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Reifen bei 100 km/h- Zulassung
Verfasst: Mi 14. Apr 2010, 15:29
von Ehemaliger User 7
Moin.
Unser Anhänger mit 100 km/h-Zulassung wird nächstes Jahr eingeschult

, sprich er wird 6 Jahre alt. Und somit auch seine Reifen.
Nun ist es meines Wissens ja nach so, das die Reifen für TÜV/DEKRA auch älter sein dürfen, vorausgesetzt, das sie in Ordnung sind.
Und genau das ist bei uns nun mal der Fall, bei der waaaahnsinnigen Laufleistung stimmt noch die Profiltiefe, der Hänger steht sonst in ner dunklen Halle, also auch nixe ausgeblichen.
Kurzum, durchaus noch für einige Kilometer zu gebrauchen.
Allerdings könnte die Rennleitung (Polizei) was dagegen haben, wenn man mit Reifen unterwegs ist, welche älter als 6 Jahre sind, und mir ein Ticket verpassen.
Und bei einem Schadensfalle wird es sich die Versicherung wohl auch dahingehend zurecht biegen ...
Jaja, ich weiß, 4 neue Reifen sind günstiger als nen neuer Satz Brückensteine fürs Kart.
Meine Winterreifen fürs Auto sind älter als 6 Jahre und ich fahre damit deutlich schneller als 100 km/h. Aber ich DARF das.
Wie bescheuert ist das denn ... ?(
Nun dümpelt mir irgendwo im Hinterkopf, das man dies mal ändern wollte, eben aus Umweltgründen bzw. Verschwendung von Energien.
Kann auch sein, das ich das so gehört haben will

, aber vllt. weiß da jemand was genaues.
Gruß,
Stephan
RE: Reifen bei 100 km/h- Zulassung
Verfasst: Mi 14. Apr 2010, 15:32
von Ehemalier
Is immer noch so.
RE: Reifen bei 100 km/h- Zulassung
Verfasst: Mi 14. Apr 2010, 15:36
von Ehemaliger User 7
Kartfahrer, Hobby-Matrosen, Segelflieger dieser Welt ...
... vereinigt Euch.

