Reifen bei 100 km/h- Zulassung

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Ehemalier
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Reifen bei 100 km/h- Zulassung

Beitrag von Ehemalier »

Wenn ich ne 100er, also eine SONDERzulassung habe, sollte ich schon genau wissen, was Sache ist und was nicht, oder???
Dazu kann ich nur sagen, daß der DEKRA-Ingenieur, der mir das abgenommen hat auch nicht Bescheid wußte, dem mußte ich erst die Voraussetzungen zeigen.
Genauso wie der Polizist, der mich bei einer Kontrolle gefragt hat, was man denn bei soner Zulassung beachten müsse, weil sein Bekannter wollte das auch machen...
Das von Leuten, zu deren Beruf dieses Wissen eigentlich gehören sollte
Oh! Oh! Oh! Shakespeare, Othello, 5. Aufzug 1. Szene

www.vt250.de
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Tom
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Reifen bei 100 km/h- Zulassung

Beitrag von Tom »

Als ich meinen Anhänger auf 100 Km/h "umgerüstet" habe, habe ich mich mit den juristischen Gegebenheiten etwas näher beschäftigt. Man muss ja wissen, wie man gegenüber der manchmal unwissenden Rennleitung argumentieren kann.

Deshalb noch meinen Senf dazu ;)


1) Die Ablastung hat nichts mit der 100er Zulassung direkt zu tun, sondern nur indirekt mit der Zulässigkeit des Zugfahrzeugs. Es gibt im "Brief" leider nur ein zulässiges Gesamtgewicht.
Deshalb darf man beim Betrieb mit 80 dann auch nicht von sich aus "auflasten".

2) Die Vorschriften über Reifen haben nichts mit der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit zu tun, sondern mit der "erlaubten" Höchstgeschwindigkeit für den Anhänger. Also 80 oder 100.

3) Die Erlaubnis wird signalisiert durch das Anbringen eines 100er Schildes mit amtlichem Stempel.

4) Die Erlaubnis erlischt, wenn das 100er Schild nicht wirksam ist.

=> Und nun kommt die juristische Feinheit:
wenn das 100er Schild mittels Klebeband "durchgestrichen" wird, oder entfernt wird, dann darf mit dem Anhänger nur noch 80 gefahren werden.
Aber dann dürfen auch die Reifen älter sein.

Deutsche Bürokratie!

5) Wenn die Erlaubnis für 100 signalisiert wird, dann muss der Rest auch dazu passen.

Also deshalb die Reifen aktuell halten, oder das Schild durchstreichen.

Ist die Frage, was billiger ist. Alte Reifen, oder 120 KM/h, anstatt der erlaubten 80 :evil:

Aber es hatte ja einen Grund, die 100 zu beantragen.

Über die Sinnhaftigkeit kann wie immer diskutiert werden. Bringt aber nix, ist so.

Grüße, Tom
Jede Wahrheit braucht einen Mutigen, der sie ausspricht!

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pehaha
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Reifen bei 100 km/h- Zulassung

Beitrag von pehaha »

How-how-hooow..... :D jetzt wirds aber interessant.
Nun nähern wir uns ja Denkansätzen, die hier vor gebracht wurden.
Original von Tom
1) Die Ablastung hat nichts mit der 100er Zulassung direkt zu tun, sondern nur indirekt mit der Zulässigkeit des Zugfahrzeugs. Es gibt im "Brief" leider nur ein zulässiges Gesamtgewicht.
Deshalb darf man beim Betrieb mit 80 dann auch nicht von sich aus "auf lasten".

Die Ablastung hat schon was mit den 100km/h zu tun, weil, OHNE Ablastung ich für MEINE Kombination KEINE 100er Plakette bekommen hätte.

2) Die Vorschriften über Reifen haben nichts mit der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit zu tun, sondern mit der "erlaubten" Höchstgeschwindigkeit für den Anhänger. Also 80 oder 100.

Eigentlich sinnfrei, denn auch alte Reifen sind bei 80 gefährdet, dann sollte die Frist allgemein gelten. Ich denke jetzt an Wohnwagen-Dauercamper, der vill 10 Jahre mit einer Seite nach Süden UV-Beschuss hatte und der Nord-Reifen Frostbeulen hat.Nun zieht er die alten Dinger im Hochsommer vom Allgäu nach Flensburg. X(

3) Die Erlaubnis wird signalisiert durch das Anbringen eines 100er Schildes mit amtlichem Stempel.
4) Die Erlaubnis erlischt, wenn das 100er Schild nicht wirksam ist.

=> Und nun kommt die juristische Feinheit:
wenn das 100er Schild mittels Klebeband "durchgestrichen" wird, oder entfernt wird, dann darf mit dem Anhänger nur noch 80 gefahren werden.
Aber dann dürfen auch die Reifen älter sein.

Deutsche Bürokratie!

5) Wenn die Erlaubnis für 100 signalisiert wird, dann muss der Rest auch dazu passen.

Das ist wirklich ne Feinheit, habe meinen Brief und Schein zigmal durch gelesen und finde darin keinen Hinweis auf die genehmigten 100kmh. Die einzige Legitimation liegt wohl im SVA und klebt am Hänger in Form des 100 Schildes mit dem Amtssiegel. Das bedeutet, ich nehme einen großen Werbeaufkleber der das 100er Schild verdeckt und darf nun mit 80 und alten Reifen reifen fahren. Die Zuladung kann ich leider nicht erhöhen, da das reduzierte Gesamtgewicht nun mal in den Papieren geändert ist.

