Vampire R
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Das ist doch in der EU! Somit kein Zoll. Auch wenn man schon einmal MwSt (VAT = 17,5% in UK) in der EU gezahlt hat, muss man das nicht noch ein zweites mal tun.
Und Fracht niemals so viel. Kreditkartengebühr ist dabei Kleingeld; auch kann man ja elektronisch überweisen.
Und verhindern darf man Käufe in anderen Ländern in der EU auch absolut nicht.
Es ist ein Markt, Leute. Als Verbraucher sollten wir uns daran gewöhnen. US-Verbraucher profitieren schon lange von einem so grossen Markt!
Und Fracht niemals so viel. Kreditkartengebühr ist dabei Kleingeld; auch kann man ja elektronisch überweisen.
Und verhindern darf man Käufe in anderen Ländern in der EU auch absolut nicht.
Es ist ein Markt, Leute. Als Verbraucher sollten wir uns daran gewöhnen. US-Verbraucher profitieren schon lange von einem so grossen Markt!
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Bei dem Zoll hatte ich auch geraten. Preis war ohne Steuer, die kommt noch dazu, auch in GB. Kaufst Du vor Ort mit Steuer, mußt Du trotzdem nochmal bei der Einfuhr löhnen, es sei denn, es ist gewerblich und Du hast ne UStID-Nr oder es wird unter Zollverschluß gehalten. Käufe darf man also nicht verbieten, soso. Aber Kulanzleistung kann man davon abhängig machen. Oder frag mal den Kessler, was er von holländischen Motoren in der RMC hält. Protektionismus geht auch über andere Wege.Original von kwa
Das ist doch in der EU! Somit kein Zoll. Auch wenn man schon einmal MwSt (VAT = 17,5% in UK) in der EU gezahlt hat, muss man das nicht noch ein zweites mal tun.
Und Fracht niemals so viel. Kreditkartengebühr ist dabei Kleingeld; auch kann man ja elektronisch überweisen.
Und verhindern darf man Käufe in anderen Ländern in der EU auch absolut nicht.
Es ist ein Markt, Leute. Als Verbraucher sollten wir uns daran gewöhnen. US-Verbraucher profitieren schon lange von einem so grossen Markt!
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Hab noch was bezüglich des Zolls gefunden:
Innerhalb der EU existiert tatsächlich ZOLLfreiheit und seit dem Schengener Abkommen werden im Normalfall keine routinemäßigen Personenkontrollen mehr durchgeführt (Ausnahmen wie FusballEM / WM oder Anti-TerrorKontrollen, etc. kennen wir ja alle).
Gemeint ist vermutlich die Erhebung von VERBRAUCHSTEUERN, die aufgrund ihrer Höhe einen maßgeblichen Anteil an den jeweiligen Einnahmen der verschiedenen Staatshaushalte haben und deswegen für den jeweiligen einzelnen Mitgliedsstaat wichtig sind.
Hier gelten besondere Vorschriften, die die Mitgliedsstaaten erlassen mussten und haben.
Grundlage ist die "Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren". Dieses sind z.B. Bier, Wein, Schaumwein- und Zwischenerzeugnisse (wie Likör), Kaffee, Mineralöle und Tabakwaren.
Im GEWERBLICHEN Warenverkehr müssen dabei je nach Warenart verschiedene Genehmigungs- Anmelde- bzw. Anzeigepflichten erfüllt werden, die Verbrauchsteuer ist dabei in dem Staat zu zahlen, in dem sie letztendlich konsumiert werden soll (Bestimmungslandprinzip). Außerdem sind mit der Ware zusätzliche Papiere mitzuführen (begleitende Verwaltungsdokumente), die den steuerlichen Status der Ware belegen und in der Buchhaltung aufzunehmen sind.
