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Birel in langer Ausführung???

Verfasst: Do 10. Jan 2008, 12:49
von Marcel1991
Ok ihr macht ja sowas? Wie teuer wäre es denn das bei euch machen zu lassen? Wie macht ihr es denn genau? So wie es beschrieben wurde?
Gruß marcel

Birel in langer Ausführung???

Verfasst: Do 10. Jan 2008, 19:43
von Daany
hallo,
wenn die sitzhalterrungen umgeschweißt worden sind, hat das chassi noch eine homologation? ist ein mach1

mfg

Birel in langer Ausführung???

Verfasst: Do 10. Jan 2008, 20:58
von roschdworschd
Ich versteh die Fragen eigentlich nicht.
Guckt doch einfach mal in Homologationsblätter und macht Euch mal die Mühe Reglements durchzulesen. Gibt es dann noch Fragen, dann ist der Ansprechpartner der Veranstalter, der DMSB oder sonst ein Offizieller. Im absoluten Zweifelsfall erkundigt man sich beim TK der Veranstaltung, wie er die Sache auslegt. Niemand in nem Forum kann genaue und protestsichere Auskunft über sowas geben. Vermuten und einen kennen, der einen kennt ist nicht sicher wissen.

Grundsätzlich gilt:
Alles, was nicht bemaßt (Länge bei den Bügeln für den Frontspoiler) oder abgebildet (Sitzstreben) ist, unterliegt keiner Homologation. Ist FREI.

Aber gleichzeitig gilt - und das laut CIK grundsätzlich und immer- :
2.1.4 – Modifications
Any modification is forbidden if it is not explicitly autho-
rised by an article of these Regulations or for safety
reasons decided by the CIK-FIA.By modification are
meant any operations likely to change the initial aspect,
the dimensions,the drawings or the photographs of an
original homologated part.
2.1.5 – Adjunction of material or parts
Any adjunction or fixation of material or of parts is forbi-
dden if it is not expressly authorised by an article of these
Regulations or for safety reasons decided by the CIK-FIA.
Removed material may not be used again.Rebuilding the
frame geometry,following an accident,is authorised by
adjunction of the materials necessary for the repairs (addi-
tional metal for welding,etc.);other parts which may be
worn out or damaged may not be repaired by addition or
fixation of material,unless an article of these Regulations
authorises it exceptionally.

So, und jetzt ?
Ich darf also nur bei einer Sache Material hinzufügen. Das Material der Schweißnaht oder Rohre um einen Rahmen zu reparieren. Sonst darf ich nirgendwo Material - egal welcher Form - hinzufügen. Ich darf eigentlich noch nicht mal eine gebrochene Lagerschale schweißen oder einen gerissenen Zylinder vom Motor nachschweißen. Ganz streng genommen würde der 2.1.5 sogar bedeuten, daß ich einen Nikasil-Zylinder nicht neu beschichten oder gar durch Auftragsschweißung reparieren darf. Bei all den Sachen füge ich Material hinzu. Und selbst, wenn es nur Schweißbeigabe ist.

Nehme ich einen Bügel vom Frontspoiler, flex ihn durch und setz ein Stück rein, füge ich Material hinzu. Nämlich das Stück Rohr zum verlängern und das Material der Schweißnähte. Damit verstoße ich zwar nicht gegen die Maße im Homologationsblatt. aber ich verstoße gegen das "Materialhunzufügeverbot" von 2.1.5.
Macht das der Hersteller in der Art und Weise, daß er das in einer längeren Version ausliefert ist alles im Butter.

Wie würdet Ihr entscheiden ? Ist der TK ein normaler Mensch, sagt niemand was. Da drückt jeder beide Augen zu und winkt durch.
Aber jetzt lass es mal um die WM gehen und der Zweitplazierte, dessen Freundin plötzlich in Eurem Bett aufgewacht ist , und den Ihr vielleicht noch in nem Vorlauf rausgekickt hattet, sieht das. Was wird wohl passieren, wenn der einen Protest macht ?

