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Taubstumm bei Kartfahren

Verfasst: Mo 6. Okt 2014, 21:17
von Pavel
Hallo,
eine Frage , seit wann dürfen Taubstumme Kraftfahrer nicht teilnemen bei ADAC Rennen ?

Taubstumm bei Kartfahren

Verfasst: Mo 6. Okt 2014, 21:46
von Pavel
Bei ADAC Master in Wackersdorf ist ein Fahrer aus dem Rennen ausgesclossen.

Taubstumm bei Kartfahren

Verfasst: Mo 6. Okt 2014, 21:47
von Amiro
Clubsport kann der Taubstumme fahren, da braucht er nur die National C Lizenz.
Für die Masters braucht er eine A Lizenz! Und wenn man mal die DMSB Bestimmungen nachliest findet man:

Art. 11 Medizinische Untersuchung
(2)
Bei erstmaligerBeantragung einer Nationalen Lizenz Stufe A ist die Tauglichkeit zur
Teilnahme an Automobilsportwettbewerben durch eine, von einem in Deutschland
zugelassenen Arzt erstellten medizinischen Eignungsbestätigung nachzuweisen. Die
medizinische Eignungsbestätigung (auf dem DMSB-Fahrer-Lizenzantrag) muss spätestens nach Ablauf von 3 Jahren erneuert werden.

https://mein.dmsb.de/files/Auto_Lizenzbestimmungen.pdf

http://www.adac-motorsport.de/docs/adac ... 070_V2.pdf

http://www.adac-motorsport.de/docs/adac ... 060_V1.pdf

Taubstumm bei Kartfahren

Verfasst: Mo 6. Okt 2014, 21:49
von Munez
Wieso darf man denn beispielsweise German Vega Trophy aber kein Kart Masters fahren, versteh ich persönlich nicht sowas. :thumbdown:

Taubstumm bei Kartfahren

Verfasst: Mo 6. Okt 2014, 22:09
von Luggi
...weil für die German Vega Trophy die C-Lizenz ausreichend ist - gleich zusetzten mit Clubsport!
Gruß

Taubstumm bei Kartfahren

Verfasst: Mo 6. Okt 2014, 22:51
von Munez
Das habe ich schon verstanden :D

Es geht um den Sinn dahinter, der erschließt sich mir nicht.

Taubstumm bei Kartfahren

Verfasst: Mo 6. Okt 2014, 23:56
von schröder
Das eine sind Lizenzbestimmungen für die Teilnahme an einer Rennveranstaltung, das andere eine Sportversicherung (ohne Nachweis von Fähigkeiten oder Eignung), die nur einen anderen Namen hat.

So ganz erschließt sich mir aber dieser Ausschluss aber nicht.

Blind (das ist jetzt ernst gemeint) würde ich verstehen, aber taubstumm? Alles wird mit Schildern, Signalen oder Flaggen geregelt.

Die Fahrerbesprechung geht mit Lippenlesen. Ein Kart, welches zum Überholen ansetzt, hat keine Hupe. Was vor dem Piloten ist, das kann er sehen.

Ich habe in Lüdenscheid als Mittelstürmer eine ganze Zeit mit einem tauben Linksaußen Fußball gespielt. Das ging ganz wunderbar. Nur die Pfeife vom Schiedsrichter hat er nie gehört. Jubeln konnte er wie ein Großer, nur dem Schiri klar zumachen, dass das keine Spielverzögerung ist, wenn er noch 20 Sekunden lang weitergespielt hat, das war manchmal recht schwierig.

Und ganz ehrlich; manchmal ist es wahrscheinlich besser, das ganze dumme Geschwätz zu überhören. Schade für den Piloten.

Im ISG, welches sämtliche Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme am automobilen Rundstreckensport regelt, kann ich auf die Schnelle nichts finden. Vielleicht hat ein anderer User mehr Muse und liest das Kauderwelsch einmal in Ruhe durch : ISG

Taubstumm bei Kartfahren

Verfasst: Di 7. Okt 2014, 08:44
von Munez
So wie ich das sehe wird da auf sprechen und hören gar nicht eingegangen. Sondern auf Augen, Krankheiten (Epilepsie) und fehlende Gliedmaßen. Sollte also demnach eigentlich keinen Grund für eine Nichtteilnahme geben.

Taubstumm bei Kartfahren

Verfasst: Di 7. Okt 2014, 12:00
von Mach1Kart
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe ist die Prozedur bei Beeinträchtiguingen die nicht klar definiert/ausgeschlossen sind die dass es von einem Spezialisten/Sportarzt abhängt der die medizinische Eignung absegnet. Als da im Zweifelsfall lange genug suchen. Wenn die Lizenz einmal durch ist dürfte es aber keine Probleme mehr geben.