Rechtliche Situation bei Kauf aus dem Forum

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Mobile_Kart
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Rechtliche Situation bei Kauf aus dem Forum

Beitrag von Mobile_Kart »

Hi Zusammen,

anbei zur Lage.

Ich habe einen Verkäufer aus dem Forum bezüglich eines Artikels angeschrieben denn ich gerne hätte. Preislich wurden wir uns einig und ich bekam auch die Kontodaten.
Ich teilte mit, das ich das Geld am Wochenende direkt überweise.

Dann schrieb ich an den Verkäufer eine weitere Mail ob er mir noch mehr von dem Artikel verkaufen könnte anstatt nur ein Stück.
ich wollte alle nehmen.

Daraufhin schrieb er mir er habe nun alles verkauft.

Sehe ich das richtig dass zwischen mir und dem Verkäufer ein Kaufvertrag enstanden ist, da ich die Zusage bekommen habe, dass ich ein Stück kriegen kann zum vereinbarten Kaufpreis
mit Überweisung am Wochenende?

Das sind doch zwei Willenserklärungen die übereinstimmen oder?

Mir geht es darum dass ich den Artikel unbedingt haben möchte und ich es ausserdem für ein Unding halte sich so unfair zu verhalten.

Wie sehr ihr das? Kann ich da was erreichen?
Munez
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Beitrag von Munez »

Theoretisch ist das ein Kaufvertrag, ja.
Ob du so was erreichen kannst wage ich mal zu bbezweifeln
Mobile_Kart
Beiträge: 130
Registriert: Mo 19. Mai 2014, 14:21

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Beitrag von Mobile_Kart »

Mir geht es beim erreichen um keinen finanziellen Vorteil.
Es regt mich einfach nur auf wie man sich verhalten kann.
Erst zusagen und dann bei nächstbester Möglichkeit an einen anderen Verkaufen.
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Atom1kk
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Beitrag von Atom1kk »

also, ja ihr habt einen kaufvertrag geschlossen. das ist korrekt. So nun er ist von seiner seite den verpflichtungen nicht entgegen gekommen. theoretisch müsste er diesen artikel trotzdem besorgen. aber fallses sich hier um eine gebrauchte ware handeln sollte entfällt dieser anspruch (kurz gefasst). Falls du das geldschon überwiesen hast, ist er verpflichtet dir das geld zurück zu erstatten. DU kannst aber keinen schadensersatz verlangen da du keinen schaden in diesem sinne erleidet hast. So kurz und knapp pech gehabt. dies ist nur ne kurze erläuterung gewsen, man kann natürlich viel genauer ins detail gehen..
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crgfan
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Beitrag von crgfan »

Ja, das war ein Kaufvertrag, also theoretisch bist du im Recht und du hast das ganze ja sogar schriftlich.

Wenn es sich jetzt jedoch nur um einen 100€ Artikel handel, wird es wohl nicht lohnenswert sein da was zu unternhemn, viel zu großer Aufwand.

Kann deinen Frust aber verstehen... :thumbdown:
DomSpeed
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Beitrag von DomSpeed »

Hmm es ist eher schwierig eine 100% wasserdichte Willenserklärung zu beweisen ohne Geld für einen Anwalt in die Hand zu nehmen.

Da kann sich ein Verkäufer der Willenserklärung durch Behauptung einer Unkenntnis einer Eigenschaft der Sache mittels "Anfechtbarkeit wegen Irrtums" entledigen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html

In jedem Fall muss er dir dann natürlich das Geld zurückerstatten, da kein Kaufvertrag zustandegekommen ist. Das steht außer Frage.
Mobile_Kart
Beiträge: 130
Registriert: Mo 19. Mai 2014, 14:21

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Beitrag von Mobile_Kart »

Es handelt sich um einen neuen Artikel.

Zudem bin ich Rechtschutzversichert.

Der Warenwert beträgt nichtmal die 150€ Selbstbeteiligung aber es nervt mich so richtig.
Geld hatte ich auch noch nicht überwiesen.
Munez
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Beitrag von Munez »

Hak' die Sache ab und gut ist. Was anderes wird dir nicht pbrig bleiben.
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Atom1kk
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Beitrag von Atom1kk »

wenn du die asudrückliche willenserklärung des verkäufers nachweisen kannst bist du rechtlich sicher. Da ich glaube weiss um welche sache es hier geht, handelt es sich um Gattungsschuld, d.h auch wenn der verkaufer die sache nicht mehr hat, kann er die sache trotzdem besorgen ( da kein einzelstück etc.) damit wärst du im prinzip im recht. nur der streitwert ist hier so gering, dass sich kein anwalt damit beschäftigen würde, sprich dein rechtsschutz da ein wörtchen mitreden würde. vergiss es und gut ist.
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Blaichi
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Beitrag von Blaichi »

Ich werd auch immer zum Tier wenn sich jemand so verhält - neutral betrachtet würd ich trotzdem sagen: Abhaken und sich seinen Teil dazu denken...
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