Rechstreit wegen eines Karts?
Rechstreit wegen eines Karts?
Ich schätze bei der Begehung mit der Feuerwehr wirst Du gnadenlos untergehen. Wenn die sehen wie so ein Karttank gebaut ist, wird es das gewesen sein. Denke mal daran das in Deutschland alle Tanks im öffentlichen Strassenverkehr aus Metall sein müssen. Erkennt man leicht daran, das viele Motorradhersteller Tanks aus Kunststoff herstellen und Ihre Mashcinen damit ausliefern. Die deutsche Variante des jeweiligen Motorrades hat immer einen Tank aus Metall.
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Merkste was !!
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Schade, ich fürchte da wirst Du Dir einen neuen Unterschlupf suchen müssen.
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Merkste was !!
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Schade, ich fürchte da wirst Du Dir einen neuen Unterschlupf suchen müssen.
Rechstreit wegen eines Karts?
Achja, deswegen haben heutzutage alle modernen Autos einen Tank aus Metall.... mmhhh merkste was...? 

Gruß Jan
Rechstreit wegen eines Karts?
Steht in dem Vertrag:
Stellplatz für ein Kraftfahrzeug?
oder
Abstellplatz für ein Kraftfahrzeug, welches den Belangen der StVO/StVZO entsprechen muss???
Die Verträge, die ich kenne, beziehen sich meist nur auf ein Kraftfahrzeug, dem Zubehör (Reifen, Saisonartikel, Zubehör). Die Lagerung von Kraftstoffen außerhalb des Fahrzeugs ist meist gesondert geregelt.
Ein Kart ist unzweifelhaft ein Kraftfahrzeug.
Zitat aus der bayr GarVO:
§1 Begriffe
(1) Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile, die dem Abstellen von Kraftfahrzeugen dienen.
dann weiter
§17 Betriebsvorschriften für Garagen
(4) In Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nur in unerheblichen Mengen aufbewahrt werden. ²In Kleingaragen dürfen bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden.
Der Karttank als dicht verschlossener Behälter kommt schon mal nicht in Frage, also ablassen und in einen dafür zugelassenen Kanister, max. 20 l, füllen.
Den Richter, der ein Kart nicht als Kraftfahrzeug einstuft, möchte ich sehen.
Stellplatz für ein Kraftfahrzeug?
oder
Abstellplatz für ein Kraftfahrzeug, welches den Belangen der StVO/StVZO entsprechen muss???
Die Verträge, die ich kenne, beziehen sich meist nur auf ein Kraftfahrzeug, dem Zubehör (Reifen, Saisonartikel, Zubehör). Die Lagerung von Kraftstoffen außerhalb des Fahrzeugs ist meist gesondert geregelt.
Ein Kart ist unzweifelhaft ein Kraftfahrzeug.
Zitat aus der bayr GarVO:
§1 Begriffe
(1) Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile, die dem Abstellen von Kraftfahrzeugen dienen.
dann weiter
§17 Betriebsvorschriften für Garagen
(4) In Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nur in unerheblichen Mengen aufbewahrt werden. ²In Kleingaragen dürfen bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden.
Der Karttank als dicht verschlossener Behälter kommt schon mal nicht in Frage, also ablassen und in einen dafür zugelassenen Kanister, max. 20 l, füllen.
Den Richter, der ein Kart nicht als Kraftfahrzeug einstuft, möchte ich sehen.
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Ich beantworte grundsätzlich keine "privaten" Anfragen via PN zu Setup- und Motor-Tipps, die nicht auch öffentlich im Forum für alle User einsehbar gestellt werden können!
Ich beantworte grundsätzlich keine "privaten" Anfragen via PN zu Setup- und Motor-Tipps, die nicht auch öffentlich im Forum für alle User einsehbar gestellt werden können!
RE: Rechstreit wegen eines Karts?
Wenn
es hart auf hart kommt, kann ich Dir vorruebergehend Unterschlupf bei mir bieten.
es hart auf hart kommt, kann ich Dir vorruebergehend Unterschlupf bei mir bieten.
Zuletzt geändert von gslam am Sa 29. Mär 2008, 12:19, insgesamt 1-mal geändert.
RE: Rechstreit wegen eines Karts?
Ist event etwas abweichend von Thema, könnte aber Interessierten in Zukunft vor dem Problem schützen:
ich habe mir vor rund zwei Jahren eine Extra Garage gemietet. Etwas weiter weg von meiner Wohnung und von vornherein lediglich als große Rumpelkammer / Abstellkammer geplant.
Dies hab ich dem Vermieter bei der Besichtigung auch gleich gesagt und ihm war das egal.
Ich habe ihn darum gebeten, das auch so in den Mietvertrag aufzunehmen - also die Klauesel "zum Abstellen eines Kraftfahrzeuges" streichen lassen und "zum Abstellen privater Gegenstände" eingetragen.
Daß sich darunter keine extrem Brandgefährdenden Teile wie zB gefüllte Kanister befinden dürfen, regelt wohl der gesunde Menschenvertsand.
Back to Topic: ich schließe mich der Meinung von Bora an: ein Kart ist im Sinne des Gesetzes ein Kraftfahrzeug. Ob es zulassungspflichtig ist oder nicht wird in keinem Mietvertrag stehen. Viele Garagen werden gezielt gemietet um abgemeldete Autos unterzustellen. ZB solche, die kaputt sind, Saison-Kennzeichen haben, Oldtimer usw.
Also wenn Du Rechtschutz hast: versuch dagegen anzugehen. Sei dabei, wenn die Feuerwehr begeheung ist und baue den Tank vorher aus (völlige Entlerung kann uU nicht reichen wegen der verbleibenden Dämpfe (auch wenn die in meinen Augen verfliegen)
Wünsche Dir viel Glück und Erfolg - gib uns mal Bescheid, wie es weitergegangen ist
ich habe mir vor rund zwei Jahren eine Extra Garage gemietet. Etwas weiter weg von meiner Wohnung und von vornherein lediglich als große Rumpelkammer / Abstellkammer geplant.
Dies hab ich dem Vermieter bei der Besichtigung auch gleich gesagt und ihm war das egal.
Ich habe ihn darum gebeten, das auch so in den Mietvertrag aufzunehmen - also die Klauesel "zum Abstellen eines Kraftfahrzeuges" streichen lassen und "zum Abstellen privater Gegenstände" eingetragen.
Daß sich darunter keine extrem Brandgefährdenden Teile wie zB gefüllte Kanister befinden dürfen, regelt wohl der gesunde Menschenvertsand.
Back to Topic: ich schließe mich der Meinung von Bora an: ein Kart ist im Sinne des Gesetzes ein Kraftfahrzeug. Ob es zulassungspflichtig ist oder nicht wird in keinem Mietvertrag stehen. Viele Garagen werden gezielt gemietet um abgemeldete Autos unterzustellen. ZB solche, die kaputt sind, Saison-Kennzeichen haben, Oldtimer usw.
Also wenn Du Rechtschutz hast: versuch dagegen anzugehen. Sei dabei, wenn die Feuerwehr begeheung ist und baue den Tank vorher aus (völlige Entlerung kann uU nicht reichen wegen der verbleibenden Dämpfe (auch wenn die in meinen Augen verfliegen)
Wünsche Dir viel Glück und Erfolg - gib uns mal Bescheid, wie es weitergegangen ist
Niveau ist keine Handcreme und bitte die FORUMS-REGELN lesen und beachten. 