Also deshalb die Reifen aktuell halten, oder das Schild durchstreichen.

Ist die Frage, was billiger ist. Alte Reifen, oder 120 KM/h, anstatt der erlaubten 80 :evil:
Fehler in deiner Ausführung ist die Geschwindigkeit 80 -- 120. Wenn du da großzügig schon Karenz drauf schlägst müsste es 100--120 heißen. Da wir uns hüten müssen illegales Verhalten zu propagieren korrigieren wir mal auf 80 -- 100, schneller fahren wir doch NIE

Aber es hatte ja einen Grund, die 100 zu beantragen.

Über die Sinnhaftigkeit kann wie immer diskutiert werden. Bringt aber nix, ist so.
So isset,

Grüße, Tom
Was ich als Alt-Führerscheininhaber auch erst kürzlich erfuhr:
Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zul. Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie Züge, die länger als sieben Meter sind, nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen.

Das würde dann so Gespanne wie Meckis Maranello-Home + Hänger betreffen. Tandem-Anhänger können schnell die 4m-Marke überschreiten.
Zugfahrzeug Mittelklasse 4,6-4,8m , da ist man schnell drüber.

Hab ich ehrlich nicht gewusst.
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Parity
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Reifen bei 100 km/h- Zulassung

Beitrag von Parity »

@pehaha:
Interessant ist es. Aber offenbar betrifft dies nicht die Autobahnen, sonst dürfte ja niemals ein Sattelzug überholen.
pehaha
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Reifen bei 100 km/h- Zulassung

Beitrag von pehaha »

Doch, ich wollte das aber nicht alles hier rein kopieren, weil das Thema ja die Reifen sind.

Hab da aber wohl den Satz vergessen zu kopieren.....3 spurge Fahrbahnen, Sorry

Die Handhabe ist so, weil der Gesetzgeber die AB nicht ausgeschlossen hat, ist sie da mit drin und gerade da macht es ja auch Sinn.

Aufmerksam geworden bin ich durch eine der Autobahnpolizei-Dokus, wo sie dann auch einen Gerüstebauer raus gewunken haben. Der war mit seinem Ducati + Tandemanhänger auf der 3. Spur unterwegs.

Ich sags nur deshalb, weil ich dato auch recht unbedarft auf der 3. Spur unterwegs war. Wäre mir keiner Schuld bewusst gewesen.

Hab mein Gespann aber auch nie nachgemessen und meine wohl unter 7m zu sein.Aber...mein Auto 4,6m ;( da bleiben ja nur noch 2,4m.......

Zollstock raus.....ich gehe messen.

Edit:
O...Ohhhh....lt. Hersteller schon 2,5 Serie und mein Kastenaufbau steht über.

Boah....7m sind ja gar nichts....Mist.
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Reifen bei 100 km/h- Zulassung

Beitrag von Ehemaliger User 7 »

Peter,

haste mal ne Quelle mit den 7 Metern ?

Kann ich garnicht glauben, ich komme auf knapp 9,5 Meter und auf der Fahrt nach Hahn auf der Landstraße habe ich schon mehr als einmal überholt bei drei Spuren.

Eine Quelle habe ich gefunden, und dort wird das mit den sieben Metern nicht erwähnt.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__7.html
Mache die Dinge so einfach wie möglich - aber nicht einfacher.


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Der-Hugo
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Beitrag von Der-Hugo »

das habe ich gerade darüber gefunden, bei 3c bitte gucken

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_07.php
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Parity
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Beitrag von Parity »

Duc hat die gleiche Passage verlinkt, sogar von bundesoffizieller Seite.
Betrifft demnach alle Fahrzeuge mit Anhänger, unabhängig von Gewicht und länge.

@Duc: Überholen darfst Du ja, nur maximal auf der mittleren Spur.
pehaha
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Beitrag von pehaha »

Stephan, steht doch in deiner Quelle unter 3c.

Bin jetzt aber auch entsetzt, wie wenig 7m sind.

Ist die Hunsrück-Höhenstrasse so breit ausgebaut ???

Kann mich nicht mehr daran erinnern.

Aber schon alleine auf der A61 ist ja nun 3spurig ohne Ende.
Im normalen Falle reicht ja auch die mittlere Spur, bei ist dann schon mal so....rechts Elefantenrennen oder 2 Spuren voll mit Schlafmützen.

Ich weiß nicht mehr, was die dem Gerüstbauer da an Gegühren abgenommen haben, ganz billig wars aber nicht, weiß gar nicht, nach welchen Kriterien ich da suchen soll, im Knöllchenkatalog. Zählt uU wie überholen im Überholverbot ???
Das wären dann 70 und 1 Punkt.
Heftig. meine , der hätte 65 zahlen müssen, möglich nach altem Katalog.
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Wicket
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Beitrag von Wicket »

Hallo

Genau, länge und Gewicht sind egal, die 3 Spur ist Tabu.
Haben die uns heute auf der Schulung auch Erzählt, hin und wieder
nutzen wir die 3. Spur mit unseren LKW, da haben wir sogar vorne und hinten die Grünen dabei........deshalb haben wir das Thema heute mal angesprochen.

Wobei ich auch überrascht war das selbst PKW mit Hänger davon Betroffen sind, da muss ich in Zukunft auf dem weg zur Kartbahn aufpassen das ich nicht ganz links überhole.

Gruss,
Ralf
Zuletzt geändert von Wicket am Sa 17. Apr 2010, 21:21, insgesamt 1-mal geändert.
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