THEMENTITEL NACHPFLEGEN

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Ehemaliger User 7
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Beitrag von Ehemaliger User 7 »

Die Fragestellung ist doch, welche Sicherheitsstandards müssen Leihkartbetriebe haben, und zwar im Allgemeinen, und nicht nur auf dieser speziellen, wo der tragische Unfall geschehen ist. Die meisten hier kennen doch nicht die Umstände hier und ist auch Sache der Ermittlungsbehörden.

Wenn ich hier lese, was manche einfordern vom Overall, Rippenschutz, Nackenschutz etc. , dann frage ich mich, wie soll es umgesetzt werden. Dies wäre natürlich optimal, aber eben nicht praktikabel, alleine schon aus Kostengründen. Hygiene ist schon das nächste, lasse ich jetzt aber mal außen vor.

Eine Leihkartbahn sollte bei Inbetriebnahme von einem Fachverband technisch abgenommen werden, und von einer staatlichen Behörde regelmäßig unangemeldet überprüft werden.
Bei Feststellung von Mängeln, sofortige Mängelbeseitigung, notfalls Stilllegung. Leider muss ich @Burton Recht geben, was heute noch funktioniert, kann morgen schon defekt sein. Aber es würde den Betreiber dazu animieren, selbst Obacht zu geben

Gängige Sicherheitsstandards wie Sitzpolster, Pedalverlängerungen, und natürlich den Rammschutz. Ideal stelle ich mir auch eine Ferndrosselung des Motors vor, welche durch das Bahnpersonals ausgelöst wird. Denn oftmals ist es die rüde Fahrweise des Fahrers selbst, welche zu haarigen Situationen führt und somit auch zu Unfällen. Und dann natürlich den Fahrer entsprechend verwarnen.

Eine vorherige Einweisung sollte natürlich auch vorher erfolgen, das Kart erklären, kurze Flaggekunde, wobei, ich kenne es auch gar nicht anders, und ich war schon auf einigen Leihkartbahnen.
Mache die Dinge so einfach wie möglich - aber nicht einfacher.


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bemi
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Beitrag von bemi »

Ich glaube Ducati hat den Nagel auf den Kopf getroffen,so sollte es sein hoffentlich ist sowas umsetzbar.
bemi
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pehaha
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Beitrag von pehaha »

Ich habe bedingt durch meinen Ausfall noch keine Gelegenheit gehabt, mit meinem Bahnbetreiber darüber zu reden. Ich werde das aber nachholen.

Generell vermute ich, Leihkart ist ein Gewerbe, somit unterliegt es 100% der Aufsicht durch das örtliche Gewerbeaufsichtsamt. Das geht gar nicht anders.
WAS die allerdings prüfen ist mir nicht bekannt, Kann sein, das die sich mehr für Sozialräume, Treppengeländer und Absperrungen halten. Last not least natürlich Geräuschemission, Gewässerschutz, Tankplatz, Zuschauerplätze usw.

Man könnte LK als ein Fahrgeschäft bezeichnen, dafür gibt es sicher Auflagen.

Aber ob wir uns die Köpf heiß reden oder nicht. Wenn wir Pech haben, werden die Behörden einen Schnellschuss ablassen, der uns allen dann nicht passt.

Ich vergleiche mal das jahrelange Versäumnis eine gescheite Hundeverordnung auf die Beine zu stellen.
Erst als in Hamburg 2000 dann 2 Pittbulls einen Jungen töteten, wurde gehandelt. Aber wie, drastische Verbote , Verallgemeinerungen usw.

Ähnliches wäre zu befürchten wenn ein paar "Motorsportfreunde" Richtlinien für Kartbahnen aus dem Hut zaubern.

Der Lärm ist eh vielen ein Dorn im Auge, dann kürzt man die Öffnungszeiten, dann wird u.U die Geschwindigkeit bemängelt usw.

Also bin ich schon dafür, das DMSB oder ähnliche sich solchen Dingen annehmen und wir keine DIN-genormten Kurven mit Überholverbotsschilder und durchgezogenen Linien bekommen.

Ich habe nur das Gefühl, hier möchte jemand unbedingt das der TÜV ins Spiel kommt.

Ruft keine Geister die ihr nicht beherrschen könnt :tongue:
(woher stammt das noch mal ??? :tongue: )
( Es gibt auch ein Leben NACH dem Kart :D )
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Ehemalier
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Beitrag von Ehemalier »

Klugscheißermodus ein:
Herr und Meister, hör mich rufen! -
Ach, da kommt der Meister!
Herr, die Not ist groß!
Die ich rief, die Geister,
werd ich nun nicht los.

Zauberlehrling, Goethe
Klugscheißermodus aus.

Ich bin der Meinung, man sollte tatsächlich überlegen, ob man Bahnen Bewertet.
Positivbewertung anhand von vordefinierten Punkten.
Ähnlich wie in Preissuchmaschinen die Käufermeinungen.
Braucht man aber Einsatz einiger Leute zu.
Oh! Oh! Oh! Shakespeare, Othello, 5. Aufzug 1. Szene

www.vt250.de
inli
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Beitrag von inli »

Es gibt ja die entsprechende Deutschen Industrienormen 33955 und 33956.

