Als ich meinen Anhänger auf 100 Km/h "umgerüstet" habe, habe ich mich mit den juristischen Gegebenheiten etwas näher beschäftigt. Man muss ja wissen, wie man gegenüber der manchmal unwissenden Rennleitung argumentieren kann.
Deshalb noch meinen Senf dazu
1) Die Ablastung hat nichts mit der 100er Zulassung direkt zu tun, sondern nur indirekt mit der Zulässigkeit des Zugfahrzeugs. Es gibt im "Brief" leider nur ein zulässiges Gesamtgewicht.
Deshalb darf man beim Betrieb mit 80 dann auch nicht von sich aus "auflasten".
2) Die Vorschriften über Reifen haben nichts mit der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit zu tun, sondern mit der "erlaubten" Höchstgeschwindigkeit für den Anhänger. Also 80 oder 100.
3) Die Erlaubnis wird signalisiert durch das Anbringen eines 100er Schildes mit amtlichem Stempel.
4) Die Erlaubnis erlischt, wenn das 100er Schild nicht wirksam ist.
=> Und nun kommt die juristische Feinheit:
wenn das 100er Schild mittels Klebeband "durchgestrichen" wird, oder entfernt wird, dann darf mit dem Anhänger nur noch 80 gefahren werden.
Aber dann dürfen auch die Reifen älter sein.
Deutsche Bürokratie!
5) Wenn die Erlaubnis für 100 signalisiert wird, dann muss der Rest auch dazu passen.
Also deshalb die Reifen aktuell halten, oder das Schild durchstreichen.
Ist die Frage, was billiger ist. Alte Reifen, oder 120 KM/h, anstatt der erlaubten 80
Aber es hatte ja einen Grund, die 100 zu beantragen.
Über die Sinnhaftigkeit kann wie immer diskutiert werden. Bringt aber nix, ist so.
Grüße, Tom