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Ehemalier
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Beitrag von Ehemalier »

Die kennen sich selbst oft nicht aus.
@katana, bei Anhänger 600kg muß das Zugfahrzeug 2t haben. 2000x0,3 =600
Oh! Oh! Oh! Shakespeare, Othello, 5. Aufzug 1. Szene

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Katana
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Beitrag von Katana »

Stimmt Edgar, aber ich hab auch kein Auto mit 2 Tonnen. :D
Gruß Katana
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Ehemalier
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Beitrag von Ehemalier »

Wollte nur vermeiden, daß du ein zu leichtes Auto kaufst und dich dann ärgerst:D
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Wicket
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Beitrag von Wicket »

Hallo

Die haben auf ihrer Liste geschaut, soll kein Problem sein, muss nur neue Reifen draufmachen, meine sind älter als 6 Jahre.

*Das Zugfahrzeug muss mit ABS ausgerüstet sein. Der Anhänger muss für Tempo 100 geeignet sein (dies ist ab EZ. 01.01.1990 gesetzlich vorgeschrieben). Bei älteren Fahrzeugen ist eine Herstellerfreigabe nötig.

*Der Reifen am Anhänger muss für Geschwindigkeiten bis mindestens 120 km/h zugelassen sein (Geschwindigkeitsindex L).

*Anhängerreifen dürfen nicht älter als 6 Jahre sein (siehe DOT-Nr.; weitere Informationen im Reifen-Informativ 09-1/2005).

*Der Anhänger muss am Heck mit einer gesiegelten Tempo 100 Plakette gekennzeichnet sein, die vom Straßenverkehrsamt ausgegeben wird.

*Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers zu orientieren. Als Obergrenze gilt in jedem Fall der kleinere Wert.

*Die zulässige Masse des Anhängers muss kleiner oder gleich der Leermasse des Zugfahrzeugs multipliziert mit dem X-Faktor (Ermittlung der X-Faktoren siehe Innenseite) sein. Die Massenfaktoren zwischen Zugfahrzeug und Anhänger werden unter bestimmten technischen Voraussetzungen auf 1,0 (bei Wohnwagen) und 1,2 (bei andere Anhänger) angehoben.

Die Punkte sind bei mir alle erfüllt, bis auf die Reifen halt.

Gruss,
Ralf
Zuletzt geändert von Wicket am Do 11. Jun 2009, 23:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Ehemalier
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Beitrag von Ehemalier »

reifen kosten ja nicht die welt
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Wicket
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Beitrag von Wicket »

Klar, ist auch kein Thema, ich wollte halt jetzt erstmal nur schnell den Tüv, der war abgelaufen und zum Ummelden sollte er schon Tüv haben.
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Wicket
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Beitrag von Wicket »

Hallo

Ich habe mal eine Anfängerfrage, bitte nicht lachen.

Hab Denso Zündkerzen im Gebrauch, IW 24,27,29,31.

Je höher die Aussentemperatur umso höher muss doch die Kennzahl sein die genutzt wird?
Ist es zb sehr Warm und ich fahre mit IW 27 kann es sein das der Motor zu warm wird, wegen der schlechteren Wärmeableitung, das könnte ich in dem fall mit einer 29 oder 31 verbessern?

Beim lesen der Betriebsanleitung habe ich diese Aussage entdeckt:

Der Motor wird serienmäßig mit einer Zündkerze der Type DENSO IW 27
ausgerüstet.
Bei Umgebungstemperaturen unter 10°C / 50°F ist die Verwendung einer Zündkerze
mit einem niedrigeren Wärmewert zu empfehlen (DENSO IW 29 oder 31)


Müste man da nicht eher eine Kerze mit kleinem Wert nehmen??

Die andere Frage, wurde am DD2 was Verändert?
Es gab ihn ja auch als RM1 Version, in dieser Anleitung ist eine 180er Hauptdüse als Standart angegeben.

In meiner Anleitung ist es eine 195er?

Gruss,
Ralf
Zuletzt geändert von Wicket am Di 16. Jun 2009, 20:55, insgesamt 2-mal geändert.
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Semah
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Beitrag von Semah »

Temperaturbereiche:
IW24 35°C

Quelle: http://www.rotaxshop.de/pd-425683714.ht ... 5%B0C_AND_{EOL}&categoryId=7
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Wicket
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Beitrag von Wicket »

Hallo

Also ist das ein Fehler in der Anleitung, habe mich schon gewundert 8o

Gruss,
Ralf
Katzendrach
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Beitrag von Katzendrach »

Wenn Du mit der Bedüsung unsicher bist dann bestell bei Jetdial.com ein Bedüsungs rechner und eine mobile wetterstation bei conrad dann bist Du immer auf der sicheren seite und hast eine solide basis
natürlich ist jeder Motor ein bisschen anders aber Du hast schon mal die Richtung .
Gruß
Hagen
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