Dort steht auch, wie eine Streckenbegrenzung auszusehen hat. Wäre die Einhaltung überprüft worden, hätte das Kart das Auslöser dieser Diskussion ist, die Reifenstapel nicht durchbrochen.

siehe hier:

http://www.wz-newsline.de/?redid=311886

Das Problem ist, das NIEMAND sich für die Überwachung und Einhaltung zuständig fühlt.

Siehe hier:

http://www.wz-newsline.de/?redid=311578

Die Herren der Politik sollen ja als ersten Schritt nur festlegen, WER zuständig ist für die Überwachung und einen entsprechenden Zeitraum
festlegen.

PS: ich hab mal einen Aquaristikshop betrieben, man glaubt gar nicht, was man alles nachweisen muss und was alles geprüft wird um einen Goldfisch zu verkaufen. Aber für unsere Kinder fühlt sich dann keiner zuständig :rolleyes:

PPS: Ich rede noch immer von Leihkartbahnen, nicht von euren geliebten Strecken für Sportler.
Zuletzt geändert von inli am Mi 1. Okt 2008, 19:43, insgesamt 2-mal geändert.
Ehemaliger User 7
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Beitrag von Ehemaliger User 7 »

Jaja, der gute Goethe.

Wir reden hier aber von einer Leihkartbahn, und da spielt die Lautstärke doch eher eine untergeordnete Rolle. Die meisten, die ich kenne, liegen in Industriegebieten.

Im aktuellen Falle ist die Gewerbeaufsicht aka Amt Für Arbeitssicherheit wohl gesplittet worden, und nun werden erst mal Zuständigkeiten überprüft. Und da fängt die Thematik für mich an.

Was wird denn wirklich überprüft ?? Wer überprüft überhaupt ? Welche Zugehörigkeit zur BG ? Etwa NGG ? Könnte ich mir vorstellen.

Ich wills jetzt nicht zerreden, aber in diesem Falle wäre mir eine Überprüfung, auch wenn es durch den TÜV ist allemal lieber, als keine, denn ne sichere Bahn würde ich mir schon wünschen und auch fordern.
Zuletzt geändert von Ehemaliger User 7 am Mi 1. Okt 2008, 18:56, insgesamt 1-mal geändert.
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inli
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Beitrag von inli »

Bereits im Jahr 2000 hat die Gewerbeaufsicht in Bayern eine Prüfung vorgenommen und in ihrem Bericht auf die Notwendigkeit der damals noch Entwurf befindlichen Normen hingewiesen, da zum Teil gravierende Mängel gefunden worden sind.

Der Titel der Untersuchung lautet übrigens:

Themenorientierte Schwerpunktprüfung
„Sicherheitstechnische Anforderungen beim Betrieb von Indoor-
Kartbahnen für den nicht rennsport-orientierten Freizeitsportler

http://www.osha.bayern.de/topics/sp_akt ... _kartb.pdf
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Günni
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Beitrag von Günni »

Hier ist die Bremse, und dort das Gas.

Solange man jedermann ohne jegliche Kenntnis vom Kartfahren einfach fahren lässt,
wird immer wieder etwas passieren. Ich kenne weitaus gefährlichere Bahnen.
Wie oft habe ich schon beobachtet, das Gas und Bremse verwechselt wurden.
In Panik anstatt zu bremsen, das Gas durchgetreten.
Da sollte man als erstes ansetzen.

Was mich hier ein wenig stört, ist, als es auf einer anderen Leihkartbahn den dritten Toten gab,
wurde nicht in dieser Form diskutiert. Woran liegt das nur?
http://www.youtube.com/watch?v=yUKacS-NcPQ

Zuerst schließen wir die Augen, dann sehen wir weiter.
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schröder
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Beitrag von schröder »

Ich habe einmal in den Din-Normen gestöbert.

Und eigendlich ist dort sehr umfasend beschrieben, welche Anforderungen (z.B. abgedeckte Hinterachse, Rundumschutz, keine "freien" Räder Streckenbegrenzung aus absorbierendem Material (Reifen zulässig, aber müssen miteinander verbunden sein) usw. an eine Kartbahn gestellt werden.

Auf den Bildern war meiner Meinung nach nicht alles im grünen Bereich.

Aber das müssen andere und zuständige Menschen entscheiden.

Ich denke aber, dass all das hier zu nichts führt, da wir viel schreiben (reden) können, ohne dass das Übel an der Wurzel gepackt wird.

Schröder
inli
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Beitrag von inli »

Original von schröder
Auf den Bildern war meiner Meinung nach nicht alles im grünen Bereich.

Aber das müssen andere und zuständige Menschen entscheiden.

Ich war öfter auf der Bahn, die Normen kannte ich leider nicht, aber jetzt wo ich sie kenne, kann ich sagen, da war nichts normgerecht.

Sagt auch der Gutachter

http://www.wz-newsline.de/?redid=311886

Günni, was ist denn noch passiert ?
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