PRIVATER Warenverkehr stellt eine Ausnahme des Bestimmungslandprinzips dar, d.h. die Steuern werden in dem Staat erhoben, wo sie erworben werden (Herkunftslandprinzip). Es müssen also Waren sein, die im anderen Mitgliedsstaat VOLL VERSTEUERT gekauft werden (sich im steuerlich freien Verkehr des Mitgliedsstaates befinden) und dies alles von einer Privatperson zu deren Eigenbedarf (also selbst trinken oder für Partys benutzen, selbst rauchen, verschenken, usw.). Ab bestimmten Mengen wird die Gewerblichkeit per Verordnung VERMUTET, was man dann widerlegen muss, um keine Steuern bezahlen zu müssen.
Für Zigaretten gilt außerdem, dass diese SELBST von der Person zu verbringen sind (also kein Versand oder „liefern-lassen“, sondern den Kram selber über die Grenze schleppen! ! !).
Für Tabakwaren aus den angesprochenen neu beigetretenen Mitgliedsstaaten gelten bis 2007 / 2008 / 2009 Übergangsregelungen, in denen z.B. alle Fluppen über eine Menge von 200 Stück als zu GERWERBLICHen Zwecken verbracht GELTEN! Damit entsteht die Tabaksteuer, die auch bezahlt werden muss (ca. 25 € je 200er Stange), obwohl die Zigaretten (weil sie keine gültigen deutschen Steuerzeichen haben) sichergestellt und anschließend verbrannt werden. Tragen die Schachteln nicht einmal Steuerzeichen des anderen Staates (sondern keine oder welche von außerhalb der EU), so sind sie als Drittlandswaren auch noch mit Zoll und Einfuhrumsatzsteuer behaftet (nochmal ca. 10 € dazu = 35 € je 200erStange).
Innerhalb der EU existiert tatsächlich ZOLLfreiheit und seit dem Schengener Abkommen werden im Normalfall keine routinemäßigen Personenkontrollen mehr durchgeführt (Ausnahmen wie FusballEM / WM oder Anti-TerrorKontrollen, etc. kennen wir ja alle).
Gemeint ist vermutlich die Erhebung von VERBRAUCHSTEUERN, die aufgrund ihrer Höhe einen maßgeblichen Anteil an den jeweiligen Einnahmen der verschiedenen Staatshaushalte haben und deswegen für den jeweiligen einzelnen Mitgliedsstaat wichtig sind.
Hier gelten besondere Vorschriften, die die Mitgliedsstaaten erlassen mussten und haben.
Grundlage ist die "Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren". Dieses sind z.B. Bier, Wein, Schaumwein- und Zwischenerzeugnisse (wie Likör), Kaffee, Mineralöle und Tabakwaren.
Im GEWERBLICHEN Warenverkehr müssen dabei je nach Warenart verschiedene Genehmigungs- Anmelde- bzw. Anzeigepflichten erfüllt werden, die Verbrauchsteuer ist dabei in dem Staat zu zahlen, in dem sie letztendlich konsumiert werden soll (Bestimmungslandprinzip). Außerdem sind mit der Ware zusätzliche Papiere mitzuführen (begleitende Verwaltungsdokumente), die den steuerlichen Status der Ware belegen und in der Buchhaltung aufzunehmen sind.
PRIVATER Warenverkehr stellt eine Ausnahme des Bestimmungslandprinzips dar, d.h. die Steuern werden in dem Staat erhoben, wo sie erworben werden (Herkunftslandprinzip). Es müssen also Waren sein, die im anderen Mitgliedsstaat VOLL VERSTEUERT gekauft werden (sich im steuerlich freien Verkehr des Mitgliedsstaates befinden) und dies alles von einer Privatperson zu deren Eigenbedarf (also selbst trinken oder für Partys benutzen, selbst rauchen, verschenken, usw.). Ab bestimmten Mengen wird die Gewerblichkeit per Verordnung VERMUTET, was man dann widerlegen muss, um keine Steuern bezahlen zu müssen.