RE: Rechstreit wegen eines Karts?
Hi Sixpack,
Du wohnst doch in NRW oder?
Hier ein Link zur Garagenverordnung - GarVO - NRW vom 20.02.2000
Da hast bestimmt schon in §18 Abs. 4 selbst nachlesen, was da mit Brennbaren Flüssigkeiten gemeint ist. Ein Plastik-Benzinkanister welcher seine Prüfzeichen hat (e-Prüfzeichen) ist ein zugelassener bruchsicherer Benzinbehälter
Wie Du es ja sowieso schon machst: Kart-Tank leeren. und wenn Du noch einen schrottreifen abgemeldten PKW-Anhänger mit platten Reifen unter Deinem Kart schiebst, ist die Sachlage der zweckmässigen Benutzung gleich mitgeklärt
Du darfst natürlich eine Garage nicht mit einer Werkstatt verwechseln.
Ansonsten hast Du natürlich riesen Pech, denn Du kannst trotzdem fristgemäß gekündigt werden ;(.
Achja: Leicht entflammbare Stoffe gehören nicht in den Keller, selbst wenn diese in geeigneten Behältern aufbewart werden! Dazu gehören auch angerissene Spraydosen und Nagellack 8o:]...
Gruß Berndi
Du wohnst doch in NRW oder?
Hier ein Link zur Garagenverordnung - GarVO - NRW vom 20.02.2000

