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Kart-Käufer droht mit Anzeige!

Verfasst: Sa 14. Nov 2009, 13:08
von Sebinho
Hallo,
ich habe seit heute einen ein kleines Problem.
Im August hat jemand mein altes Kart gekauft. Das Chassis war ohne Bremse und bei dem Motor habe ich ihm gesagt (GX390SC) der müsse demnächst gemacht werden.
Wir haben keinen Kaufvertrag gemacht, waren gute Bekannte. Ich habe ihm damals schon gesagt, das ist ein Rennsportartikel und ich kann ihm nicht garantieren das das ewig hält.
Jetzt nach 4 Monaten kommt er an und sagt, er hat das Kart erstmal aufbauen müssen. Er will jetzt von mir den Kaufpreis zurück oder ich solle ihm die Instandsetzung zahlen. Also Motor, Achse, Lager, Schrauben und Kleinteile und die Bremse.
Das ganze droht er mir mit Rechtsanwalt und Anzeige an ohne jemals vorher mit mir gesprochen zu haben.

Ich weiß nicht, hatte schon jemand mal so einen Fall? Das ist doch gekauft wie gesehen oder? Ich habe ihm damals definitiv gesagt, das der Motor gemacht werden muss und ich nur noch Teile bzw. keine Bremse habe und das das Chassis alt ist.

Kart-Käufer droht mit Anzeige!

Verfasst: Sa 14. Nov 2009, 13:10
von Bobbycar35
wenn du ihm gesagt hast, das er es alles machen muss und das Zeug dafür nun mal kaufen muss...

...dann brauch er sich nicht aufregen!
...schließlich wusste er beim Kauf darüber bescheid!

RE: Kart-Käufer droht mit Anzeige!

Verfasst: Sa 14. Nov 2009, 13:13
von Zash
Streitig gehen lassen! Cool bleiben!

Er hätte zuerst einmal Nachbesserung vom vereinbarten Zustand verlangen müssen...... aber von welchem Zustand in welchem Vertrag?

Da hat er extrem schlechte Karten, er könnte den jetzt inkompletten Zustand ja auch selbst verursacht haben. Da wird ihm IMO keinerlei Chance vor Gericht bleiben. Zudem das ja mittlerweile Monate her ist!

Sag ihm, Du würdest dem Gerichtsverfahren gelassen entgegensehen!

Kart-Käufer droht mit Anzeige!

Verfasst: Sa 14. Nov 2009, 13:23
von Knarf
Naja, so ganz einfach ist das nun auch nicht. Cool bleiben ist zwar in diesem Fall komplett richtig, es gibt aber auch sowas wie das Gewährleitsungsrecht. Deswegen ist erstmal die Frage, ob man einen schriftlichen oder mündlichen Vertrag gemacht hat (wegen der Beweisbarkeit). Die zweite Frage sollte lauten, ob die Gewährleistung ausgeschlossen wurde. (Beweisbar?) Ohne Gewährleistungssausschluss könnte ein Käufer tatsächlich Nacherfüllung verlangen.

Kart-Käufer droht mit Anzeige!

Verfasst: Sa 14. Nov 2009, 13:24
von poldi
...da ich in der Automobilbranche arbeite kann ich mich Zash nur anschließen... es ist ein privatverkaf und von daher gilt das Recht gekauft wie gesehen...also ganz cool bleiben wenn du ihm nichts verschwiegen hast...

nur bei arglistiger Täuschung hätte er die Möglichkeit an dich heranzutreten...!!!

da dies aber nun schon Monate her ist...sehe ich für dich da keinerlei Probleme...die Beweisführung von der Gegenpartei wird eigentlich unmöglich...!!!

...leider hat heutzutage jeder Trottel eine Rechtschutzversicherung...und man kann sich denken das auch bei einem solchen Fall erst mal jeder Anwalt sagt: " Dem schreiben wir erst mal und drohen mit Klage" ist schließlich sein Verdienst!!!

Nur mal ne Frage über welchen Kaufpreis sprechen wir?

poldi

Kart-Käufer droht mit Anzeige!

Verfasst: Sa 14. Nov 2009, 13:25
von kev
Ach der kann dir doch garnichts.
Der will dir nur Angst machen das du bezahlst, was meinste was da für Kosten noch zusätzlich auf den zukommen würden (Gerichtskosten).

Naja am besten beim nächsten mal einen vertrag machen.
Habe ich auch so gemacht..beide haben ein Vertrag bekommen wo alles drin stand.

Naja beim ersten fahren hat er den Motor fest gefahren..dann hat der auch rum gemeckert.

Aber bis jetzt nie wieder was von dem gehört ;)

Mfg

#kev

Kart-Käufer droht mit Anzeige!

Verfasst: Sa 14. Nov 2009, 13:26
von Sebinho
Haase Chassis Bj 2003 + Honda GX390 SC BJ 2004 + 2 Satz Reifen mit Felgen 1200€

Kart-Käufer droht mit Anzeige!

Verfasst: Sa 14. Nov 2009, 13:27
von poldi
bei dem Preis denke ich lacht sich jeder Richter schlapp...also ganz ruhig bleiben da passiert nichts

Antworte dem Anwalt das es sich um einen mündlichen privaten Kaufvertrag handelt und du die Ware in abgesprochenem und vorher besichtigtem Zustand zug um zug übergeben hast...und das eventuelle Schäden nach dem Zeitraum auf den Käufer zurückzuführen sind...

wie gesagt die Beweisführung liegt bei der Gegenpartei !!!

Kart-Käufer droht mit Anzeige!

Verfasst: Sa 14. Nov 2009, 13:28
von HollaDieWaldfee
habe grade einen rechtsanwalt in unserer familie dazu befragt, er sagt, ohne kaufvertrag keine Gewährleistung. Damit bist du aus dem schneider.

Kart-Käufer droht mit Anzeige!

Verfasst: Sa 14. Nov 2009, 13:30
von Knarf
Denjenigen, die meinen das Gewährleistungsrecht beträfe nur gewerbliche Verkäufer sollten sich besser mal §437 BGB ansehen und beim nächsten Kartverkauf dran denken.