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Erklärung zu Bewerber / Sponsor?

Verfasst: Fr 22. Apr 2011, 10:57
von Kartfighter
Hallo @ all,

könnt Ihr mir erklären, was es mit

- Bewerber

und

- Sponsor

in der RMC und anderen Serien auf sich hat?

Da müssen ja wohl auch richtig förmliche Unterlagen vorgelegt werden, damit diese Eintragungen vorgenommen werden.

Ist mir nämlich auf den Ergebnislisten der RMC aufgefallen, das dort immer nach dem Namen des Fahrers, dem Chassis der Fahrers immer "Bewerber / Sponsor" steht!

Als Bewerber bzw. Sponsor wird ja wohl nicht Oma und Opa gemeint sein oder?

Wäre toll, wenn Ihr mir hierzu Auskunft geben würdet.

Vielen Dank.

Mit freundichen Grüssen

KF

Erklärung zu Bewerber / Sponsor?

Verfasst: Fr 22. Apr 2011, 11:08
von Atom1kk
ich denke es ist so gemein. als bewerber ist das team gemeint, das das kart einsetzt und damit quasi der besitzer sit falls man das komplette kart beim team mietet.

und mit sponsor sit halt der geldgeber gemint denk ich mal

Erklärung zu Bewerber / Sponsor?

Verfasst: Fr 22. Apr 2011, 11:18
von Bobbycar35
Als Bewerber/Sponsor kann man ein Team oder Ortsclub angeben. zB. kannst Du auch unter der Bewerbung vom ADAC XXX (zB. ADAC Sachsen) fahren, oder unter der Bewerbung eines Teams.

Erklärung zu Bewerber / Sponsor?

Verfasst: Fr 22. Apr 2011, 13:24
von Mach1Kart
Als BEWERBER brauchst Du zunächst einmal eine Bewerberlizenz, als Sponsor ne Sponsorcard. Als Privatfahrer ist man das in der Regel in Personalunion mittels einer "DMSB-Fahrer-und-Bewerberlizenz". Fährt man unter der Bewerbung eines Teams/Clubs (weil man Zugehörigkeit demonstrieren will oder aber von dort Unterstützung erhält) heißt das im Vordergrund erstmal, dass dessen Name in der Ergebnisliste auftaucht. Im Hintergrund bedeutet es etwas mehr, da der Bewerber auch praktisch alle sportrechtlichen Belange wahrnehmen muß - also die Nennung erledigen und z.B. Proteste/Berufungen einlegen oder bei Sportstrafen mit geradestehen. In manchen Meisterschaften geht dann auch ein Material- oder gar Bewerberwechsel nur mit dessen Zustimmung.
Die Besitzverhältnisse des Materials haben damit nichts zu tun, da man die mit der Nennung in Form einer Verzichtserklärung eh gesondert abhandelt...