@Deki
So, ich habe mich jetzt mal mit dieser ganzen Thematik beschäftigt. Rausgekommen ist dabei folgendes:
Plattformen sind z. B. bei Ebay, Amazon, Fivver, Upwork, AirBnB, Booking.com, Uber, Click&Boat, Udemy, Skillshare, Facebook Marketplace, aber nur dann, wenn auch die Zahlung über die jeweilige Plattform abgewickelt wird.
[...]
Das PStTG sagt, es handelt sich nicht um eine Plattform, wenn die Software ausschließlich Folgendes ermöglicht:
[...]
- das Auflisten einer relevanten Tätigkeit oder die Werbung für eine relevante Tätigkeit durch Nutzer oder
- die Umleitung oder Weiterleitung von Nutzern auf eine Plattform
Nachweisen bzw. melden kann ein Plattform-Betreiber Umsätze von registrierten Nutzern der Finanzbehörde nur, wenn die Kauf- und die Zahlungsabwicklung (z.B. Ebay) komplett über diesen erfolgt ist.
Das heißt, nur dann wenn es auf einer Seite eine Art "Kaufen" button gibt.
Hier dazu auch noch ein Beitrag von jemanden, der mehrere Foren betreibt:
Da ich ja selbst mehrere Motorradforen betreibe habe ich mich per Mail an das Bundeszentralamt für Steuern gewandt.
Die haben, man höre und staune, sich heute persönlich bei mir gemeldet und mit mir über das Thema gesprochen.
Als Ergebnis habe ich alle Marktplätze in meinen Motorradforen wieder uneingeschränkt geöffnet.
Schriftlich gibt es nichts, da die natürlich keine unentgeldliche Rechtsberatung machen dürfen.
Es gibt aber drei Punkte die für mich relevant waren.
a) Wie im §3 Abs. 2 und §6 Abs. 1 erklärt sind nur juristische Personen Rechtsträger. Also AG, GmbH, Vereine, etc. natürliche Personen können kein Rechtsträger sein. Damit bin ich bei meinen Plattformen raus.
b) Wie auch hier immer wieder diskutiert, muss die Plattform ein direktes Rechtsgeschäft z.B. über einen "Kaufen" Button ermöglichen. Dass bietet keine meiner Plattformen, bin ich auch raus.
Wer sich als Betreiber dennoch unsicher ist hat mehrere Möglichkeiten:
a) Es kommen demnächst FAQs des BZS (man kann auf deren Homepage einen Newsletter ordern um die nicht zu verpassen) darin sind solche Fragen auch nochmal erläutert.
b) Nach $10 des PStTG kann man eine (kostenpflichtige) Auskunft beantragen
c) man lädt sich den Regierungsentwurf zu Gesetz herunter:
https://www.bundestag.de/dokumente/text ... cht-920050
Und sucht dort nach schwarzem Brett, da ist eindeutig erläutert, dass schwarze Bretter und darum handelt es sich ja in der Regel bei unseren Marktplätzen explizit nicht unter diese Regelung fallen. Damit bin ich damit auch raus.
Also wie oft, viel Lärm um nichts.
Ich hoffe, das ich dir damit ein wenig Licht ins Dunkle bringen konnte und das du den Marktplatz hier wieder guten Gewissens öffnen kannst.