Für Zigaretten gilt außerdem, dass diese SELBST von der Person zu verbringen sind (also kein Versand oder „liefern-lassen“, sondern den Kram selber über die Grenze schleppen! ! !).
Für Tabakwaren aus den angesprochenen neu beigetretenen Mitgliedsstaaten gelten bis 2007 / 2008 / 2009 Übergangsregelungen, in denen z.B. alle Fluppen über eine Menge von 200 Stück als zu GERWERBLICHen Zwecken verbracht GELTEN! Damit entsteht die Tabaksteuer, die auch bezahlt werden muss (ca. 25 € je 200er Stange), obwohl die Zigaretten (weil sie keine gültigen deutschen Steuerzeichen haben) sichergestellt und anschließend verbrannt werden. Tragen die Schachteln nicht einmal Steuerzeichen des anderen Staates (sondern keine oder welche von außerhalb der EU), so sind sie als Drittlandswaren auch noch mit Zoll und Einfuhrumsatzsteuer behaftet (nochmal ca. 10 € dazu = 35 € je 200erStange).
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Eben. Als Privatkäufer musst du an der Quelle die Umsatzsteuer zahlen. Also in diesem Fall GBP 2.415 + 17,5% = GBP 2.838 = ca. EUR 4.055.
Auf keinen Fall muss man dann anderswo in der EU (z.B. Deutschland) noch mal zahlen.
Als gewerblicher Käufer mit UStID-Nr. kauft man umsatzsteuerfrei und zahlt dann natürlich im Heimatmarkt und gibt die Steuer an den Endkunden weiter.
Auf keinen Fall muss man dann anderswo in der EU (z.B. Deutschland) noch mal zahlen.
Als gewerblicher Käufer mit UStID-Nr. kauft man umsatzsteuerfrei und zahlt dann natürlich im Heimatmarkt und gibt die Steuer an den Endkunden weiter.
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In Kerpen mein ich und bei der DNKM, zumindest was die Wankel betrifft. Gegen den "R" ist wohl auch bei der NKC nix einzuwenden, evtl musste etwas mehr Mindestgewicht haben.
- Vampire power :)
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ich fahre ab jetz einen vampire junior bin davor 2 jahre ica junioren die aba durchd ie kf3 abgesetzt werden schetze ich auf jeden fall habe mit dem in harsewinkel doppelsieg gegen die biland gemacht also das kart ist echt geil und der mach 1 auch habe bremskolben und nicht den lenkerhebel weil ich damit noch keine erfahrung hab ist der kolben auch gut `?
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Moin,
erstmal herzlich willkommen hier im Forum, endlich mal ein VT250 Junior hier. Du bist ja dieses Jahr nur eine Veranstaltung mitgefahren, willst Du nächstes Jahr alle mitfahren?
Gruß
Edgar
ach so, meinst Du eine Vorderradbremse? Ist doch meines Wissens bei den Junioren nicht zugelassen. Und hinten läuft normal eigentlich immer übers Pedal.
erstmal herzlich willkommen hier im Forum, endlich mal ein VT250 Junior hier. Du bist ja dieses Jahr nur eine Veranstaltung mitgefahren, willst Du nächstes Jahr alle mitfahren?
Gruß
Edgar
ach so, meinst Du eine Vorderradbremse? Ist doch meines Wissens bei den Junioren nicht zugelassen. Und hinten läuft normal eigentlich immer übers Pedal.
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hi edga ^^
ja die nächste saison is ja 5 rennen und die will ic h mitfahren
also ja die hinterbremse is übers pedal nur ich hab die vorderbremse auch übers normale pedal kann halt beides einstellen auf ein pedal muss mich noch darüber informieren hab das kart noch nicht lange
ja die nächste saison is ja 5 rennen und die will ic h mitfahren
also ja die hinterbremse is übers pedal nur ich hab die vorderbremse auch übers normale pedal kann halt beides einstellen auf ein pedal muss mich noch darüber informieren hab das kart noch nicht lange