Zu bedenken ist, der ist neu, gebremst mit 1200kg kostet das Teil dann ca. 1000€.
Nach Möglichkeit gleich einen mit Stoßdämpfern kaufen, dann bekommt man eine 100KM/h Zulassung ! Ist geil, so kommt man immer an jedem LKW vorbei. 8) 8) 8)
Detlev
• Auflagen 100 km/h Zulassung für Anhänger
Allgemeine Voraussetzungen (alle Angaben ohne Gewähr)
- gilt für Autobahnen und Kraftfahrstraßen
- für Pkw, Lkw und Reisemobile bis 3,5t zul. Gesamtgewicht (des Zugfahrzeuges)
- für Zugfahrzeuge mit ABS
- die 100 km/h-Zulassung gilt nur für das komplette Gespann, d.h. ein freier Tausch zwischen Anhänger und Zugfahrzeug ist nicht möglich
- bei ungebremsten Anhängern ist eine Anhängelast bis Faktor x = 0,3 möglich*
- bei Wohnanhängern ist eine Anhängelast bis Faktor x = 0,8 möglich*
- bei gebremsten Anhängern*
- mit hydraulischen Achsstoßdämpfer ist eine Anhängelast bis Faktor x = 1,1 möglich
- ohne Achsstoßdämpfer ist eine Anhängelast bis Faktor x = 0,3 möglich
* bezogen auf das Leergewicht des Zugfahrzeuges
speziell für Anhänger:
- Reifen müssen jünger als 6 Jahre sein
- Reifen müssen min. der Geschwindigkeitskategorie "L" (= 120 km/h) entsprechen
- Reifen dürfen vorher keinen Zuschlag beim Lastindex erhalten (=> nicht aufgelastet sein)
- gebremste Anhänger müssen mit hydraulischen Achsstoßdämpfern ausgerüstet sein
- (gebremste Anhänger ohne hydraulische Achsstoßdämpfer Faktor x = 0,3)
Besonderheiten:
- das Gesamtgewicht des Anhängers muss immer kleiner sein als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges (Anhängelast des Zugfahrzeuges beachten!)
- durch die 100 km/h Regelung wird das Gesamtgewicht des Anhängers in der Regel abgelastet.
Dieses neu festgelegte, meist abgelastete Gesamtgewicht gilt dann auch bei 80 km/h.
- es ist nicht möglich, in den Anhängerschein zwei Gesamtgewichte einzutragen
Abwicklung:
- das gesamte Gespann muss beim TÜV oder der DEKRA vorgeführt werden
- Kunde erhält Bestätigung und Bescheinigung
- Kunde muss zur Zulassungsstelle, erhält dort 2 Stk.100 km/h-Plaketten
(eine für die Windschutzscheibe, eine für den Anhänger), Änderungen werden umgetragen
- Bescheinigung muss immer bei den Kfz-Papieren mitgeführt werden
Beispiel für die "100km/h-Zulassung" (Mercedes Sprinter, mittlerer Radstand, 213 CDi)
LKW-Leergewicht : 2.038 kg
zul. Gesamtgewicht : 2.800 kg
Anhängelast ungebremst : 750 kg
Anhängelast gebremst : 2.000 kg
Anhängelast bei 100 km/h-Zulassung:
- ungebremst : 2.038 x 0,3 = 611 kg Anhängelast => Verlust von 139 kg Anhängelast
- gebremste Anhänger : 2.038 x 1,1 = 2.242 kg Anhängelast => Ausreichend für 2.000 kg Anhänger
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So kann man immer 114 dinger fahren ohne das es viel kostet. Ab 15KM/h mehr (normaler Anhänger 95) gibt es glaube ich schon Punkte.
Guter Hinweis, aber nicht ganz korrekt,
Bindung an Zug fahrzeug ist entfallen, ist der Fahrer für die Einhaltung der Bedingungen verantwortlich, ZulGesGew des Hängers bei WW 0,8 bzw1; sonst.Anh 1,1 bzw 1,2 des Leergewichts des Fahrzeuges, höherer Wert für Schlingerkupplung.
siehe auch hier: http://www.tuev-nord.de/23590.asp .
@Sonikracing
Ist möglich, aber bei dem Preis kann man auch mal 2 Handgriffe machen, oder?
Aber er hat ja auch noch andere. Habe ja nur mal mit Gebrauchtpreise (Ebay oder so) verglichen und da muss ich sagen, dann kaufe ich mir lieber einen neuen. Nur um 200-300€ zu sparen und dann dafür eine alte Kiste ??? nö. lohnt sich nicht.
@jp-stahl
Der Hänger ist 116cm breit.
MFG Detlev
Zuletzt geändert von detlev am So 25. Mär 2007, 21:54, insgesamt 1-mal geändert.
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