Toleranz bei überschreitung der Gesamtmasse
Toleranz bei überschreitung der Gesamtmasse
Mein Zitat ist von der ADAC Seite. Dann stell doch den Text ausschnitt mal ein.
Das einzige was sich 2013 geändert hat ist das das Zugfahrzeug leichter sein darf als die zGM des Anhängers.
Man kann B jetzt erweitern auf B96 dann darf man bis 4,25 t fahren.
Das einzige was sich 2013 geändert hat ist das das Zugfahrzeug leichter sein darf als die zGM des Anhängers.
Man kann B jetzt erweitern auf B96 dann darf man bis 4,25 t fahren.
Zuletzt geändert von racer1 am Di 28. Jan 2014, 17:37, insgesamt 1-mal geändert.
Toleranz bei überschreitung der Gesamtmasse
ja ok, aber das tatsächliche gewicht ist ja unter den 3,5 tonnen. das sit echt verwirrend. auf manchen seiten steht zulässige gesamtmasse und auf der anderen nur gesamtmasse. gibt es aber in der hinsicht der zulässigen gesamtmasse ne toleranz oder gilt drüber ist drüber?
Besser ein Motor mit Auto als ein Auto mit Motor
Toleranz bei überschreitung der Gesamtmasse
Es gilt die zugelassene Gesammtmasse. von 3,5 Tonnen. Ich habe nirgends etwas anderes gelesen.
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-F ... kw_neu.htm
http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/b.php
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-F ... kw_neu.htm
http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/b.php
Toleranz bei überschreitung der Gesamtmasse
[quote='Atom1kk','index.php?page=Thread&postID=268259#post268259']ja ok, aber das tatsächliche gewicht ist ja unter den 3,5 tonnen. das sit echt verwirrend. auf manchen seiten steht zulässige gesamtmasse und auf der anderen nur gesamtmasse. gibt es aber in der hinsicht der zulässigen gesamtmasse ne toleranz oder gilt drüber ist drüber?[/quote]
Mach doch einfach B96 dann darfst Du bis 4,25 Tonnen fahren . Ist ohne Prüfung nur Fahrstunden soweit ich weiß.
Mach doch einfach B96 dann darfst Du bis 4,25 Tonnen fahren . Ist ohne Prüfung nur Fahrstunden soweit ich weiß.
- Matthias22
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- Registriert: Sa 17. Aug 2013, 13:31
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- Hausbahn: Wackersdorf
Toleranz bei überschreitung der Gesamtmasse
Du darfst mit dem Führerschein Klasse B nur einen Anhänger mit 750 kg zul. Gesamtgewicht fahren.
Die 3500 kg zul. Gesamtgewicht treffen zu wenn du zB. nen Sprinter oder ähnliches fährst und nen
750kg Anhänger anhängst, darfst du besagte 3500 kg nicht überschreiten.
Die 3500 kg zul. Gesamtgewicht treffen zu wenn du zB. nen Sprinter oder ähnliches fährst und nen
750kg Anhänger anhängst, darfst du besagte 3500 kg nicht überschreiten.
Toleranz bei überschreitung der Gesamtmasse
[quote='Matthias22','index.php?page=Thread&postID=268263#post268263']Du darfst mit dem Führerschein Klasse B nur einen Anhänger mit 750 kg zul. Gesamtgewicht fahren.
Die 3500 kg zul. Gesamtgewicht treffen zu wenn du zB. nen Sprinter oder ähnliches fährst und nen
750kg Anhänger anhängst, darfst du besagte 3500 kg nicht überschreiten.[/quote]
Unsinn!
Lies dir die Vorschrifft mal durch hab weiter oben einige Links eingestellt.
Man darf generell die 3,5t nicht überschreiten z.B. Anhänger zGm 1300,dann Zugfahrzeug max zGM von 2200, usw
Die 3500 kg zul. Gesamtgewicht treffen zu wenn du zB. nen Sprinter oder ähnliches fährst und nen
750kg Anhänger anhängst, darfst du besagte 3500 kg nicht überschreiten.[/quote]
Unsinn!
Lies dir die Vorschrifft mal durch hab weiter oben einige Links eingestellt.
