Frage bei Überführung eines Kartanhängers
Frage bei Überführung eines Kartanhängers
Hallo Leute,
ich les mich gerade durch Google durch,aber finde keine richtige Antwort.
Ich hab mir einen Kartanhänger zugelegt ,der ist im Raum Frankfurt,also ein schönes Stück weg von mir.
Der Anhänger hat TÜV ,ist aber nicht mehr versichert und nicht mehr zugelassen.
Was brauche ich?Nur die Rote Nummer zum Überführen?
Oder muß ich auch ne Versicherung abschließen oder eine Vorläufige dazu?
Vielen Dank für Eure Hilfe,ist für mich Neuraum.
Lg Sonja
ich les mich gerade durch Google durch,aber finde keine richtige Antwort.
Ich hab mir einen Kartanhänger zugelegt ,der ist im Raum Frankfurt,also ein schönes Stück weg von mir.
Der Anhänger hat TÜV ,ist aber nicht mehr versichert und nicht mehr zugelassen.
Was brauche ich?Nur die Rote Nummer zum Überführen?
Oder muß ich auch ne Versicherung abschließen oder eine Vorläufige dazu?
Vielen Dank für Eure Hilfe,ist für mich Neuraum.
Lg Sonja
Zuletzt geändert von Sonja am So 10. Jan 2010, 22:55, insgesamt 2-mal geändert.
- bruellbroetchen
- Beiträge: 777
- Registriert: Mi 19. Aug 2009, 19:13
- Wohnort: Haan
RE: Frage bei Überführung eines Kartanhängers
Hallo Sonja,
ich weis das nur bei PKW aber nen Anhänger wird nicht anders sein. Es gibt für Privatleute keine rote Nummer mehr. Es gibt aber so Wochenkennzeichen die musste glaube ich nehmen, kostet zwar relativ viel, aber wenn du den Hänger dan richtig anmeldest, wird die Zeit einfach mit gerechnet und du zahls für das Wochenkennzeichen nix extra.
Müsste dir aber auch jedes Versicherungsbüro genauer sagen können.
ich weis das nur bei PKW aber nen Anhänger wird nicht anders sein. Es gibt für Privatleute keine rote Nummer mehr. Es gibt aber so Wochenkennzeichen die musste glaube ich nehmen, kostet zwar relativ viel, aber wenn du den Hänger dan richtig anmeldest, wird die Zeit einfach mit gerechnet und du zahls für das Wochenkennzeichen nix extra.
Müsste dir aber auch jedes Versicherungsbüro genauer sagen können.
Auf auf und davon......
Grüße Björn
Grüße Björn
Frage bei Überführung eines Kartanhängers
Hi,
die Rote Nummer,da hätte ich Beziehung zu einen Autohaus.
Mit den Besuch bei der Versicherung ist ne Gute Idee.
freu mich auf weiter Tips.
Danke,lg Sonja
die Rote Nummer,da hätte ich Beziehung zu einen Autohaus.
Mit den Besuch bei der Versicherung ist ne Gute Idee.
freu mich auf weiter Tips.
Danke,lg Sonja
Frage bei Überführung eines Kartanhängers
So isses. Versicherung abschließen für Kurzzeitkennzeichen, danach wird das weitergeführt. Oder gleich richtig anmelden. Brief und TÜV-bescheinigung schicken lassen, zulassen und abholen. Is billiger.
- bruellbroetchen
- Beiträge: 777
- Registriert: Mi 19. Aug 2009, 19:13
- Wohnort: Haan
Frage bei Überführung eines Kartanhängers
Na wenn du noch ne rote Nummer bekommst ist das doch danz einfach. Rote Nummer dran und Hänger zu dir holen, dann anmelden... 

Auf auf und davon......
Grüße Björn
Grüße Björn
Frage bei Überführung eines Kartanhängers
Hab ich vor ein paar Tagen auch gemacht.
Kurzzeitkennzeichen gilt 5 Tage (Welche nach Abschluss einer langfristigen Versicherung Anteilig berechnet wird, also fast nichts)
Dafür brauchste aber eine Nummer von der Versicherung, also unbedingt davor abklären.
Bearbeitungsgebühr und Kennzeichen machen lassen kosten dich auf dem Amt ca 18 Euro
Gruß
Rocc
Kurzzeitkennzeichen gilt 5 Tage (Welche nach Abschluss einer langfristigen Versicherung Anteilig berechnet wird, also fast nichts)
Dafür brauchste aber eine Nummer von der Versicherung, also unbedingt davor abklären.
Bearbeitungsgebühr und Kennzeichen machen lassen kosten dich auf dem Amt ca 18 Euro
Gruß
Rocc
Frage bei Überführung eines Kartanhängers
Hi ,
super.
Ich muß,eh,in die Werkstatt um einen Anhängerkupplung ans Auto zu machen.Eine abnehmbare,Cabrio mit Hänger
. Hatte schon paar Kostenvoranschläge,aber die Vertragswerkstatt ist billiger,weil im Ort.Wenn ich Benzin und auch den eigenen Arbeitsaufwand rechne.
Da kann ich mal fragen,wegen der Roten Nummer.
Versicherung brauche ich ,eh ,und das ist keine 500m ums Eck. Passt auch gut,das ich Spätschicht habe,wegen Amtsgänge.
Das schöne ist,zur Kartmesse fahren und gucken und dann weiter,um den Hänger zu holen und Heim.Hoffe,wir bekommen ein gutes Wetter.^^
Danke,an alle nochmal.

