Aixro XR-50
Verfasst: Fr 20. Feb 2015, 14:17
Hallo zusammen,
als bisher nur Leser im Forum möchte ich mich nun doch mal zu Wort melden.
Ich tue mich schwer mit den Argumenten, dass die Bahnbetreiber-Versicherung bei nicht homologierten Karts und Motoren nicht einspringt. Soweit mir bekannt ist, springt eine Bahnversicherung eh nur dann ein, wenn dem Bahnbetreiber Fehler o ä. unterlaufen: z.B.: ein Reklamebogen über der Bahn kippt um, der Bahnwart mäht den Rasen in der Auslaufzone währen des Fahrbetriebes und es kommt zum Unfall u a.
Ansonsten fährt jeder auf eigenes Risiko, selbst wenn die Bremse eines anderen versagt und es dadurch zu einem Unfall kommt.
Zu Unfällen durch zu hohe Geschwindigkeitsunterschiede ist dann auch zu sagen:
Wann dürfen Anfänger das erste Mal fahren? Welcher Nachweis über Fahrpraxis ist vorzulegen?
Finden demnächst Gruppeneinteilungen nach Rundenzeitenstatt? ggf. auch nach erreichten Kurvengeschwindigkeiten, gebrauchten oder neuen Reifen usw.
Dürfen Motoren noch auf der Bahn eingefahren werden?
Nicht nur mir ist es passiert, dass ich Anfänger, egal welches Kart und welcher Motor jede 2te Runde überholt habe.
Da ich jahrelang mit dem Motorrad bei Renntrainings unterwegs war, häufig auch ohne Klassen und Rundenzeiteneinteilung, ist das Risiko dort wesentlich höher als im Kartsport zu verunfallen - und es kam nicht zu einer überhöhten Anzahl von Unfällen.
Die persönliche Verantwortung jedes einzelnen Fahrers ist gefragt.
Und man sollte immer mit der Dummheit oder einem Fehlverhalten eines anderen rechnen.
So kann selbst ein nicht fahrendes Kart unfallträchtig sein, z.B.: wenn der Fahre liegengeblieben ist und dieses und sich selbst nicht aus der Gefahrenzone entfernt - auch das haben wohl schon viele erlebt.
Resümee:
Verständlich ist allerdings eine Leistungseingrenzung nach oben, von ca. 48PS, vor allen Gingen, wenn hohe Geschwindigkeiten nur durch einfaches Gasgeben möglich ist.
Aber brauchen wir wirklich noch mehr Regulierungen? :S
als bisher nur Leser im Forum möchte ich mich nun doch mal zu Wort melden.
Ich tue mich schwer mit den Argumenten, dass die Bahnbetreiber-Versicherung bei nicht homologierten Karts und Motoren nicht einspringt. Soweit mir bekannt ist, springt eine Bahnversicherung eh nur dann ein, wenn dem Bahnbetreiber Fehler o ä. unterlaufen: z.B.: ein Reklamebogen über der Bahn kippt um, der Bahnwart mäht den Rasen in der Auslaufzone währen des Fahrbetriebes und es kommt zum Unfall u a.
Ansonsten fährt jeder auf eigenes Risiko, selbst wenn die Bremse eines anderen versagt und es dadurch zu einem Unfall kommt.
Zu Unfällen durch zu hohe Geschwindigkeitsunterschiede ist dann auch zu sagen:
Wann dürfen Anfänger das erste Mal fahren? Welcher Nachweis über Fahrpraxis ist vorzulegen?
Finden demnächst Gruppeneinteilungen nach Rundenzeitenstatt? ggf. auch nach erreichten Kurvengeschwindigkeiten, gebrauchten oder neuen Reifen usw.
Dürfen Motoren noch auf der Bahn eingefahren werden?
Nicht nur mir ist es passiert, dass ich Anfänger, egal welches Kart und welcher Motor jede 2te Runde überholt habe.
Da ich jahrelang mit dem Motorrad bei Renntrainings unterwegs war, häufig auch ohne Klassen und Rundenzeiteneinteilung, ist das Risiko dort wesentlich höher als im Kartsport zu verunfallen - und es kam nicht zu einer überhöhten Anzahl von Unfällen.
Die persönliche Verantwortung jedes einzelnen Fahrers ist gefragt.
Und man sollte immer mit der Dummheit oder einem Fehlverhalten eines anderen rechnen.
So kann selbst ein nicht fahrendes Kart unfallträchtig sein, z.B.: wenn der Fahre liegengeblieben ist und dieses und sich selbst nicht aus der Gefahrenzone entfernt - auch das haben wohl schon viele erlebt.
Resümee:
Verständlich ist allerdings eine Leistungseingrenzung nach oben, von ca. 48PS, vor allen Gingen, wenn hohe Geschwindigkeiten nur durch einfaches Gasgeben möglich ist.
Aber brauchen wir wirklich noch mehr Regulierungen? :S