Daltec bzw. Voss Kartanhänger - wo kaufen ????

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pehaha
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Daltec bzw. Voss Kartanhänger - wo kaufen ????

Beitrag von pehaha »

Da guckt man 1-2 Tage mal nicht rein, schon tobt der Novemberbluese hier. ?(

Quicki......das ist jetzt eigentlich nicht der Rahmen hier, um die Vor/Nachteile solcher Anhänger zu vergleichen.
Diesen Thread möchte ich gerne in die Ablage versenken.

3 Freunde haben solche Hänger. Für 1 Kart sehe ich das ganz OK. Aber was ist der wirkliche Nutzen des Hubdeckels?
Kopffreiheit......aber bringt es Stauraum?
Wenn man wirklich 2 Karts transportiert ist der m.E. eh zu klein. Wenn ich für 2 Karts Teile,Reifen ect. einpacken muss, wirds eng.
Zumal dann ein Kart auf dem Boden, das andere Kart auf der Etagere steht. Da bleibt nicht so viel über.

Ich bin ein Freund des klassischen Kastens, in dem ich stehen kann, das Kart auf Kartwagenhöhe eingeschoben wird.
Darunter ist dann re + li Stauraum und ein Mittelgang. Ist der Aufbau lang genug, kann ich vorne eine Werkbank usw. platzieren.
Dann wirds aber immer größer.
Nur eines habe ich gelernt, Platz kann man nie genug haben.

Willi, Sven und Marko hatten sich damals auf 750kg Basis Hänger gebaut, die sahen aus wie Fischbuden auf dem Markt.
Frag nicht nach Schwerpunkt, Gewicht oder Schönheit.
Besonders Markos Hänger war perfekt. 2 komplett hochklappbare Wände die Regen & Sonnenschutz boten. Beleuchtung, Klappbett, Werkzeuge, Cleanex-Rolle....alles da wo man es brauchte. Im Untergeachoß des Hängers ausziehbares Reifenmontagegerät. Kompressor mit Kessel unten am Chassis, außen liegende Luftanschlüsse, Reifenlager......es war der Hammer. Sah aus wie ein Planwagen der Siedler "Go West". :D

Selbst Seeboth sein kleiner Hänger, TipTop mit den Fächern unter der Ladefläche.....

Man sieht oft geniale Eigenbauten....manche perfekt, bei manchen läßt die Optik schon mal zu wünschen übrig, aber am Ende ist doch der Nutzen wichtig.

Daher finde ich Meckis Teile super. Da sah sein Maranello-Hänger aber windiger aus.... :D
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Quickwheel
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Beitrag von Quickwheel »

Haha....Seeboths Hänger war mal meiner , er hat jetzt auch die Discovariante !

Kannst ja nen neuen Fred über Vor-und Nachteile von Anhängervarianten aufmachen.

Ich befürchte nur dann wird die Lieferzeit noch länger ;)
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seeboth
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Beitrag von seeboth »

also mein Daltec hat seine Rücklichter komplett auf einer schützenden Metallhalterung aufmontiert. Da kann man mit dem Auto gegenfahren und die Lichter sehen immer noch wie neu aus.... Ich hae mir zwei Holzplatten reingebaut und bekomme so ein Kart und alles nötige (Pavillion, Werkzeug Reifen, etc... rein. Die Discohaube wurde auch nur aus einem Grund so gestaltet- den Hänger klaut keiner mit so einer Haube!!! :) ich bin sehr zufrieden!

Aber mal was anderes- neulich bin ich auf der Autobahn von der Polizei angehalten worden- zu schnell.... (120 km/H). Ich zeige den Polizisten meine Ablastbescheinigung (100km/h wollte mir das Amt nicht eintragen da es Zugfahrzeugabhängig sei). Ich habe die Ablastung extra machen lassen um 100 fahren zu dürfen. Mir wurde vom Händler auch erklärt das die 100 km/h vom Zugfahrzeug abhängen. Volvo XC90 sei hierfür ok. Die Polizei hat mir das a) nicht geglaubt mit den 100km/h und konnte b) mit der Ablastbescheinigung nichts anfangen.... hatten die noch nie gesehen..... wie ist das bei euch??
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pehaha
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Beitrag von pehaha »

Die Ablastbescheinigung ist kein Freibrief.....

Du mußt die 100-Plakette incl Verwaltungssiegel drauf haben. Sonst ist 80 angesagt.

Aber schau mal in den alten Threads nach, ich meine, der Hänger ist nicht mehr Fahrz. gebunden.

Ebenso darfst du nicht mit einem abgelasteten Hänger nicht wieder vollladen und dann nur dafür 80 fahren.
Einmal abgelastet bleibt abgelastet.

