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Toleranz bei überschreitung der Gesamtmasse

Verfasst: Mo 27. Jan 2014, 15:34
von Atom1kk
Hallo, wir haben uns ein neues Auto zugelegt und daraus ergibt sich ein kleines Problemchen. Ich habe den Führerschein klasse B, also bis zur einer Gesamtmasse von 3,5t.

Hab nen Hänger, der maximale zulässige Gesamtmasse von 1300kg hat. Unser neuer PKW hat maximale zulässige Gesamtmasse von 2240 kg. Sprich wenn ich mit dem Gespann fahre,
bin ich 40 kg über dem Limit, also bei 3540kg.

Tatsächliche gewicht vom Gespann ist aber deutlich drunter, also von dieser seite keine Überschreitung.

Angenommen die Polizei hält mich an. Gibt es da eine prozentuale Toleranz? Oder ist dann tatsächlich der Fall von Fahren ohne Fahrelaubnis. Die Überschreitung liegt grad bei 1,1 %.


danke

Toleranz bei überschreitung der Gesamtmasse

Verfasst: Mo 27. Jan 2014, 15:46
von goomh
Es ist nach meinem Kenntnisstand das tatsächliche Gewicht ausschlaggebend und nicht die Summe der eingetragenen Gesamtgewichte, im Zweifelsfall auf eine Wägung bestehen.

goomh

Toleranz bei überschreitung der Gesamtmasse

Verfasst: Mo 27. Jan 2014, 16:08
von TONY83
Es gilt das aktuelle definitive gewicht.
Bei einer Kontrolle vor Ort wiegen lassen .

Fahr zur eigenen Sicherheit mit dem kompletten Gespann auf eine
Lkw waage . Zb bei einer Mülldeponie um selbst das Gewicht zu wissen für evtl weitere zulässig :D

Toleranz bei überschreitung der Gesamtmasse

Verfasst: Mo 27. Jan 2014, 18:07
von FelixF
Es zählt nur das Gesamtgewicht.
Gibt seit Januar 2013 diese neue Regelung, davor zählte die zGM. Da hättest du dann Be gebraucht.

Nun reicht aber der normale B!
Kannst du hier nachlesen:
http://www.adac.de/infotestrat/technik- ... anhaenger/
http://www.führerscheinklassen.info/fue ... sse-b.html

Toleranz bei überschreitung der Gesamtmasse

Verfasst: Di 28. Jan 2014, 10:07
von Atom1kk
ahh ok Vielen Dank, wusste nicht dass die Regel so geändert wurde

Toleranz bei überschreitung der Gesamtmasse

Verfasst: Di 28. Jan 2014, 13:47
von Roccateer
Hallo,

interessant ist auch eine neue Anhänger Regel für Klasse B Fahrer:

http://www.autobild.de/artikel/fuehrers ... 26149.html


Das gleiche stand auch mal im ADAC Magazin.


Viele Grüße,

Sebastian

Toleranz bei überschreitung der Gesamtmasse

Verfasst: Di 28. Jan 2014, 15:36
von racer1
mit 3540kg zgM bist Du aber trotzdem zu hoch so wie ich das lese.


Mit der Neuregelung erfolgt eine Vereinfachung für Gespanne mit Zugfahrzeugen der Klasse B, von der alle Inhaber dieser Klasse profitieren: Für Anhänger über 750 kg zGM kommt es nur noch darauf an, dass die zGM der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Quelle ADAC.

Toleranz bei überschreitung der Gesamtmasse

Verfasst: Di 28. Jan 2014, 17:01
von FelixF
Es zählt eben nicht die maximal zulässige Gesamtmasse der Fahrzeuge sondern die tatsächliche Gesamtmasse!

Somit kann dein Gespann bis zu 3500kg wiegen.

Toleranz bei überschreitung der Gesamtmasse

Verfasst: Di 28. Jan 2014, 17:21
von racer1
Wo steht das ?


Lies mal hier :
http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_p ... einklassen
Alles andere macht ja auch keinen Sinn. Da der Führerschein auf 3,5t begrenzt ist. Ich darf ja mit dem 3er auch keinen 12 tonner fahren auch wenn en efektif zur Zeit der Fahrt nur 7,49t wiegt.

Toleranz bei überschreitung der Gesamtmasse

Verfasst: Di 28. Jan 2014, 17:24
von Popperer
Überall. Google z.b.
Aktuell auf der adac hp gelesen.


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