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Rechtliche Frage!

Verfasst: Do 8. Mär 2007, 16:52
von v2max.neT
Hey Leute,

Hab mir vor nem knappen Monat was fürs Kart bestellt und total verplant es zu zahlen.. Nun hab ich Post von einem Anwalt \ Gerichtsvollzieher bekommen.

Ich sollte doch bitte bis zum 15 das Endgelt von 72€ bezahlen.
Der tatsächliche Preis war jedoch knapp bei 50€

Jetzt meine Frage:

Geht das, dass er eine Gebühr von ca. + 20€ erheben darf ohne mich 1x Schriftlich gemahnt zu haben?

Danke für alle Leute wo mit Tipps geben könnnen..

(Bitte nur Antworten, wenn ihr euch rechtlich auch damit auskennt, Danke!)

Viele Grüße
Manuel

Rechtliche Frage!

Verfasst: Do 8. Mär 2007, 17:11
von Ehemalier
Leider ja. Sobald das Zahlungsziel überschritten ist, bist Du im Verzug. Ist keine Mahnung nötig. Gebühren gehen nach Gebührenordnung und müssen ausgewiesen sein. Anwalt oder Gerichtsvollzieher? Ist ein großer Unterschied, wird aber wohl ein Anwalt sein, nach einem Monat hat noch keiner einen Vollstreckungsbescheid erwirkt. Wie das ist, wenn Du gar keine Rechnung bekommen hast, weiß ich aber nicht:D . Ist aber kein anständiges Geschäftsgebaren, gleich nach so kurzer Zeit den Anwalt zu schicken.
Oder war das Vorkasse?

Rechtliche Frage!

Verfasst: Do 8. Mär 2007, 17:15
von bemi
Er muß auch erst mal Nachweisen das du die erste Rechnung erhalten hast.
Auf eine Imagienäre Rechnung kannst du keine Mahnung schicken.
Ist uns in der Fa. auch schon passiert.
bemi

Rechtliche Frage!

Verfasst: Do 8. Mär 2007, 17:32
von 2T-mark
Hi V2max,

falls du eine ordentliche Rechnung erhalten hast - dann bezahl das besser.
Wenn du widersprichst wird's nur noch teurer.
Die Gebühren von € 22.- sind auf jeden Fall legitim (Schwester arbeitet in dem Gewerbe - die hat's ausgerechnet).
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet Dich anzumahnen. Ist zwar wirklich nicht die freundliche Tour - aber kannste nicht viel machen.

Wie gesagt alles nur wenn du auch 'ne ordentliche Rechnung erhalten hast.

Gruß Marco

Rechtliche Frage!

Verfasst: Do 8. Mär 2007, 17:32
von Kimster
Soweit ich weiß muss man als Privatperson abgemahnt werden. Kaufleute geraden automatisch nach überschreiten des Zahlungsziels in Zahlungsverzug.

Rechtliche Frage!

Verfasst: Do 8. Mär 2007, 17:46
von 2T-mark
Hab das noch gefunden:

"Angelegenheiten was Mahnung, Verzug, bei Nichtrückzahlung eines Darlehens oder einer Rechnung angeht sind neu geregelt. Hat ein Kunde eine Rechnung nicht termingerecht wieder zurückgezahlt, dann bekommt er vom Verkäufer keine Mahnung mehr sondern wird gleich mit Verzugszinsen konfrontiert. Die Höhe der Verzugszinsen betragt 5 Prozent über denen der Sollzinsen. Nach dieser neuen gesetzlichen Regelung was Mahnung, Verzugszinsen angeht ist besonders empfehlenswert Rechnungen termingerecht zu bezahlen. Bis jetzt konnte der Verkäufer von seinen Kunden erst nach dem Zugang der ersten Mahnung Verzugszinsen beantragen."

Gruß

Rechtliche Frage!

Verfasst: Do 8. Mär 2007, 17:59
von powerspayk
@v2max.neT
Sei froh das es 72,- ist, ich musste eine handyrechnung beszahlen von 675.- und ich habe die Karte nicht gebraucht ;(

Nur ich konnte das nicht beweisen, ich bekomme eine Auflistung mit Nr. die ich noch nie gewählt habe


Aber jetzt lade ich mein Handy einmal in die 3 Monaten mit 15.- auf und bin glücklich :tongue:

Rechtliche Frage!

Verfasst: Do 8. Mär 2007, 18:36
von v2max.neT
Hallo Leute,

Danke für die Antworten. Dann muss ich es wohl bezhalen. Werde dort nichts mehr kaufen.

Danke nochmals.

Viele Grüße
Manuel