Aluminiumfolie um den Tank

Alles was mit Technik zu tun hat, aber sonst nirgends reinpasst.
roschdworschd

Aluminiumfolie um den Tank

Beitrag von roschdworschd »

Genau.
Reifenheizdecken sind ebenfalls nicht verboten. Da gibt es lediglich die Regel, daß die Reifen "keine Temperaturerhöhung" aufweisen dürfen.
Temperaturerhöhung gegenüber was ? Gegenüber den Reifen der Konkurrenz ?

Und jetzt möge mir ein TK mal beweisen, daß meine Reifen wärmer sind als die der anderen weil ich Heizdecken drauf hatte, oder weil sie in der Sonne lagen und die der anderen im Schatten.
Kartracer

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Beitrag von Kartracer »

Freunde, da habt Ihr nicht Recht. Laut Ausschreibung/Reglement, sind alle Masnahmen zur Temparaturerhöhung der Reifen nicht zulässig.
Das heisst im Klartext auch keine Heizdecken.

Gruß Manfred
roschdworschd

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Beitrag von roschdworschd »

Richtig, Richtig....Das ist Verboten. Aber wie der TK schon meinte: "schwammig formuliert" !

Das genau steht dazu im CIK-Reglemet drin:
"Für alle Klassen sind das Aufwärmen und die Kühlung der Reifen, durch welche Methode auch immer, sowie runderneuerte Reifen oder die Verwendung von chemischen Substanzen zum Behandeln der Reifen verboten"
In diversen Serienreglements - wie z.B. beim ADAC steht noch ein Zusatz drin, nachdem das Reinigen mittlels Fön oder Spachtel zulässig ist, aber so lange vor dem Start erfolgen muss, daß keine Temperaturerhöhung mehr feststellbar ist.

Schön geschrieben, aber das ist ein widersprüchliches Gummiding, den jeder Anwalt mit Leichtigkeit außer Kraft setzt:
Um festzustellen, daß ein Reifen erwärmt oder abgekühlt wurde, muss der TK die Reifen der Anderen als Maßstab hernehmen. Eine andere Möglichkeit hat er nicht. Er muss ja zuerst mal wissen was die "normale" Reifentemperatur zum Zeitpunkt der Kontrolle ist. Sagen wir mal, er stellt fest, daß die Reifen eines Fahrers wärmer sind als die der Anderen. Hat nun dieser eine Fahrer seine Reifen verbotenerweise erwärmt ? Oder ist es vielmehr so, daß er der Einzige ist, der im Reglement ist und alle anderen haben ihre Reifen verbotenerweise abgekühlt ? Niemand auf der Welt kann das beweisen. Auch im Kartsport gilt der Grundsatz, daß eine Schuld zuerst mal bewiesen werden muss.
Da Kartsport im Freien stattfindet gibt es das Problem der Witterung. Wenn ich einen Reifen in den Schatten lege und den anderen in die knallende Sonne, dann ist der, der in der Sonne lag, schon fast auf Betriebestemperatur. Gleiches gilt für die ganze Zeit, in der man im Parc Ferme, Vorstart und in der Startaufstellung steht. Bei sommerlichen Temperaturen erreicht man da schnell die gleiche Temperatur.
Das selbe Spiel im Winter. Der eine steht im beheizten Zelt und hat wärmere Reifen als derjenige, der in seinem kalten Verschlag die Zähne klappern lässt. Hat da jetzt der Erste die Reifen reglementswidrig erwärmt oder hat der Zweite seine Reifen verbotenerweise abgekühlt ?
Eine Frage des Standpunktes ! Kein objektiver Beweis für irgendeine Manipulation.

Ist das "in die Sonne legen" oder "im warmen Zelt lagern" eine Methode zur Temperaturerhöhung ? Doch wohl kaum.
Um zu verhindern, daß sich die Reifen in der Sonne aufwärmen müsste man sie abdecken. Da greift aber schon die nächste Vorschrift, nämlich die verbotene Kühlung der Reifen.
Egal wie mans dreht und wendet. Niemand kann da einem irgendwas beweisen. Solange man nicht mit den Heizdecken oder den Eiswürfeln im Vorstart steht, kann man tun und lassen, was man will.
Kartracer

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Beitrag von Kartracer »

Hier wird am Thema vorbeigeredet. Es geht nicht darum was zu Beweisen ist oder nicht, sondern darum, ob es erlaubt ist oder nicht. Um nichts anderes.
Gruß Manfred
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Mausmolch
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Beitrag von Mausmolch »

hallo kartracer,
Es geht nicht darum was zu Beweisen ist oder nicht, sondern darum, ob es erlaubt ist oder nicht. Um nichts anderes.
das ist ja der knack/streitpunkt !!
wenn ich das reglement lese würde ich daraus schliessen das es verboten ist (alles nicht ausdrücklich erlaubte ist verboten).

jedoch decken sich die aussagen vom techniker und von unserem mitglied roschdworschd. egal wie man es dreht und wendet gibt es im reglement schlupflöcher die man unterschiedlich formulieren kann. im zweifelfall für den angeklagten (fahrer).
Kartracer

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Beitrag von Kartracer »

sogar auf das thema reifenheizdecken (erlaubt oder nicht) konnte man mir keinen grund nennen das es
verboten sei.

Da kannst Du mal sehen, wie Ahnungslos solche Techniker sind. Im Reglement steht ausdrücklich drin, das, daß erwärmen von Reifen, egal mit was verboten ist. Was gibt`s da zu deuteln? Aber beenden wir das Thema.

Gruß Manfred
Zuletzt geändert von Kartracer am Mi 12. Jul 2006, 10:50, insgesamt 1-mal geändert.
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