Führerscheinfrage Klasse BE ;D

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pehaha
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Führerscheinfrage Klasse BE ;D

Beitrag von pehaha »

Herr Blitz
du bist zwar fachkundig....aber auch Monate zu spät :D

Das war Mitte Oktober 2010 die Frage.

Bitte an alle, immer mal schauen, wie alt das Thema ist.

Die Tagen hatten wir einen User, der antwortete auf ein 2007er Thema :D
( Es gibt auch ein Leben NACH dem Kart :D )
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Blitz16v
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Führerscheinfrage Klasse BE ;D

Beitrag von Blitz16v »

Vielleicht bin ich auch ein paar Monate zu früh ;-)

Dies ist evtl. für diejenigen von Interesse die jetzt noch in den Juniorenklasse unterwegs sind und in Zukunft ohne Papa zur Bahn möchten:

Ab 2013 wird die Führerscheinklasse B96 eingeführt. Dieser Führerschein schließt die Gewichtsgrenzen des für gebremste Anhänger in der Zugkombination von 3,5t bis 4,25t. Bisher durften in dieser Gewichtsspanne nur UNgebremste Anhänger bewegt werden (der Sinn dahinter ist selbst mir als Fahrlehrer nicht so ganz bewusst) Wollte man bisher einen GEBREMSTEN Anhänger fahren, musste man die Führerscheinklasse BE erwerben (inklusive 5 Sonderfahrten+praktischer Prüfung). Diese "neue" Führerscheinklasse B96 soll auf Antrag erteilt werden, wenn der Betroffene an einer siebenstündigen Schulung teilgenommen hat, die zum Teil außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs stattfinden soll; alternativ hierzu käme laut Richtlinie eine auf einer solchen Kombination bestandene praktische Fahrerlaubnisprüfung in Betracht. Außer sich für das eine oder andere zu entscheiden, bleibt den Mitgliedstaaten auch die Freiheit, sowohl die Schulung als auch die praktische Prüfung vorzuschreiben. Es schaut bisher so aus, als käme nur die Schulung ohne Prüfung... (änderungen Vorbehalten!)

Ich bin mit vielen Fachleuten darin einig, dass diese Klasse überflüssig ist, weil sie nur für sehr wenige Fahrzeugkombinationen infrage kommt. Außerdem ist eine Ausbildung der Klasse BE in der Regel auch nicht wesentlich aufwendiger als die von der EG vorgeschriebene siebenstündige Schulung.

Naja, mal abwarten was uns dieser ganze EU-Wahn noch so beschert.

Bei fragen zu Führerscheinen oder ob ihr irgendeine Fahrzeugkombination fahren dürft---> PN (am besten mit Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung) an mich.
... zum Glück ist nur das Pleuel gebrochen :rolleyes:
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gixxer-85
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Beitrag von gixxer-85 »

Entweder ich sage Führerschein ohne Anhänger und Führerschein mit Anhänger und nicht soeinen Schwachsinn wie es jetzt gereglt ist. Da blickt doch keiner mehr durch. Habe selber das Problem mit meinem Anhänger und der Klasse B. Zul. GM 1300kg. Mit einem Golf zb darf ich den Anhänger nicht ziehen. Mit einem 5er BMW schon. Hirnverbrannter geht es kaum. Ich fahre einfach. Die Rennleitung weis es meistens selber nicht ;)
Zuletzt geändert von gixxer-85 am So 15. Mai 2011, 03:16, insgesamt 2-mal geändert.
Wer später bremst ist länger schnell!!
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Beitrag von Ehemaliger User 7 »

Stimmt, die Rennleitung weiß es oft nicht.
Die Versicherung hingegen schon, spätestens im Falle eines Schadens.

Ich persönlich finde so manches an den Führerscheinregelungen schwachsinnig, von daher bin ich froh, alles fahren zu dürfen. ;)

Es wiehert mal wieder der Amtsschimmel ... :P


EDIT:

Und da man ja auch oftmals ohne Anhänger mitm PKW unterwegs ist, hier noch mal ein interessanter Link, welches die Woche im TV lief.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/ ... ?flash=off

Fahren sie schon oder messen sie noch ? ;)

Ich mache mich mal auf die Suche nach nem Gliedermaßstab, oder darf ich Zollstock sagen ? :tongue:
Mache die Dinge so einfach wie möglich - aber nicht einfacher.


SAFETY FIRST
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Blitz16v
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Beitrag von Blitz16v »

Das die von der Rennleitung meistens selber keine Ahnung haben, da gebe ich dir recht! Nur denkt immer daran, daß du dann auch direkt mit einem 40t fahren kannst, denn beides ist fahren ohne Fahrerlaubnis!

Ach übrigens: Es geht noch hirnverbrannter!

Ich bin Fahrlehrer und noch keine 30 Jahre alt, wenn jetzt ein Schüler den Führerschein mit 17 macht, darf ich diesen komplett ausbilden. Sobald mein Schüler jedoch die Prüfung bestanden hat, muss ich mit ihm die Plätze tauschen und ich muss vom T.Ü.V. aus zurück zur Fahrschule fahren. Denn ich bin nicht geeignet für das begleitete fahren, da ich noch nicht die Voraussetzung min.30Jahre alt zu sein erfülle. Daran ändert auch der Fahrlehrerschein nix. :rolleyes: Er müsste also seine Oma anrufen (die am besten das letzte mal im Krieg ein Käfer gefahren ist) denn diese wäre geeignet...

Jup, ihr hab es richtig gelesen.... Ich als Amtlicher Fahrlehrer unter 30 darf mit dem Schüler nur solange fahren, wie er keine Fahrerlaubnis besitzt...
Zuletzt geändert von Blitz16v am So 15. Mai 2011, 10:01, insgesamt 3-mal geändert.
... zum Glück ist nur das Pleuel gebrochen :rolleyes:
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Deki#91
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RE: Führerscheinfrage Klasse BE ;D

Beitrag von Deki#91 »

Hallo Swiss-Hutless-Driver,
in AT ist das Gesetz so (soweit ich mich noch dran erinnere) das du mit BE in diesem Fall den Anhänger nicht mehr als das Eigengewicht 2,2t des Zugfahrzeuges beladen darfst.

Sollte der Anhänger inkl. Beladung schwerer sein als 2,2t benötigst du CE oder das Zugfahrzeug auf 3,5t beladen und den Anhänger auf 2,2t !

Nachfragen würde ich per eMail bei der Polizei, mündlich würde ich nicht empfehlen weil ich mir den Spass einmal gemacht habe und an mehreren Polizeistationen angefragt habe und immer etwas anderes gehört habe.

Aber eine andere Frage, darf ich mit dieser Regelung auch in anderen Ländern fahren ? Könnte sein das z.B. in Ungarn etwas anderes gilt, dann müsste ich mich an deren Gesetze halten ?

Gruss !
TJ
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