Man darf generell die 3,5t nicht überschreiten z.B. Anhänger zGm 1300,dann Zugfahrzeug max zGM von 2200, usw
- Matthias22
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Toleranz bei überschreitung der Gesamtmasse
ok,
da habe ich mich wohl geirrt. War seit der Fahrschule in dem Glauben, dass ich die 750 kg nicht überschreiten darf,
man lernt ja nie aus.
@Attom1kk: Das tatsächliche Gewicht ist der Polizei egal, wenn sie dich anhalten zählen die, die beiden zulässigen Gesamtgewichte zusammen
und dann kann es teuer werden, ich spreche da aus Erfahrung...
da habe ich mich wohl geirrt. War seit der Fahrschule in dem Glauben, dass ich die 750 kg nicht überschreiten darf,
man lernt ja nie aus.
@Attom1kk: Das tatsächliche Gewicht ist der Polizei egal, wenn sie dich anhalten zählen die, die beiden zulässigen Gesamtgewichte zusammen
und dann kann es teuer werden, ich spreche da aus Erfahrung...
Toleranz bei überschreitung der Gesamtmasse
deswegen die Frage nach toleranz..... bei tatsächlichen gewichtsüberschreitung gibts ja auch toleranzen
Besser ein Motor mit Auto als ein Auto mit Motor
Toleranz bei überschreitung der Gesamtmasse
@racer es gibt eine Ausnahme wo man die 3,5 Tonnen überschreiten darf und zwar darfst du an einen Sprinter der 3,5 To Gesamtgewicht hat einen Anhänger von max 750 Kg
anhängen.
@Atom1KK wie selbst erfahren, gibt es bei einen Anhänger keine Toleranz. Was du meinst ist der Unterschied bei der Ladung von Stückgut und loser Schüttung. Das gilt aber nicht bei
bei einem Anhänger um den es bei dir geht.
Wie es die verschiedenen Polizisten händigen, kommt immer auf die jeweiligen Polizisten an. manche drücken bestimmt ein Auge zu andere nicht. Für die Polizei zählt das Gesamtgewicht, was in den Fahrzeugscheinen
steht und da bist du 40 Kg drüber und darfst laut Papieren den Anhänger nicht ziehen.
Problem ist, solltest du eine Unfall haben, wird dir zu Last gelegt: Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne gültige Fahrerlaubnis. Was dir als grobe Fährlässigkeit zur Last gelegt wird. Sollte es Personenschäden geben,
blühen dir im schlimmsten Fall bis 3 Jahre Knast. Ganz zu schweigen, dass du den Schaden selbst trägst.
Sehe dieses Risiko mal im Verhältnis dazu, was ein BE Schein kostet. Lohnt sich dass auf gut Glück zu fahren?
Grüße
anhängen.
@Atom1KK wie selbst erfahren, gibt es bei einen Anhänger keine Toleranz. Was du meinst ist der Unterschied bei der Ladung von Stückgut und loser Schüttung. Das gilt aber nicht bei
bei einem Anhänger um den es bei dir geht.
Wie es die verschiedenen Polizisten händigen, kommt immer auf die jeweiligen Polizisten an. manche drücken bestimmt ein Auge zu andere nicht. Für die Polizei zählt das Gesamtgewicht, was in den Fahrzeugscheinen
steht und da bist du 40 Kg drüber und darfst laut Papieren den Anhänger nicht ziehen.
Problem ist, solltest du eine Unfall haben, wird dir zu Last gelegt: Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne gültige Fahrerlaubnis. Was dir als grobe Fährlässigkeit zur Last gelegt wird. Sollte es Personenschäden geben,
blühen dir im schlimmsten Fall bis 3 Jahre Knast. Ganz zu schweigen, dass du den Schaden selbst trägst.
Sehe dieses Risiko mal im Verhältnis dazu, was ein BE Schein kostet. Lohnt sich dass auf gut Glück zu fahren?
Grüße
wer später bremst,bleibt länger schnell 

Toleranz bei überschreitung der Gesamtmasse
ok
dann muss ich wohl B96 machen BE brauch ich nicht

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