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Grünes Kennzeichen am Anhänger

Verfasst: Mi 23. Mai 2007, 16:19
von Hendrik99
Hallo,

ich habe mir ein Kartanhänger zugelegt und jetzt wollte ich wohl wissen wie es ist mir dem Grünen Nummernschild (Steuerbefreit). Habe gehört wenn man den Anhänger nur zum reinen Transport des Kart´s benutzt ist es kein Problem so eins zu bekommen, oder muss man dafür ein Gewerbe angemeldet haben.

Und wie teuer ist so ein Nummernschild im Jahr?

Grüsse

RE: Grünes Kennzeichen am Anhänger

Verfasst: Mi 23. Mai 2007, 16:32
von Spurstange
Machst ein Foto vom Kart mit Hänger und stellst bei der Kfz.-Steuerstelle den Antrag.
Kostet null Euro im Jahr.
Grünes Kennzeichen brauchst Du nicht zu Kaufen, kannst auch mit dem schwarzen weiter fahren, da Du die Nummer eh behälst.

RE: Grünes Kennzeichen am Anhänger

Verfasst: Mi 23. Mai 2007, 16:40
von pehaha
Darfst dann aber nichts anderes transportieren!!!

Steuerbetrug!!!!!

Ob das die 22€ im Jahr wert ist ?

Ich hab was gelesen, das dann Zugfahrzeug höher besteuert wird.

Bin da aber nicht 100% sicher. So stehts bei Wikip unter Grünes Kennz.

Grünes Kennzeichen am Anhänger

Verfasst: Mi 23. Mai 2007, 16:43
von Ehemalier
Der Verwendungszweck muß auch im Schein (Zulassungsbescheinigung Teil1) stehen, z.B. Sportanhänger. Da wird man wohl zum TÜV müssen. Kostet auch Geld, lohnt meiner Meinung nach nicht, für das bißchen, was man dann spart, zumal Du dann auch nix anderes als Karts transportieren darfst.
Gruß
Edgar

Grünes Kennzeichen am Anhänger

Verfasst: Mi 23. Mai 2007, 17:04
von Hendrik99
was würde es denn kosten ein "normales" Kennzeichen dran zu machen im Jahr?

Ist ein 1 Achser und max. 750kg.

Grünes Kennzeichen am Anhänger

Verfasst: Mi 23. Mai 2007, 17:10
von Ehemalier
Das mit dem Zugfahrzeug höher besteuern ist für den Fall, daß Du nur ein Zugfahrzeug aber mehrere Hänger hast. Da wird die Steuer für einen Hänger aufs Zugfahrzeug gelegt, da ja nur ein Hänger zur Zeit gezogen werden kann.
Hänger kost glaub ich 7 Euro/200 kg und 13 Euro Versicherung.

Grünes Kennzeichen am Anhänger

Verfasst: Mi 23. Mai 2007, 17:20
von pehaha
Anhänger-Besteuerung
(Quelle http://www.kfzauto.de/content-steuer.ph ... ger-steuer - 25k -)

Die Steuer für zulassungspflichtige Anhänger beträgt 7,46 € je 200 kg verkehrsrechtlich zulässiges Gesamtgewicht, jedoch insgesamt nicht mehr als 894,76 € Jahressteuer.

Es gibt außerdem eine Anhänger-Sonderregelung. Auf Antrag des Fahrzeughalters wird die Steuer für seine Inländischen Anhänger (ausgenommen Wohnanhänger) nicht erhoben, solange diese ausschließlich hinter Zugfahrzeugen (ausgenommen Krafträder und Pkw) mitgeführt werden, für die ein ausreichender Anhängerzuschlag entrichtet ist. Es muss sich nicht um Zugfahrzeuge des gleichen Halters handeln. Für ausländische Zugfahrzeuge ist dieser Zuschlag nicht möglich.

Die Höhe des Zuschlages richtet sich nach der verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht des schwersten mitgeführten Anhängers. Das Gesamtgewicht ist hierfür bei Starrdeichselanhängern und Zentralachsenanhänger um die Stützlast zu vermindern. Die Inanspruchnahme dieser Sonderregelung setzt außerdem ein amtliches 'grünes Kennzeichen' für Anhänger voraus.

Der Halter des Anhängers bleibt für sein Fahrzeug immer der Steuerschuldner. Das gilt auch bei der Vermitung und im Falle steuerlich unzulässiger Verwendung (z.B. bei einer Kombination mit fremden Zugfahrzeugen, für die kein oder ein nicht ausreichender Anhängerzuschlag entrichtet wurde). Ein Monat ist der Mindestzeitraum für die Besteuerung.

Also 4 x 7,46 = 29,84

Grünes Kennzeichen am Anhänger

Verfasst: Mi 23. Mai 2007, 17:42
von Ehemalier
Ok, Du bist der Google-König.

Grünes Kennzeichen am Anhänger

Verfasst: Mi 23. Mai 2007, 21:43
von andy b
Original von pehaha
Anhänger-Besteuerung
(Quelle http://www.kfzauto.de/content-steuer.ph ... ger-steuer - 25k -)

Die Steuer für zulassungspflichtige Anhänger beträgt 7,46 € je 200 kg verkehrsrechtlich zulässiges Gesamtgewicht, jedoch insgesamt nicht mehr als 894,76 € Jahressteuer.

Es gibt außerdem eine Anhänger-Sonderregelung. Auf Antrag des Fahrzeughalters wird die Steuer für seine Inländischen Anhänger (ausgenommen Wohnanhänger) nicht erhoben, solange diese ausschließlich hinter Zugfahrzeugen (ausgenommen Krafträder und Pkw) mitgeführt werden, für die ein ausreichender Anhängerzuschlag entrichtet ist. Es muss sich nicht um Zugfahrzeuge des gleichen Halters handeln. Für ausländische Zugfahrzeuge ist dieser Zuschlag nicht möglich.

Die Höhe des Zuschlages richtet sich nach der verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht des schwersten mitgeführten Anhängers. Das Gesamtgewicht ist hierfür bei Starrdeichselanhängern und Zentralachsenanhänger um die Stützlast zu vermindern. Die Inanspruchnahme dieser Sonderregelung setzt außerdem ein amtliches 'grünes Kennzeichen' für Anhänger voraus.

Der Halter des Anhängers bleibt für sein Fahrzeug immer der Steuerschuldner. Das gilt auch bei der Vermitung und im Falle steuerlich unzulässiger Verwendung (z.B. bei einer Kombination mit fremden Zugfahrzeugen, für die kein oder ein nicht ausreichender Anhängerzuschlag entrichtet wurde). Ein Monat ist der Mindestzeitraum für die Besteuerung.

Also 4 x 7,46 = 29,84
Boah Ey ich bin platt, Thema beendet

Grünes Kennzeichen am Anhänger

Verfasst: Mi 23. Mai 2007, 22:28
von MarcoW
das ist "good old germany"