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Verzollung nach Schweiz
Verfasst: Mo 19. Jan 2009, 20:43
von GrIeCh
Guten Abend
Ich wollte einen Motor von Deutschland nach der Schweiz senden. Jetzt meine Frage lautet: Muss der Motor verzollt werden bei der Grenze (D)-(CH)? wenn schon wie teuer währ dendas? Es ist ja nur ein Motor oder?
mfg
Verzollung nach Schweiz
Verfasst: Mo 19. Jan 2009, 20:46
von 4star
Ruf doch am besten morgen beim Zoll an, die können dir bestimmt weiterhelfen....dann hast du die Infos auch aus erster Quelle....
Verzollung nach Schweiz
Verfasst: Mo 19. Jan 2009, 21:25
von Kart001
Das Funktioniert soo:
Kaufst Du von einem Geschäft? Dann unbedingt eine Quittung verlangen. Damit gehst Du an den Deutschen Zoll (abstempeln(ausgeführt) Damit brauchst Du keine MWST zu bezahlen!
Dann an den Schweizer Zoll, da bezahlst Du 7.6%MWST+4-5%Zoll je Gewicht etc.
Fausregel: Deutsche MWST abziehen und dann +12%, dann bist Du auf der sicheren Seite.
Lasco1
Verzollung nach Schweiz
Verfasst: Mo 19. Jan 2009, 22:29
von hollow.man
weis vieleicht noch jemand wie das ganze ausieht, an der ika?
hab da letztes jahr paar sachen gekauft, und hab keine quittung bekommen.. bzw. wie verzohlt man wenn man erst so sam. 20.00 an der grenze ist?
mfg hollow.man
Verzollung nach Schweiz
Verfasst: Di 20. Jan 2009, 14:46
von GrIeCh
hallo
ich kaufe den Motor per privatkauf. wenn der verkeufer auf einen blat die Quitung aufschreibt und unterschreibt ist das auch gut?
kannst du mir ein beispiel mit geld machen bitte?
mfg
Verzollung nach Schweiz
Verfasst: Di 20. Jan 2009, 16:30
von schröder
Nein, so geht das nicht. Privatmann = Kann keine MwSt. ausweisen, heisst brutto wie netto.
Rechnung mit Zahlen?:rolleyes: :rolleyes:
Wenn etwas z.B. 1000 Euro ohne Steuer kostet, dann bezahlst du in Deutschland 1190 Euro.
Gehst du zum Zoll, weil du ausführst, bekommst du die Steuer vom Finanzgeier zurück, nicht vom Zoll. Dann versteuerst du in der Schweiz mit ca. 12%, also 7 % gespart. Bei 1000 Euro also 70 Euro.
Schröder
Verzollung nach Schweiz
Verfasst: Di 20. Jan 2009, 16:56
von bora33
Ne, auch als Privat kann man sich bei Ausfuhr in Länder, die nicht den Regularien des "innergemeinschaftlichen Verkehrs" (geiles Wort, mir gefällts

) unterliegen, die MwSt. erstatten lassen und den ins Einfuhrland erforderlichen Satz entrichten. Von D nach CH durchaus eine Überlegung wert!
http://www.zoll.de
oder hier:
http://www.giessen-friedberg.ihk.de/Ges ... erkehr.jsp
Man muss seinen Sitz außerhalb der EU nachweisen und die Ausfuhr bestätigen. Die USt. kann dann der Verkäufer erlassen, muss aber nicht...
Verzollung nach Schweiz
Verfasst: Di 20. Jan 2009, 16:56
von Keith Black
Und wenn der Verkäufer einen Zettel mit "zur reperatur" o.ä hinzulegt?
Verzollung nach Schweiz
Verfasst: Di 20. Jan 2009, 17:02
von Ehemalier
Frag beim Zoll, die wissen das genau. Tipps zur Steuerhinterziehung oder zollbetrug erwartet ihr hier nicht wirklich, oder?
Bei der Einfuhr wird der Wert der ware verzollt. Hast du keine glaubwürdige Rechnung, wird geschätzt.
Verzollung nach Schweiz
Verfasst: Di 20. Jan 2009, 17:47
von schröder
@ bora 33
Innergemeinschaftlicher Verkehr? Das zielt doch auf die EU ab, oder nicht? Und die Schweiz gehört doch wohl nicht dazu.
Korrigiert, hab Boras Antort falsch gelesen. Lohnt sich also in die Schweiz zu schaffen. Wie sieht es wohl anders herum aus.
Schröder