Kart-Käufer droht mit Anzeige!

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xray
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Beitrag von xray »

garnicht drauf eingehen, der will dir doch nur angst machen, solche idioten gibt es immer wieder... habe ich selber schon erlebt...

ABER ist das nicht so, wenn der VK garantie, oder gewährleistung nicht ausgeschlossen hat, er diese stellen muss? (neuerdings..) ? auch bei privat..

solange du ihm nichts verschwiegen hast etc. dürfte eigendlich nichts passieren, denn, ER muss im zweifelsfall erstmal beweisen können das du irgendwas verschwiegen hast, und das sollte schwer werden denn im nachinein kann jeder teile abbauen und sagen die waren nicht dabei..
Knarf
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Beitrag von Knarf »

xray:

- Gewährleistung ja, es sei denn sie wurde ausgeschlossen
- Garantie aber nicht, es sei denn, sie wurde vereinbart

Deswegen: Vorsicht beim Kartverkauf ;)

Edit: Übrigens schon seit der Schuldrechtsreform 2002
Zuletzt geändert von Knarf am Sa 14. Nov 2009, 13:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Es gibt kein schlechtes Wetter, es gibt nur falsche Reifen.

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Sebinho
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Beitrag von Sebinho »

Aber wenn ich ihm die Mängel gesagt habe und er dann Monate später ankommt und sagt, ich solle genau diese Mängel beheben.
Da muss ich doch dann nichts gewährleisten?
Knarf
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Beitrag von Knarf »

Nein, natürlich nicht. (§442 S.1).

Aber in deinem Fall ists ja eh einfacher, hab ich ja schon per Mail geschrieben.
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Zash
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Beitrag von Zash »

Lager Rede kurzer Sinn:


Coooooooooooooooool bleiben und es notfalls auf das Verfahren ankommen lassen. Da wird der Kläger dann untergehen wie weiland Napoleons Armee bei Waterloo........

Gewährleistung hat damit nichts zu schaffen dass der Käufer behauptet der Lieferumfang des Karts wäre ein Anderer als der, der im mündlich geschlossenen Vertrag inbegriffen gewesen sei! Denn das wäre dann arglistige Täuschung etc................

Preisfrage: wenn ich im 2 Kisten voller Kart-Teile inclusive einem Chassis verkaufe, welchen Umfang hat dann die Gewährleistung ?

Und was ist hier mangelhaft, wenn ja die Lager, die Bremse usw. ja gar nicht Bestandteil der Lieferung UND des Vertrages gewesen sind ???
Zuletzt geändert von Zash am Sa 14. Nov 2009, 14:12, insgesamt 5-mal geändert.
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Knarf
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Beitrag von Knarf »

Zash, du verwechselst gerade die Garantie mit der Gewährleistung. Schaut doch bitte einfach mal ins Gesetz.

Das mit dem gefährlichen Halbwissen ist aber gut. :tongue:


Hier mal zum nachlesen:

§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.


§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3.nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Zuletzt geändert von Knarf am Sa 14. Nov 2009, 14:09, insgesamt 1-mal geändert.
Das Auge fährt mit.
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Axel-K
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Beitrag von Axel-K »

So ein Unsinn.

Es gibt auch Einspruchsfristen.
Hier sind ja schon 4 Monate ins Land gegangen. Schade das es ein guter Bekannter ist. So lernt mein seine Bekannten noch besser kennen.
Wenn der Käufer an der Ware Hand angelegt hat, kann er im Nachhinein keinen Ersatz für sein Handeln vordern. Außer der Verkäufer hat einen Mängel vor ab verweigert. Der Mängel muss allerdings nachgewiesen werden.
Es gibt verschiedenste Formen der Verträglichkeit.
Ist die Verträglichkeit gebrochen ist es immer schwierig einen vernünftigen Weg zu finden bei dem beide mit erhobenem Haupt gehen.
Das schlimme ist, das die meiste Rechtsanwälte das scheitern vor ab schon wissen, allerdings den Fall annehmen um Geld zu verdienen.

Man muss sich nicht jede Unverschämtheit gefallen lassen.
Zuletzt geändert von Axel-K am Sa 14. Nov 2009, 18:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Kartomatic
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Beitrag von Kartomatic »

Garantie oder Gewährleistung, so ein Unsinn!

Beispiel: Kauft einen neuen Kartmotor, nach 3 Wochen beispielsweise, geht der Motor hoch. Dann versucht mal beim Händler irgendwas auf Garantie zu bekommen. Nullinger bekommt ihr (außer vielleicht bei der Ausnahme Rotax). Der Händler wird es auf falsche Handhabung auslegen, und das Gegenteil kann man i.d.R. nicht beweisen, da Aussage gegen Aussage steht.

Beispiel 2: Kauft ein neues Chassie, fahrt einen Monat damit, dann verrecken euch die Hinterachslager beispielsweise, der Händler wird lachen, und wird sagen, das das auf mangelnde Wartung und falsche Pflege zurückzuführen is. Also auch nix.

Und isses nicht im Motorsport so, das Motorsportartikel sowieso immer ohne Garantie und Gewährleistung sind?? ;)
Am Öl hats nicht gelegen, war ja keins drin !
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LFcom
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Beitrag von LFcom »

Ganz genau. Und wenn der dir gleich mit Anwalt und allem droht, dann hat er sich eine gutmütige Kulanz/Hilfe auch verdorben. Ich würde deinem (ehemaligen) guten Bekannten freundlich mitteilen, dass er keinen Anspruch auf irgendwas hat.
Liebe Grüße
Dominic Liebl

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