Kartsprit ARAL ASF und Mineralölsteuer

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BB-K
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Kartsprit ARAL ASF und Mineralölsteuer

Beitrag von BB-K »

Das stimmt so wieder nicht ganz.

Benzin, Super, Super+ und V-Power/Ultimate Treibstoffe enthalten bis zu 5% Ethanol.

Flugmotoren verkraften aber maximal 1% Ethanol. Daher darf im MoGas maximal 1% Ethanol drin sein, was die Frage nach Unterschieden erübrigt.
Ihr braucht Ersatzteile für Motoren? PN an mich.
Leistungsmessung und Abstimmungsarbeiten? PN an mich
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bora33
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Kartsprit ARAL ASF und Mineralölsteuer

Beitrag von bora33 »

MEIN GOTT!

Ich habe versehentlich Flugbenzin als steuerfrei bezeichnet - Asche auf mein Haupt!

ES GEHT HIER ABER NICHT UM FLUGBENZIN - ZEFIX!

ES GEHT HIER UM KARTSPRIT!!!

Gleich räum ich hier auf, aber dann gründlich!
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Ich beantworte grundsätzlich keine "privaten" Anfragen via PN zu Setup- und Motor-Tipps, die nicht auch öffentlich im Forum für alle User einsehbar gestellt werden können!
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Ehemalier
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Kartsprit ARAL ASF und Mineralölsteuer

Beitrag von Ehemalier »

Die Flugmotoren haben damit kein Problem. Nur die Kraftstoffzufuhr in großen Höhen. Ich hoffe, Du hast von Karts mehr Ahnung als von der Fliegerei. Mogas ist Autosuper Manch einer tankt sein Flugzeug mit Sprit von der Autotankstelle. AVGas ist Flugbenzin für Kolbenmotoren 100 Oktan und verbleit. JetA1 ist Kerosin ähnlich Petroleum für Turbinen.

Hierzu ein Brief von Shell aus 2002 aus einem anderen Forum:
Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre Anfrage hinsichtlich der Beimischung von Ethanol zu Kraftstoffen. Grundsätzlich gilt derzeit, dass in Europa eine Beimischung von Ethanol nur für Ottokraftstoff gemäß EN 228 erlaubt ist. Der Kraftstoff darf bis zu 5 Volumenprozent Ethanol enthalten.

Die Norm für Dieselkraftstoff EN 590 erlaubt keine Beimischung von Ethanol. Auch die Spezifikationen für JET A-1 und Aviation Gasolines (AVGAS) erlauben keine Beimischung von Ethanol. Somit sind sind nur Ottokraftstoffe (MOGAS) betroffen. Da die EN 228 eine Norm für Kraftstoff für Kraftfahrzeuge (automotive fuel) ist, orientiert sie sich natürlich auch an den Anforderungen der Motoren der Fahrzeuge, für die die Ethanolbeimischung in der erlaubten Größenordnung unproblematisch ist.

Unserem Premium Ottokraftstoff , V-Power 100 wird derzeit kein Ethanol zugegeben. Wenn sich die Rahmenbedingungen in der Zukunft ändern, kann dies jedoch auch hier zu Änderungen führen. Grundsätzlich empfehlen wir den Einsatz von Ottokraftstoff (auch V-Power) jedoch nur, wenn der Motor Ihres Flugzeugs dafür zugelassen ist.

Zu Ihren Fragen im Einzelnen:

1) Gibt es die Möglichkeit, dem Autokraftstoff etwas mehr Bioethanol beizumischen um die Quote zu erfüllen - und MOGAS, AVGAS und JET A1 nicht damit "veredeln"?

MOGAS entspricht Ottokraftstoff. Somit kann/darf hier nicht generell auf die Beimischung verzichtet werden. Avgas und Jet A1 enthalten kein Ethanol. Eine Beimischung ist derzeit nicht erlaubt.

> 2) Haben Sie schon etwas gegen diesen Regierungsbeschluss unternommen, damit eben nicht tausende von Flugzeugen gegroundet werden?

Die Position der Mineralölindustrie zur Beimischungspflicht für Ottokraftstoff wurde der Bundesregierung dargelegt. Bei detaillierten Fragen dazu, bitten wir Sie, sich an den Mineralölwirtschaftsverband zu wenden.

Mit Avgas und Jet A1 steht ethanolfreier Flugkraftstoff zur Verfügung.

> 3) Mich (und meine Kollegen !) würde natürlich besonders auch das JET A1-Problem interessieren, welche Auswirkungen eine höhere Zuführung von Ethanol auf die Turbine hat.

Eine Ethanolbeimischung würde bei Jet A1 dazu führen, dass der in der Spezifikation erlaubte Flammpunkt und Siedebeginn unterschritten wird. Zudem darf Jet A1 keine Alkohole enthalten. Jet A1 kann so nicht abgegeben werden.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit den Informationen weiterhelfen konnten.

Mit freundlichen Grüßen, Best regards

Shell Deutschland Oil GmbH
Suhrenkamp 71-77
22284 Hamburg, Germany
Oh! Oh! Oh! Shakespeare, Othello, 5. Aufzug 1. Szene

www.vt250.de
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ocho
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Kartsprit ARAL ASF und Mineralölsteuer

Beitrag von ocho »

Hallöchen ich bin ja mal gespannt ob es wirklich so was wie steuerbefreit für kartsprit gibt.
Wenn ja dann wäre es wahrscheinlich auch nur so zurealiesieren das man dieses dann auf der Kartbahn kaufen muß.

gruß ocho
Frauen Komplimente machen , ist wie Topfschlagen im Minenfeld !!!!! :]
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