Da hast bestimmt schon in §18 Abs. 4 selbst nachlesen, was da mit Brennbaren Flüssigkeiten gemeint ist. Ein Plastik-Benzinkanister welcher seine Prüfzeichen hat (e-Prüfzeichen) ist ein zugelassener bruchsicherer Benzinbehälter

Wie Du es ja sowieso schon machst: Kart-Tank leeren. und wenn Du noch einen schrottreifen abgemeldten PKW-Anhänger mit platten Reifen unter Deinem Kart schiebst, ist die Sachlage der zweckmässigen Benutzung gleich mitgeklärt

Du darfst natürlich eine Garage nicht mit einer Werkstatt verwechseln.
Ansonsten hast Du natürlich riesen Pech, denn Du kannst trotzdem fristgemäß gekündigt werden ;(.
Achja: Leicht entflammbare Stoffe gehören nicht in den Keller, selbst wenn diese in geeigneten Behältern aufbewart werden! Dazu gehören auch angerissene Spraydosen und Nagellack 8o:]...
Gruß Berndi
- Rabbitracer
- Beiträge: 3301
- Registriert: Fr 6. Mai 2005, 19:34
- Wohnort: raum Soest Lippstadt
Rechstreit wegen eines Karts?
Ich glaub , das der einzige , der auf der richtigen Spur ist, ist der jute Spurstange 
Es geht vieleicht wirklich um die Nutzungsbedingungen. Also in 1. Linie.
Feuerschutz ist Blödsinn , mein ich. Selbst ein Bezinkanister ist ein zugelassener behälter. Und rausnehmen würde auch nicht zählen weil der tank zum Fahrzeug gehört. Ich denk aber , das geht so.
Nur de rVertrag wird entscheidend sein. Wenn da definiert ist , das da nur zugelassene (wegfahrbare) Fahrzeuge stehen sollen , ist der fall doch klar.
Dann darf da nix anders stehen .
Aber das wär schon unnormal. Normal wird das nicht genau definiert und dann darf da selbst eine Ruine abgestellt werden oder ein kart oder nur E teile oder sowas.
Ralf

Es geht vieleicht wirklich um die Nutzungsbedingungen. Also in 1. Linie.
Feuerschutz ist Blödsinn , mein ich. Selbst ein Bezinkanister ist ein zugelassener behälter. Und rausnehmen würde auch nicht zählen weil der tank zum Fahrzeug gehört. Ich denk aber , das geht so.
Nur de rVertrag wird entscheidend sein. Wenn da definiert ist , das da nur zugelassene (wegfahrbare) Fahrzeuge stehen sollen , ist der fall doch klar.
Dann darf da nix anders stehen .
Aber das wär schon unnormal. Normal wird das nicht genau definiert und dann darf da selbst eine Ruine abgestellt werden oder ein kart oder nur E teile oder sowas.
Ralf
Klug ist wer nur die Hälfte von dem glaubt was er hört.Noch klüger der, der weiss,welche hälfte genau
Rechstreit wegen eines Karts?
danke für die ganzen tipps!
in dem vertrag steht NIX davon das nur zugelassene kfz drin stehen dürfen! denn damit hatte ich schon mal bei meiner alten garage ärger, weil ich ein abgemeldetes fahrzeug da stehen hatte! da habe ich dann drauf geachtet!
also, von der seite sollte das klappen!
nur mal so zum beispiel, ein andere mieter hat nen nicht angemledten wohnwagen da drin stehen, das juckt keinen mensch! ich behaupte mal das der viel schneller brennt als ein kart!
in dem vertrag steht NIX davon das nur zugelassene kfz drin stehen dürfen! denn damit hatte ich schon mal bei meiner alten garage ärger, weil ich ein abgemeldetes fahrzeug da stehen hatte! da habe ich dann drauf geachtet!
also, von der seite sollte das klappen!
nur mal so zum beispiel, ein andere mieter hat nen nicht angemledten wohnwagen da drin stehen, das juckt keinen mensch! ich behaupte mal das der viel schneller brennt als ein kart!
- rsvthousand
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- Registriert: Mi 21. Dez 2005, 16:19
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Rechstreit wegen eines Karts?
was ist mit Motorrädern ?`welches ein kunstofftank besitzen, oder eins aus edelstahl mit offenen Vergasern usw. ? diese dürfte man auch nicht einstellen.
Rechstreit wegen eines Karts?
es gibt keine in deutschland zugelassenen motorräder mit kunststofftank !!!!