Jedenfalls wird dein Ticket etwas mehr sein...... ;(
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Tom
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Beitrag von Tom »

120 km/h, da darfst Du 4 Wochen mit dem Fahrrad zur Kartbahn fahren und es gibt 3 nette Pünktchen und den Geldwert eines Satz Kartreifen. Maximal 15 zu schnell fahren, sonst gibt es schon Punkte.

Ist heute nicht mehr an das Fahrzeug gebunden, aber es gibt Gewichtsregeln. Und der Hänger MUSS für 100 zugelassen sein. Mit Schild und Stempel.

Fahrzeuggewicht mal 1,1 muss größer als das ZZG des Hänger sein. Bei gebremstem Hänger. Faktor 1,2 wenn eine Antischlingerkupplung verbaut ist, oder das Fahrzeug eine entsprechende Regelung hat.

Habe meinen Hänger auch abgelastet, damit ich trotz 100er Eintragung mit meinem Auto und dem Hänger auch 100 fahren darf.
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pehaha
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Beitrag von pehaha »

So isset, Tom, für PKW mit Anhänger gilt m.E. Bußgeldkatalog LKW.

Wenn er Pech hat (je nach Toleranzen) 160-200€ , 3 Points......das Fahrrad braucht er nicht....glaube ich. Oder doch ????

Sanktionen
Eine �berschreitung der zul. H�chstgeschwindigkeit um 35 km/h au�erorts wird gem. Bu�geldkatalog wie folgt bewertet:

160 ,- EUR Bu�geld (zzgl. 20,- EUR Bearbeitungsgeb�hr und 3,50 EUR Auslagen Verwaltung)
3 Punkt(e) in Flensburg
1 Monate Fahrverbot

Mich hat die Rennleitung mal bei 140 schief angekuckt, die haben wohl an ,einem erschrockenen Gesicht erkannt, das ich den klenen Hänger total vergessen habe.
Hatte damals nicht mal ne 100er Plakette. Warum die mir nicht die schwarze Flagge gezeigt haben, weiß der Teufel, vill war Schichtwechsel fällig.
Glück gehabt.
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Beitrag von seeboth »

Naja- ich hatte Glück im Unglück! Belangt wurde ich nur wegen Überholen im Überholverbot (70,-)- allerdings im Stau!!! Die Geschwingkeitsmessung ging in die Hose :D somit wurde dieser Vorwurf fallengelassen....


Die Dame vom Amt hatte mir die 100 km/h Eintragung verweigert weil sie ja nicht wüsste mit welchen Auto ich den Hänger ziehe.... Also keine Eintragung :(
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Beitrag von Müschel »

Mit der Begründung würde kein Hänger eine 100 Zulassung bekommen ...

Frag doch einfach nochmal nach , ich hab den Hänger mit 100 Zulassung auch schon selbst gesehen .
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Tom
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Beitrag von Tom »

Das macht auch nicht die Dame vom Amt, obgleich man die mal zur Schulung schicken sollte, sondern der TÜV.
Dort wird das abgenommen und in den Brief (heißt ja jetzt Eurodeutsch Zulassungsbescheinigung Teil 2) eingetragen.
Die Dame vom Amt macht dann einen neuen Schein (heißt jetzt dank der Bürokraten auch nicht mehr so, ist jetzt Teil 1 der Zulassungsbescheinigung).

Um mit dem Gespann 100 km/h zu fahren sind folgende Dinge notwendig:
- gesiegelte 100-Plakette,
- entsprechender Eintrag im Anhänger-Schein,
- Reifen mit entsprechendem Geschwindigkeitsindex, entsprechender Tragfähigkeit, und nicht älter als 6 Jahre,
- die im Anhängerschein genannten Mindest-Voraussetzungen für das Zugfahrzeug (ABS und ein bestimmtes Mindest-Leergewicht).

Mit Deiner Geschwindigkeitsmessung hattest Du Glück. Aber im Stau ein Ticket wegen Überholens ist ja wohl ein schlechter Witz.
Ist dann rechts schneller im Stau fahren ein "rechts Überholen". Das hätte Dir ein Anwalt vom Tisch gefegt ...
Genau wie wenn einer auf der Einfädelspur ist und man vorbeifährt. Theoretisch auch ein Überholen, aber genau so ein Schwachsinn.
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Beitrag von pehaha »

Kommt immer drauf an, was man als Stau bezeichnet, bei manchen ist alles unter 100kmh ein Stau.
Dann gibt es noch den zäh fließenden Verkehr.......

Aber Überholverbot ist Überholverbot......ebenso Silvester-Nachts wenn du und der Andere alleine auf der AB seid.

Ebenso schwachsinnig wie 30kmh in den Ferien nachts um 3 Uhr vor einer Schule im Gewerbegebiet.

Dann muss man gegen DIE vorgehen, die so Regeln machen, die ANDEREN überwachen sie nur.......wobei wegschauen auch mal erlaubt sein sollte.
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