Die Sache ist eigentlich ganz einfach:
Nennen zu einem Rennen tut immer ein Bewerber. Der Bewerber benennt dann den Fahrer, der für ihn starten soll. Das kann er sogar noch nachträglich machen und quasi "auf Vorrat" zu einem Rennen nennen.
Ein Fahrer alleine kann sich garnicht zu einem Rennen nennen.
In Deutschland steht deshalb auch auf den Lizenzen Fahrer.- UND Bewerberlizenz. Damit ist man dann sein eigener Bewerber.
(In anderen Ländern gibt es das nicht, da brauchen die Fahrer eine gesonderte Bewerberlizenz. Entweder eine eigene oder die von einem Team.)
Im Prinzip muss man sich das so vorstellen, daß der Fahrer "Angesteller" des Bewerbers ist.
Der Bewerber haftet damit für alles, was der Fahrer anstellt. Sei es in technischer oder sportlicher Hinsicht. Strafen werden immer nur für den Bewerber ausgesprochen. Da es in Deutschland aber diese kombinierte Lizenz gibt, ist dann oft Fahrer und Bewerber ein und dieselbe Person und die Strafe trifft den Fahrer.
Interessant wird es bei den sich daraus ergebenden Rechten. Ein Bewerber kann Fahrer austauschen, nicht starten lassen und sogar den Start unter einem anderen Bewerber verweigern. Davon macht zwar kaum jemand gebrauch, weil man niemand Steine in den Weg legen will, aber der Brutschin wird davon ein Lied erzählen können
