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Kennt jemand Raphael Rudnick???
Verfasst: Mi 15. Apr 2020, 12:11
von Matt81
Was ?!?!?! 8| :S Wieder ein Geschädigter mehr.... X( :cursing:
Betrug im großen Stil ??? ?( Der zweite der die BBS-RS Felgen Gekauft hat....Echt Verrückt. :wacko: :cursing: :thumbdown:
Kennt jemand Raphael Rudnick???
Verfasst: Mi 15. Apr 2020, 13:10
von Deki#91
Da bietet der Käuferschutz einer normalen PayPal-Zahlung noch den besten Schutz oder zumindest die schnellste und unkomplizierteste Rückerstattung des Geldes ?!
Kennt jemand Raphael Rudnick???
Verfasst: Mi 15. Apr 2020, 15:21
von kartracer84
ja das sehe ich auch so, du bekommst am schnellsten dein geld wieder , ohne lästige anwaldskosten oder rennereien die du erledigen musst.
Kennt jemand Raphael Rudnick???
Verfasst: Mi 15. Apr 2020, 19:54
von MikE28
Das hilft aber nichts, wenn einer kein PayPal hat und du wegen recht günstiger BBS RS 075 und einem vermeintlich seriösen Kontakt geblendet bist. Fürs nächste mal weiß ich es...
Kennt jemand Raphael Rudnick???
Verfasst: Mi 15. Apr 2020, 20:12
von kartracer84
ja das is echt blöd ;( vor allem weiß ich was BBS rs Kosten, die wären wirklich billig gewesen..
Kennt jemand Raphael Rudnick???
Verfasst: Mi 15. Apr 2020, 20:38
von djkasmic
Ich bin vor zig Jahren auch bei eBay Kleinanzeigen betrogen worden.
Hab dann online bei der Polizei eine Anzeige erstattet. Das ganze hat dann über den Staatsanwalt seinen Lauf genommen und mach 4 Monaten hab ich mein Geld wieder bekommen, da derjenige seinen Vollstreckungsbescheid vom Staatsanwalt bekommen und damit kalte Füße bekommen hat.
Es ging damals nur um 80€, aber vor allem ums Prinzip. Gekostet hat mich das ganze keinen Euro, lediglich nerven.
Aber versuchen kannst du es!!
Kennt jemand Raphael Rudnick???
Verfasst: Do 16. Apr 2020, 10:17
von BB-K
[quote='Kart2018','index.php?page=Thread&postID=308328#post308328']...sorry, aber das ist im Grunde alles falsch:
1. Für ein gerichtliches Mahnverfahren geht es nach dem allgemeinen Gerichtstand des Antragstellers, d.h. hier des Käufers. Je nach Bundesland ist das zentralisiert: Bayern (Coburg), Hessen (Hünfeld, etc,).
Nur bei einer direkten Klageeinreichung geht es nach dem Gerichtsstand des Verkäufers.
2. Rücktritt ist natürlich auch bei C2C möglich. Einfach Frist zur Leistung setzen und Rücktritt androhen. Danach nochmal und rücktreten (immer Einwurf-Einschreiben). Dann Geld verlangen und Mahnbescheid erwirken. ACHTUNG: Immer konkrete Fristen setzen (30.04. statt nur "in zwei Wochen").
3. Kostenlos geht das auch im Strafverfahren. Entweder per Anregung Schadensausgleich oder wie beschrieben bei Anklage im Rahmen des Adhäsionsverfahrens.
Geh zum Anwalt, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung (möglichst ohne SB) hast oder warte das Strafverfahren ab. Was sagt denn die Polizei ?[/quote]
Du scheinst was davon zu verstehen, ist nicht mein Fachgebiet und war eher als Erfahrung aus diversen offenen Rechnungen von Kunden von uns. Versteh das also bitte als Frage nicht als Angriff:
Meines Erachtens gibt es kein 14-tägiges Rückgaberecht bei Privatverkäufen. Ich meinte, dass er nicht direkt sagen kann "ich trete zurück", sondern dem Kollegen die Zeit lassen muss doch noch zu liefern. Dass eine Frist gesetzt werden muss hatte ich ja geschrieben. Und bei nicht erfolgter Leistung kann er das Geld Rückfordern, was ja indirekt ein Rücktritt ist. Sorry wenn das Juristisch ausgedrückt schon "alles falsch" war.
Spätestens wenn aus dem Mahnantrag wegen Einspruch ein Zivilprozess wird ändert sich doch der Gerichtsstand, oder nicht?
Kennt jemand Raphael Rudnick???
Verfasst: Do 16. Apr 2020, 21:50
von Kart2018
...ich glaube, Du verwechselst die Begrifflichkeiten und meinst, dass im Rahmen eines reinen Privatgeschäfts kein Widerrufsrecht existiert. Das ist richtig, vgl. § 312g BGB.
Aber auch beim Kauf als privater vom Unternehmer gibt es ein Widerrufsrechts z.B. beim Onlinekauf. Nicht aber, wenn du irgendwo in den Laden gehst.
Das hat aber alles nichts mit einem Rücktritt zu tun. Zurücktreten kann man auch beim Privatgeschäft. Entweder liefert jemand nach Fristsetzung nicht ODER eine Frist ist entbehrlich, weil z.B. ein Fixliefertermin vereinbart wurde, etc.
Erst der Rücktritt wandelt den Vertrag in ein Rückgewährschuldverhältnis, so dass man dann auch sein Geld zurück fordern kann Zug um Zug gegen Herausgabe von erhaltenen Sachen.
Daneben kann man auch noch Schadensersatz fordern, weil zB woanders teurer gekauft werden muss.
Wenn ein Widerspruch gegen einen Mahnbescheid oder ein Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid erfolgt, wird der Vorgang an das im Bescheid angegebene Gericht abgegeben. Dies ist meist das Wohnortgericht des Gegners. Im Kfz Bereich z.B. kann aber häufig auch an das Gericht am Wohnsitz vom Antragsteller abgegeben werden.
PS: keine Sorge, ich verstehe in diesem Forum nichts als Angriff, sondern nur als Meinungsaustausch.