Jetzt kapierts die Frau auch . :O
lg Sonja
super.
Ich muß,eh,in die Werkstatt um einen Anhängerkupplung ans Auto zu machen.Eine abnehmbare,Cabrio mit Hänger

Da kann ich mal fragen,wegen der Roten Nummer.
Versicherung brauche ich ,eh ,und das ist keine 500m ums Eck. Passt auch gut,das ich Spätschicht habe,wegen Amtsgänge.
Das schöne ist,zur Kartmesse fahren und gucken und dann weiter,um den Hänger zu holen und Heim.Hoffe,wir bekommen ein gutes Wetter.^^
Danke,an alle nochmal.



Jetzt kapierts die Frau auch . :O
lg Sonja
Frage bei Überführung eines Kartanhängers
Hi Sonja,
wenn Du ausschließlich ein Kart transportieren möchtest, dann kannst Du den Anhänger mit einer grünen Nummer zulassen. Das kostet dann weder Versicherung, noch Steuer.
Musst dazu aber zum Tüv und umschreiben lassen. Am besten mit Kart im Hänger und speziellen Halterungen und Einrichtungen.
Aber das ändert natürlich nichts am Abholen, außer der jetzige Besitzer läßt das noch machen. Kann aber nur der TÜV, GTU etc. geht nicht.
Abholen mit Kurzzeitkennzeichen, oder roter Nummer von einer Werkstatt, wobei die Werkstätten diese nur noch ganz ungern herausgeben.
Grüße, Tom
wenn Du ausschließlich ein Kart transportieren möchtest, dann kannst Du den Anhänger mit einer grünen Nummer zulassen. Das kostet dann weder Versicherung, noch Steuer.
Musst dazu aber zum Tüv und umschreiben lassen. Am besten mit Kart im Hänger und speziellen Halterungen und Einrichtungen.
Aber das ändert natürlich nichts am Abholen, außer der jetzige Besitzer läßt das noch machen. Kann aber nur der TÜV, GTU etc. geht nicht.
Abholen mit Kurzzeitkennzeichen, oder roter Nummer von einer Werkstatt, wobei die Werkstätten diese nur noch ganz ungern herausgeben.
Grüße, Tom
Frage bei Überführung eines Kartanhängers
@Tom
das stimmt nicht ganz.
Anhänger mit grünem Kennzeichen sind nur von der KFZ-Steuer befreit,
nicht jedoch von der Versicherungspflicht!
Versicherungsfreie Anhänger gibt es nur noch in der Landwirtschaft und dann auch nur bis max. 25 Km/h
das stimmt nicht ganz.
Anhänger mit grünem Kennzeichen sind nur von der KFZ-Steuer befreit,
nicht jedoch von der Versicherungspflicht!
Versicherungsfreie Anhänger gibt es nur noch in der Landwirtschaft und dann auch nur bis max. 25 Km/h
Frage bei Überführung eines Kartanhängers
Hi,
Danke für die Info.
Ich laß mir den Brief(also die Papiere) zuschicken und hol mir ne Doppelkarte und laß ihn zu.Dann ist er auch versichert und das ist besser.Wie Mistered es geschrieben hat.
Tüv hat er noch.
Ich hoffe,auch anderen damit zu helfen.
Mit einen Hänger bin ich frei,weil bei 15 Veranstaltungen bei uns , ist sehr wenig Freiraum an den Wochenenden lassen und ich ihn auch mal andersweitig nutzen kann.
lg Sonja
Danke für die Info.
Ich laß mir den Brief(also die Papiere) zuschicken und hol mir ne Doppelkarte und laß ihn zu.Dann ist er auch versichert und das ist besser.Wie Mistered es geschrieben hat.
Tüv hat er noch.
Ich hoffe,auch anderen damit zu helfen.
Mit einen Hänger bin ich frei,weil bei 15 Veranstaltungen bei uns , ist sehr wenig Freiraum an den Wochenenden lassen und ich ihn auch mal andersweitig nutzen kann.
lg Sonja