Sitzhalterungen umgeschweißt....Waren die kaputt und wurden die an die gleiche Stelle gesetzt ?. Kein Problem.
Wurden die an eine andere Stelle geschweißt: Problem. Die frame geometry wurde nämlich nicht rebuilted, sondern gechanged. Ein kleiner, aber entscheidender Unterschied und Auslegungssache des TK's.
Will der Dir was Böses, biste dran.

Ich sag das deshalb so deutlich, weil ich mal bei nem EM-Lauf in Spanien wegen dem früher üblichen Silikongeschmiere an den Kühlrippen die Heimreise antreten durfte. Jeder ist das hierzulande gefahren und niemand hat was dagegen gehabt. Für die TK's da unten war das Hinzufügung von Material am Motor. Darüber hinaus noch "Änderung des äußeren Erscheinungsbildes" vom Motor, was an einer anderen Stelle im CIK Reglement verboten ist. Da machste garnix, außer zuschauen.

Birel in langer Ausführung???

Verfasst: Do 10. Jan 2008, 21:13
von Daany
also der vorbesitzer hat die sitzhalterung am tank umgedreht, damit der sitz weiter vorne ist, ich hab sie nur wieder in orginal zustand gesetzt, also alles in butter.

mfg

Birel lang

Verfasst: Fr 11. Jan 2008, 12:39
von Birel56
Ich denke dass bei der Art der Verlängerung nichts dagegen spricht! Da der Bereich im Homologationsblatt keine Maße hat! Sitzhalterungen, der bereich wo Stabis angebracht werden und die Form mancher Streben darf auch innerhalb einer homologation geändert werden. Denn sonst wären alle EVO Karts von Birel, CRG usw nicht homologiert oder? Bei Birel 2008 sind die Stabis an einer anderen Stelle wie 2007, die Sitzhalterung anders und an einer anderen Stelle und bei CR32 die strebe hintern dem Sitz kürzer und anders geformt!


Mag schon sein dass laut deinem Absatz kein Material hinzugefügt werden darf aber, wenn etwas kein maß hat wer soll dann sagen wie lang es sein muß oder darf? Außerdem unterliegen Rohren unter d25 keiner Bestimmung die kann man verändern wie man will!
Außerdem flexen wir nicht die Stoßstange auseinander sonder wir ändern die Halterung dafür.....

RE: Birel lang

Verfasst: Fr 11. Jan 2008, 18:03
von roschdworschd
@Birel56:

Klar, Du hast Recht.....

Aber der Mühlenbruch hatte letztes Jahr in Kerpen beim Hübi seinen Vergasern auch Recht.
Die ganze Aufregung damals kam auch, weil der gute Alfred eine Stelle im Reglement heranzog, die niemand gelesen hatte. Der Christensen fuhr - laut Aussage - das ganze Jahr mit dem gleichen Vergaser. In Italien und bei der EM. Niemand hat sich daran gestört. Bis er nach Kerpen kam.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Doch lass mal einen klagen. Schau Dir den Herzog beim Memorial an.
Das geht dann so: "Wir fahren das immer so", "Was regt der sich so auf ?". Selbst wenn man tausendmal so gefahren ist und niemand hat was dagegen gehabt ist man doch im Unrecht, wenn es einer beanstandet. Gewohnheitsrecht gibt es nicht.

Ich weiß, der oben angesprochene Gummiparagraph ist sehr dehnbar und würde der genau durchgesetzt käme niemand in Wertung ins Ziel. Nimmt man es wörtlich, müssten sogar die geliebten Kuscheltiere an den Karts verschwinden. Doch er ist halt da, und muss deshalb auch beachtet werden.

Ich wollte vor allem darauf hinweisen, daß die ganze Sache nicht ganz so einfach ist. Meiner Meinung befinden sich da sogar die Werke manchmal in einer Grauzone. Und Du weißt selbst wie das ist, wenn der TK einen schlechten Tag hat.