Was ist ein "Bewerber"
Was ist ein "Bewerber"
Moin,
aus aktuellem Anlaß möchte ich gern wissen, was genau die Rechte und Pflichten eines "Bewerbers" bei Kartrennveranstaltungen sind. Kann mir da jemand weiter helfen?
Gruß Thomas
aus aktuellem Anlaß möchte ich gern wissen, was genau die Rechte und Pflichten eines "Bewerbers" bei Kartrennveranstaltungen sind. Kann mir da jemand weiter helfen?
Gruß Thomas
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Was ist ein "Bewerber"
hoffentlich habe ich deine frage richtig verstanden... 
ich würde dazu mir die haftungsverzichtserklärung und die regelwerke des DMSB angucken
DMSB - klick

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Was ist ein "Bewerber"
Moin,
so wie ich das sehe, ist der Bewerber ein Team, das einen oder mehrere Fahrer betreut. Was du machen mußt, ist bezahlen. Für die Lizenz. Dafür taucht der Teamname in den Ergebnislisten und evtl Veröffentlichungen des DMSB auf.
so wie ich das sehe, ist der Bewerber ein Team, das einen oder mehrere Fahrer betreut. Was du machen mußt, ist bezahlen. Für die Lizenz. Dafür taucht der Teamname in den Ergebnislisten und evtl Veröffentlichungen des DMSB auf.
Was ist ein "Bewerber"
Moin,
genau das ist mein Prob. Im Regelwerk wird von Bewerbern geschrieben; Bewerberlizenzen usw.. Dabei muß ein Bewerber kein Team sein. Es können auch Firmen sein. Jeder Fahrer, der eine Lizenz bekommt, hat eine kombinierte Fahrer- und Bewerberlizenz, denn sonst könnte er sich nicht nennen, weil er keinen Bewerber hat.
Es stellt sich, auch nach Studium des Regelwerks, immer noch die Frage: Welche Rechte und Pflichten hat der Bewerber??? Jedenfalls haftet er für alles, was die Fahrer, Mechaniker usw in seinem Namen tun. Irgendwo hab ich auch gelesen, dass der Bewerber einen Fahrer vom Start disqualifizieren kann. Aber leider sind meine Kenntnisse nur Stückwerk mangels ordentliche Quelle.
Habt Ihr noch weitere Infos / Hinweise????
Gruß Thomas
genau das ist mein Prob. Im Regelwerk wird von Bewerbern geschrieben; Bewerberlizenzen usw.. Dabei muß ein Bewerber kein Team sein. Es können auch Firmen sein. Jeder Fahrer, der eine Lizenz bekommt, hat eine kombinierte Fahrer- und Bewerberlizenz, denn sonst könnte er sich nicht nennen, weil er keinen Bewerber hat.
Es stellt sich, auch nach Studium des Regelwerks, immer noch die Frage: Welche Rechte und Pflichten hat der Bewerber??? Jedenfalls haftet er für alles, was die Fahrer, Mechaniker usw in seinem Namen tun. Irgendwo hab ich auch gelesen, dass der Bewerber einen Fahrer vom Start disqualifizieren kann. Aber leider sind meine Kenntnisse nur Stückwerk mangels ordentliche Quelle.
Habt Ihr noch weitere Infos / Hinweise????
Gruß Thomas
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Was ist ein "Bewerber"
kannst du denn noch sagen wofür du das brauchst...dann kann ich das besser eingrenzen was du genau wissen willst 
also pflichten sind vor allem auch, dass so welche regeln wie den platz im fahrerlager sauberhalten, plane unterlegen beim tanken, etc. eingehalten werden...

also pflichten sind vor allem auch, dass so welche regeln wie den platz im fahrerlager sauberhalten, plane unterlegen beim tanken, etc. eingehalten werden...
Was ist ein "Bewerber"
Moin,
dann ist einer dieser Menschen http://www.dmsb.de/mitarbeiter.html?mid=57 Dein Ansprechpartner. Du brauchst eine offizielle Aussage, beim DMSB nach eigenen Erfahrungen am besten schriftlich. Auf Infos von hier wirst Du Dich leider nie berufen können.
dann ist einer dieser Menschen http://www.dmsb.de/mitarbeiter.html?mid=57 Dein Ansprechpartner. Du brauchst eine offizielle Aussage, beim DMSB nach eigenen Erfahrungen am besten schriftlich. Auf Infos von hier wirst Du Dich leider nie berufen können.
Was ist ein "Bewerber"
Also jurz zum Hintergrund:
Unser Motorsportclub hat eine Bewerberlizenz. Unter seiner Bewerbung fahren immer mehr Fahrer ohne irgendwelche "Fachaufsicht". Also macht quasi jeder, was er will.
Nun stellt sich mir eine ganz blöde folgende Frage: Wenn ein Fahrer bei einem Rennen einen Dritten verletzt weil er grobe Sicherheitsregeln missachtet hat. Kann dann der Bewerber in Haftung genommen werden weil er grob fahrlässig gehandelt hat; oder vorsätzlich, da ja klar war, dass niemand den Fahrer beaufsichtigen sollte.
Das beschäftigt mich, da ich mir hier nichts aufdrücken lassen will!
Gruß Thomas
Unser Motorsportclub hat eine Bewerberlizenz. Unter seiner Bewerbung fahren immer mehr Fahrer ohne irgendwelche "Fachaufsicht". Also macht quasi jeder, was er will.
Nun stellt sich mir eine ganz blöde folgende Frage: Wenn ein Fahrer bei einem Rennen einen Dritten verletzt weil er grobe Sicherheitsregeln missachtet hat. Kann dann der Bewerber in Haftung genommen werden weil er grob fahrlässig gehandelt hat; oder vorsätzlich, da ja klar war, dass niemand den Fahrer beaufsichtigen sollte.
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Wenn man eine Lizenz hat, geht dem doch immer ein Antrag voraus. Dort müssen doch Rechte und Pflichten beschrieben sein. Als dritte Möglichkeit bleibt noch ne Anfrage bei einem Anwalt, der sich mit Motorsport beschäftigt.
Was ist ein "Bewerber"
Antrag: Macht der Vereisnvorstand. Hab ich nicht.Original von mistered
Wenn man eine Lizenz hat, geht dem doch immer ein Antrag voraus. Dort müssen doch Rechte und Pflichten beschrieben sein. Als dritte Möglichkeit bleibt noch ne Anfrage bei einem Anwalt, der sich mit Motorsport beschäftigt.
Anwalt: Oh Gott! Entweder scheineteuer oder ..... . Von dem Berufsstand hab ich nun gar keine gute Meinung.
Es muß doch irgendwo dazu was schriftliches geben? Ich kann doch nicht der einzige sein, den das interessiert!
Gruß Thomas
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