Dann sägste aus einem 77 zwei Zähne oder aus einem 83 8 Zähne raus

. Nein, kleiner geht so nicht. Da könnte man aber nach dem Prinzip tiefe Täler und kleine Berge schaffen.
Solltest du aber eine andere passende Teilung als die 219er finden, so steht dir die Übersetzungswelt offen.
Es geht aber nur uns Prizip.
Hinweis laut DMSB: der Vergaser entspricht der Dell´Orto Spezifikation Reg2523, wobei als Hauptdüse die Größen 90 bis 95 und bei der Leerlaufdüse die Größe 55 serienmäßig von IAME geliefert werden und gemäß Homologationsblatt vorgeschrieben sind.
Würde da jetzt stehen, dass eine mech. Bearbeitung nicht zulässig ist, dann käme die Diskussion nicht auf. Beim Vergaser steht es komischerweise drin (...muss absolut serienmässig bleiben.....).
Soll mir aber auch egal sein. Viel schlimmer finde ich die Gewichtsregelung. 105 kg beim Bambini A. So ein Schmarn. Hat denn der DMSB nicht einmal auf den BMI der 7- bis 12-Jährigen geschaut? Und der Hammer ist das Fahrermindestgewicht zu Beginn der Saison von 32 Kg.
Da hole ich das halbe Feld mit einem Protest von der Strecke. Wir kennen das aus der Vergangenheit. Man muss beim Wiegen nur das Kartgewicht des Einen oder Anderen betrachten.
Klar, am Fahrer, steht im Reglement, darf man kein Gewicht anbringen. Obwohl da schon einige Fahrer mit Blei in der Beta-Schutzweste unterwegs waren. Das ist natürlich verboten. Kontrolliert wurde es aber nicht.
Es steht aber nirgendwo, dass der Fahrer nicht zwei Anzüge tragen darf. Und oft praktiziert war die obligatorische 1,5 Liter Flasche Wasser, die kurz vor dem Start dem kleinen Lenkraddreher in den Nacken geschüttet worden ist. War ja heiss, Kühlung schadet da sicher nicht :rolleyes:.
Egal, wie ausgefeilt ein Reglement formuliert wird, man findet immer etwas.
In dem Fall sind es aber die Fahrer oder deren Betreuer, die einem das Leben schwer machen. Der DMSB ist da mehr oder weniger aussen vor.