Reifen bei 100 km/h- Zulassung
Verfasst: Mi 14. Apr 2010, 15:51
von Ehemalier
Jetzt mal so gefragt, wann kommt das denn überhaupt zum tragen?
Im Schein (Zulassungsbesch Teil I) steht bei mir 100km/h Zulassung mit Bereifung sowieso. Interessiert das den TÜV? Ich glaube nicht, man muß ja nicht 100 fahren. Oder kann der dann die Plakette verweigern bis der Eintrag aus dem Lappen gelöscht ist? Dann würd ichs wie mit dem Verbandkasten machen.
Beim Unfall? Wer will nachweisen, daß du über 80 gefahren bist..
Verkehrskontrolle? Würde mich überraschen, wenn die Offiziellen dir 2 km folgen, dich dann anhalten und das Reifenalter kontrollieren. Und wenn schon, 20 km/h zu schnell is ja nich so schlimm, es sei denn du hast diese Toleranz in Bezug auf die 100 ausgenutzt, dann ists natürlich doof. Aber unwahrscheinlich.
Mir wärs egal.
Reifen bei 100 km/h- Zulassung
Verfasst: Mi 14. Apr 2010, 16:08
von goomh
Unwahrscheinlich aber nicht ausgeschlossen, ist mir nämlich schon passiert.
War auf der Autobahn mit 9 m Segelflugzeuganhänger unterwegs. Die Jungs sind ca. 4 km hinter mir her gefahren. Ende vom Lied: 120 km/h waren deutlich zu schnell, Reifen deutlich zu alt, TÜV vom Hänger auch noch abgelaufen. Allerdings waren sie sehr kulant, würde mich aber nicht drauf verlassen.
goomh
Reifen bei 100 km/h- Zulassung
Verfasst: Mi 14. Apr 2010, 16:21
von biker
Beim letzten Tüv meines Anhängers wurde mir gesagt das Sie erst bei 10 Jahre alten Reifen meckern.
Was die meisten vergessen: bei Fahrten mit Anhänger gelten andere Geschwindigkeitstoleranzen in Bezug auf die Höchstgeschwindigkeit als beim PKW solo unter 3,5 Tonnen.
Da ist man bei 19 Km/h drüber ausserhalb durchaus schon in den Punkten.
Auch das Bußgeld ist erheblich höher.
Für Fahrzeuge unterschiedlicher Gefährdungspotentiale gelten auch unterschiedliche Grenzen....
Biker
Reifen bei 100 km/h- Zulassung
Verfasst: Mi 14. Apr 2010, 16:43
von DA.LANG
also ich habe gerade mit meine vater geredet, er sagt, du kannst sie drauf lassen, man darf halt dann keine 100 mehr fahren sondern nur noch 80. aber dann kannst sie auch drauf lassen, keinproblem!
lg fabi
Reifen bei 100 km/h- Zulassung
Verfasst: Mi 14. Apr 2010, 18:42
von Ehemaliger User 7
Ob das alles so kein Problem ist, ist eben die Frage ...
Aber es könnte eines im Extremfall werden !
Mir dümpelte doch richtig, es wurde in der Tat alles geändert, mal 2 Links hierzu:
http://www.ra-melchior.de/anhenger.html
http://www.ap-anhaengerprofi.de/zulassu ... er_61.html
In beiden Links steht nun:
Weitere Voraussetzung: Ihre Anhängerbereifung ...
* ist nicht älter als 6 Jahre
Was heißt das aber nun genau ? Darf ich damit nun überhaupt fahren oder nur 80 ??
Habe daher mal mit diversen Polizeidienststellen telefoniert, teilweise wussten sie es selber nicht, aber auch sie fanden diese Frage spannend und haben recherchiert:
http://www.mit-anhaenger.de/Kombination ... alter.html
U.a. steht dort drin:
Wichtig: Die dritte Vo zur 9. Ausnahmevo StVO macht eine Ausnahme für Anhänger, die
mit 100km/h auf Schnellstrassen wie Autobahnen (NICHT auf Landstrassen oder
Bundesstrassen) gezogen werden dürfen. Sie legt fest, das die Reifen von Anhängern
solcher Kombinationen zum Zeitpunkt jeder Prüfung nicht älter als 6 Jahre sein dürfen.
Was besagt denn nun diese Verordnung ?
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht ... gesamt.pdf
Und nun greift eben das Wichtigste:
§ 3
Die Reifen des Anhängers müssen zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt, erkennbar
am eingeprägten Herstellungsdatum, jünger als sechs Jahre und mindestens mit der
Geschwindigkeitskategorie L (= 120 km/h) gekennzeichnet sein.
Fazit:
Sie MÜSSEN also jünger als sechs Jahre sein, ansonsten verstoße ich eben gegen diese Verordnung.
Und nun liegt es im Ermessen der Polizei, wie sie handeln.
Das kann sein von nix, Hinweis (was das wahrscheinlichste wäre), Ermahnung, Mängelkarte bis hin zur Stilllegung vor Ort. 8o
Ist doof, ist aber wohl so.
Wenn jemand andere Informationen haben sollte, gerne, nur zu, dann aber auch bitte fundiert.
Dies ist jedenfalls das, was ich bzw. die Polizeiwache Neuss (vielen Dank nochmal) heraus gefunden haben.
Im übrigen gilt diese Verordnung noch bis 31.12.2010, was danach passiert, steht noch in den Sternen.
Alles wohl nicht so einfach ...

Reifen bei 100 km/h- Zulassung
Verfasst: Mi 14. Apr 2010, 19:44
von Ehemalier
Ich hab da noch son Beispiel für Behördenunfug
Sonntagsfahrverbot für LKW bis 3,5t mit Anhänger. Normaler Anhänger verboten, für Sportanhänger und Wohnwagen gibt es seit 2007 eine Ausnahmeverordnung, deren Umsetzung aber den Bundesländern obliegt. Einige habens übernommen, einige halt nicht...
Ist man ohne kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung der entsprechenden Behörde (die je nach Ort auch unterschiedlich gehandhabt wird) auf das Wohlwollen der Rennleitung angewiesen...
Reifen bei 100 km/h- Zulassung
Verfasst: Mi 14. Apr 2010, 21:21
von LC-kart
@ Ducati:
Ich würde einfach mal zur "Rennleitung" gehen und auf doof nachfragen. Kannst das ja so auslegen, dass Dir ein Hänger angeboten wurde und Du jetzt gerne wissen würdest was wie und wie lange geht. Da wirst Du sicher geholfen. Hab ich mal wegen nem PKW so gemacht.
Gruß
Klaus