Mal so ne Bürokratenrichtlinie an die man sich so hält :rolleyes:
Nennt sich
TA Lerm LÄRM
6.1 Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden
Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden
a) in Industriegebieten
70 dB(A)
b) in Gewerbegebieten
tags 65 dB(A)
nachts 50 dB(A)
Wenn jetzt eine Person an seinem Fenster; Balkon oder auf seiner Terrasse sitzt und sich gestört fühlt ist Feierabend mit dem Positivradau. Da hilft alles Meckern nicht´s. 8o
Ich gebe es zu. Mein Auspuff an meinem Moped, war bestimmt der lauteste. Liegt wohl in der Natur des Menschen. Ich musste allerdings genug Lehrgeld zahlen weil es nicht jedermanns Sache ist. :O
Schönes Beispiel ist auch das Angasen vor einem Rennen. Fängt einer an, dauert es nicht lange bis das halbe Fahrerlager wackelt und eine weise Abgaswolke über die Zelte schleicht.
Kommt mir vor wie bei Raubtieren die sich gegenseitig einschüchtern wollen.
