diese Einrichtungen in der Freizeit und deshalb häufig in gelockerter Stimmung aufgesucht und genutzt, weshalb Sicherungsmaßnahmen gegen leichtsinniges, nicht angepasstes und gegebenenfalls auch verbotswidriges Verhalten der Benutzer erforderlich sind (BGH VersR 1957, 247 - Kettenkarussell; BGH VersR 1977, 334 - Autoscooter; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 24 - Raupenkarussell; LG Bonn, VersR 1988, 1268 - Berg- und Talbahn).

Wie jedermann weiß, handelt es sich beim Motorsport um eine gefährliche Sportart, bei der Unfälle mit regelmäßiger Häufigkeit geschehen. Wegen dieser Häufigkeit von Unfällen, die auch mit schweren und schwersten Folgen verbunden sein können, sind die Sicherheitserwartungen der Nutzer von Motorsporteinrichtungen im allgemeinen und Kartbahnen im besonderen hoch anzusetzen.

Im konkreten Fall bestanden weitere Risikoerhöhungen durch das von der Beklagten zur Verfügung gestellte Kart. Das vom Kläger gefahrene Kart wies weder einen Sicherheitsgurt noch eine den gesamten Rücken abdeckende Sitzlehne noch eine Kopfstütze auf. Mit dieser Konstruktion war eine besonders erhöhte Gefahrenlage für den Fahrer im Falle eines Frontalaufpralls gegen ein starres Hindernis verbunden, denn die vorgenannten Sicherheitseinrichtungen hätten die hier eingetretenen Folgen eines Frontalunfalls, was allgemein bekannt ist, verhindern oder doch erheblich abmildern können.

Es bedarf hierbei keiner Entscheidung des Senats, welche konkreten Maßnahmen zu fordern sind, ob etwa (der Überlegung des Sachverständigen folgend) zu fordern ist, die Stützen derart abzupolstern, dass die Aufprallenergie weitgehend gefahrlos abgebaut wird, ob die Streckenführung "entschärft" werden kann, ob Konstruktionsänderungen an den Karts erforderlich sind, ob die Nutzung der Kartbahn von dem Gebrauch einer persönlichen Sicherheitsausrüstung abhängig zu machen ist, ob eine Mehrzahl dieser oder anderer Maßnahmen erforderlich ist oder ob sich ein hinreichendes Maß an Sicherheit wegen der Hallenstützen überhaupt nicht erzielen lässt.

Dass solche Maßnahmen technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar wären, ist weder ersichtlich noch hinreichend dargelegt worden. Sofern ein hinreichendes Maß an Sicherheit in einer Halle mit Stützpfeilern nicht mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln erreichbar sein sollte, mag dies zu einer Verlegung der Bahn in eine andere Halle - vorzugsweise mit freitragender Decke - zwingen.

Der Senat vermag im Lichte der Gefahr für die Nutzer der jetzigen Anlage nicht zu erkennen, dass die damit verbundenen Kosten unzumutbar wären, zumal der Sachverständige betont hat, dass sich gleichartige Unfälle jederzeit wiederholen könnten.

Die Beklagte hat diese Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflichten auch als fahrlässig zu vertreten, denn bei Anspannung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte ihr nicht entgehen können, dass die getroffenen Vorkehrungen unzureichend waren und sich Unfälle in der geschehenen Art ereignen können.

Die damit begründete Haftung der Beklagten auf Schadensersatz gem. § 823 Abs. 1 BGB und auf Schmerzensgeld gem. § 847 BGB a.F. ist nicht durch Haftungsfreizeichnungen ausgeschlossen.

Der oben zitierte Aufdruck auf den Eintrittskarten sowie die Aushänge in der Halle, nach deren Inhalt die Haftung der Beklagten ausgeschlossen sei, stellen allgemeine Geschäftsbedingungen der Beklagten dar, die unwirksam und deshalb nicht Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags sind. Nach § 11 Nr. 7 AGBG, der hier anzuwenden ist (nunmehr § 309 Nr. 7 BGB n.F.), ist ein Ausschluss der Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzungen, wie er hier vorliegt, in allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam.
Kartfahren ist nicht alles, aber ohne Kart ist alles nichts
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ruppi
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Bitburg: Tödlicher Unfall auf Kartbahn

Beitrag von ruppi »

Auf der MS-Kartbahn in Kerpen (nicht die Bahn in Manheim sondern die Indoor/Outdoorbahn im Industriegebiet Sindorf von Schumi) haben die Leihkarts auch keinen Gurt und Kopfstützen.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß Schumi seinen Namen für eine Bahn hergibt, bzw sie betreibt wenn da nicht vorher alles von Sachverständigen getestet und für gut befunden wurde.
Die Dinger schaffen es auch auf rund 50 km/h und bei beiden Bahnen ist eine Gerade, wo man am Ende auf eine Mauer zufährt. Allerdings sind hier keine ollen Reifen sondern richtig stabile Kunststoffabweiser rund um die Strecke gebaut. Die verhindern aufgrund ihrer Bauart daß man direkt dagegen knallen kann...sie führen das Kart gleich auf die Bahn zurück.
Die Bremsen bei den Karts sind naturgemäß alle sehr unterschiedlich - aber daß eins gar nicht bremst hab ich noch nicht gehabt.
Das Personal ist in der Regel sehr geschult - einige sind was strenger, andere eben nicht...liegt wohl in deren Ermessensspielraum.
Generell macht die Bahn einen recht anständigen Eindruck. Allerdings treiben sich dort leider auch schonmal Idioten rum, die meinen den dicken Larry machen zu können - das machts dem Personal nicht gerade einfach und der Tag ist im Grunde gelaufen.

Im aktuellen Fall des 18 jährigen scheint ja alles erstmal Spekulation zu sein was die Gründe angeht.
Es mag jetzt etwas hart bzw kalt klingen, aber wenn wir uns in so eine Geschoß setzen, sollte man sämtliche Risiken vorher wenigstens mal bedacht haben. Es handelt sich schlichtweg um Motorsport - und der ist nunmal gefährlich. Das kann eben auch in ungünstigsten Fällen mal tödlich enden. Klar, das liest man nicht gern, gehört aber leider dazu.

ruppi
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T2S
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Bitburg: Tödlicher Unfall auf Kartbahn

Beitrag von T2S »

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ruppi
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Bitburg: Tödlicher Unfall auf Kartbahn

Beitrag von ruppi »

Meinst Du Punkt12? Hab ich grad mal angemacht...auch wenn die Arbeit gleich ruft. Im Mom läuft da irgendwas....keine Ahnung...mit wehleidigen Männern oder so.

ruppi
Edit: da ist es
Zuletzt geändert von ruppi am Mi 12. Dez 2007, 12:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Der-Hugo
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Beitrag von Der-Hugo »

habs auch gerade gesehen X(

aber die bahn ist nass in der halle? 8o
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