so, jetzt nochmal zum Geltungsbereich der Nationalen DMSB Lizenz, von mir fälchlicherweise als DMSB C-Lizenz bezeichnet. Sie gilt auch für Kart. Hier die Bedingungen:
Zitat aus http://dmsb.de/lizenznehmer_bestimmunge ... ml?mid=310II. Automobilsport
Art. 14 Nationale DMSB-Lizenz
(1) Der Antragsteller darf nicht im Besitz einer gültigen Fahrer-/Beifahrer-Lizenz sein, die
vom DMSB oder die von einem anderen ASN als Mitglied der FIA ausgestellt wurde.
(2) Die Nationale DMSB-Lizenz berechtigt ausschließlich zur Teilnahme an einem der
nachfolgenden nationalen DMSB-Wettbewerben mit Veranstaltungsstatus NATIONAL:
• Clubsport der DMSB-Trägervereine –Rundstrecke (ab Jahrgang 1993 und älter)
• Clubsport der DMSB Trägervereine – Slalom (ab Jahrgang 1993 und älter)
• Clubsport der DMSB-Trägervereine – Kart (ab Jahrgang 1996 und älter)
• Clubsport der DMSB-Trägervereine –
sonstige Disziplinen (ab Jahrgang 1992 und älter)
• Rallye 200 (ab Jahrgang 1991 und älter – mit Fahrerlaubnis)
• Rallye 200 Beifahrer (ab Jahrgang 1994 und älter)
• Gleichmäßigkeitsprüfungen (ab Jahrgang 1991 und älter – mit Fahrerlaubnis)
(Nürburgring-Nordschleife erst ab vollendeten 18. Lebensjahr)
• Slalom (ab Jahrgang 1993 und älter)
• Dragster-Rennen (ab Jahrgang 1992 und älter)
Die Teilnahme an Dragster-Rennen ist auf die Gruppe Public Race und E.T.-Handicap
(langsamer als 10,00 Sek. [1/4 Meile] bzw. 6,40 Sek. [1/8 Meile]) beschränkt.
• Autocross (ab Jahrgang 1992 und älter)
• Rallycross (ab Jahrgang 1992 und älter)
(3) Erteilungsvoraussetzung bei minderjährigen Antragstellern ist das Einverständnis der
gesetzlichen Vertreter (beide Elternteile) oder des gesetzlichen Vertreters (nur ein
Elternteil oder der Vormund).
Sollte diese bei der RMC nicht gelten, würde die RMC damit zum Lizenzsport, egal ob Cup oder World. Gaststarts im herkömmlichen Sinne sind ohnehin nicht mehr möglich (nach meinen Informationen).