Neue Regeln für Oppenrod
Verfasst: Do 5. Mär 2009, 09:45
Sicherheitsbestimmungen 2009
Für die Saison 2009 werden neue Sicherheitsbestimmungen geltend gemacht. Diese Bestimmungen gelten zusätzlich zu der bestehenden Bahnordnung und werden in diese eingearbeitet.
Allgemeine Regeln:
Das Fahren mit nicht StVO Zugelassenen Fahrzeugen ist auf dem Gelände des KVO verboten. Dazu zählen alle Fahrerlager, die Zufahrten, die Parkplätze und die Rennstrecke.
Von dem Fahrverbot sind ausgenommen: Karts auf der Rennstrecke.
Altersbeschränkungen:
Kinder ab 8 Jahren dürfen die Rennstrecke mit Kinderkarts befahren.
Kinder ab 11 Jahren dürfen die Rennstrecke mit Juniorkarts befahren.
Karts:
Die Karts müssen den Sicherheitsbestimmungen des DMSB entsprechen. Frontspoiler, Seitenkästen, Heckauffahrschutz (mit und ohne Homologation und es sind die breiten HAS gemeint, die dann die Räder abdecken) sind vorgeschrieben.
Für Kinderkarts sind Sicherheitssitz bzw. Carbon-Neckprotektor vorgeschrieben.
Die Karts dürfen nur mit kartüblichen Motoren, mit und ohne Homologation, ausgerüstet sein.
Die Leistung ist auf höchstens 46 PS beschränkt.
Leihkartbestimmungen für die Saison 2009
Aufgrund der tragischen Unfälle, die sich im vergangenen Jahr deutschlandweit ereignet haben, sieht sich der Vorstand des KV-Oppenrod gezwungen die Zugangsberechtigungen für unsere Leihkarts zu ändern.
1. Die Baby an Bord Karts stehen nicht mehr zum Verleih.
2. Die Jugendkarts stehen nicht mehr zum Verleih.
3. Für die Sodi GT3 Proline Karts besteht folgende Beschränkung:
==> vollendetes 14. Lebensjahr. (14 Jahre alt) und
==> 150cm Körpergröße
Wir bitte diese Entscheidung zu respektieren und wünschen ihnen viel Spaß für die kommende Saison.
PS: Wir waren gestern dort und mussten dann nach 2 stunden wieder Heim fahren, weil ich keinen Heckauffahrschutz habe.
Ich möchte an dieser stelle den hinweis anbringen um euch vor dem gleichen Schicksal zu bewahren !
Gruß
FunGremlin
Für die Saison 2009 werden neue Sicherheitsbestimmungen geltend gemacht. Diese Bestimmungen gelten zusätzlich zu der bestehenden Bahnordnung und werden in diese eingearbeitet.
Allgemeine Regeln:
Das Fahren mit nicht StVO Zugelassenen Fahrzeugen ist auf dem Gelände des KVO verboten. Dazu zählen alle Fahrerlager, die Zufahrten, die Parkplätze und die Rennstrecke.
Von dem Fahrverbot sind ausgenommen: Karts auf der Rennstrecke.
Altersbeschränkungen:
Kinder ab 8 Jahren dürfen die Rennstrecke mit Kinderkarts befahren.
Kinder ab 11 Jahren dürfen die Rennstrecke mit Juniorkarts befahren.
Karts:
Die Karts müssen den Sicherheitsbestimmungen des DMSB entsprechen. Frontspoiler, Seitenkästen, Heckauffahrschutz (mit und ohne Homologation und es sind die breiten HAS gemeint, die dann die Räder abdecken) sind vorgeschrieben.
Für Kinderkarts sind Sicherheitssitz bzw. Carbon-Neckprotektor vorgeschrieben.
Die Karts dürfen nur mit kartüblichen Motoren, mit und ohne Homologation, ausgerüstet sein.
Die Leistung ist auf höchstens 46 PS beschränkt.
Leihkartbestimmungen für die Saison 2009
Aufgrund der tragischen Unfälle, die sich im vergangenen Jahr deutschlandweit ereignet haben, sieht sich der Vorstand des KV-Oppenrod gezwungen die Zugangsberechtigungen für unsere Leihkarts zu ändern.
1. Die Baby an Bord Karts stehen nicht mehr zum Verleih.
2. Die Jugendkarts stehen nicht mehr zum Verleih.
3. Für die Sodi GT3 Proline Karts besteht folgende Beschränkung:
==> vollendetes 14. Lebensjahr. (14 Jahre alt) und
==> 150cm Körpergröße
Wir bitte diese Entscheidung zu respektieren und wünschen ihnen viel Spaß für die kommende Saison.
PS: Wir waren gestern dort und mussten dann nach 2 stunden wieder Heim fahren, weil ich keinen Heckauffahrschutz habe.
Ich möchte an dieser stelle den hinweis anbringen um euch vor dem gleichen Schicksal zu bewahren !
Gruß
FunGremlin