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Grünes Kennzeichen am Anhänger
Verfasst: Sa 26. Mai 2007, 09:18
von Geggo
Hallo
Also wir haben von der Feuerwehr aus ein altes Boot hergerichtet und beim anmelden ham wir dann erfahren das der Trailer weil er ja ein Sportanhänger ist, steuerfrei ist deshalb haben wir ein grünes nummernschild bekommen.
MfG
Geggo
Grünes Kennzeichen am Anhänger
Verfasst: Sa 26. Mai 2007, 10:45
von Ranger 1281
Also für diese knapp 30,-€/Jahr würde ich diesen Aufwand nicht betreiben...
Du kannst zwar versuchen, den Anhänger für einen bestimmten Zweck binden zu lassen, auch ohne Tüv (je nach Behörde).....
...Du brauchst aber in jedem Fall das grüne Kennzeichen...
...Du musst auf jeden Fall abklären, wie es sich mit eventuellem Zubehör/Werkzeug verhält, normalerweise darfst Du NUR das Kart auf dem Anhänger transportieren....
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Edit: jaaa Peter, ich habe tatsächlich einen Zweizeiler editieren müssen....

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Grünes Kennzeichen am Anhänger
Verfasst: Sa 26. Mai 2007, 11:17
von Tom
Grünes Kennzeichen am Anhänger
Verfasst: Sa 26. Mai 2007, 12:53
von Ranger 1281
..das ist ein gutes Beispiel, mit dem Pferd...
Heu darf ich mit einem grünen Kennzeichen NICHT transportieren, obwohl es für das Pferd ist....
ich schrieb ja, dass das mit dem Werkzeug zu klären ist....
...den Sattel darf ich übrigens ohne Pferd auch nicht transportieren....
Es kommt natürlich immer auf den "netten" Polizisten an....
Grünes Kennzeichen am Anhänger
Verfasst: So 27. Mai 2007, 12:27
von Tom
Ich stelle mir das gerade vor. Gesatteltes Auto und am Haken den Gaul im Hänger, der den Kopf raussteckt und sich schieflacht
Also grundsätzlich ist das schon so, dass man außer dem Sportgerät und dessen notwendige Betriebsstoffe .... nichts transportieren darf. Und das Sportgerät sollte auch i.d.R. dabei sein. Leerfahrten sind natürlich möglich.
Dann aber nicht um "das Heu" fürs Kart zu transportieren, wobei der Hänger nicht "ausgefegt" sein muss.
Aber wie schon festgestellt. Netter Polizist, oder nette Polizistin sind schon wichtig. Und wenn man selbst nett bleibt, klappts auch mit dem grünen Kennzeichen, mal was anderes zu transportieren. Und wenn der Hänger geschlossen ist und nicht gerade die Nut- und Federbretter rausschauen ...
Grünes Kennzeichen am Anhänger
Verfasst: So 27. Mai 2007, 17:54
von pehaha
Interessante Frage, ist der Begriff Sportanhänger an EINE Sportart gebunden????
Ich sehe zB öfters, Pferdetransporter mit gr. Kennz. zum Karttransport.
Ich glaub , hier im Forum ist ein reitender Kartfahrer.
Fahrradtransport im Kartanhänger???
Nehmen wir mal als Beispiel Meckis Langholztransporter
Darin könnte man auch 8 Kajaks oder 1 Rafting-Schlauchboot oder Heißluftballon verstauen. Erlaubt????
Ist das Sportgerät namentlich zum Verwendungszweck vermerkt???
Grünes Kennzeichen am Anhänger
Verfasst: So 27. Mai 2007, 18:32
von Grillchef
Original von pehaha
Nehmen wir mal als Beispiel Meckis Langholztransporter
Darin könnte man auch 8 Kajaks oder 1 Rafting-Schlauchboot oder Heißluftballon verstauen. Erlaubt????
Also, wenn ich mir die Bilder von Meckis (An-

) Hänger nochmal so ansehe, dann kann er 8 Kajaks
und 1 Raftingboot
und nen Heißluftballon
incl. Korb transportieren.
Wahrscheinlich passen dann auch noch die entsprechenden Leute dazu rein, incl. ner Bierzeltgarnitur und Tresen !!
Grünes Kennzeichen am Anhänger
Verfasst: So 27. Mai 2007, 18:39
von pehaha
Original von Grillchef
Wahrscheinlich passen dann auch noch die entsprechenden Leute dazu rein, incl. ner Bierzeltgarnitur und Tresen !!
Wobei das KEIN Sport ist--zumindest nicht außerhalb Bayerns.
Bier könnte allerdings als landwirtschaftliches Produkt Steuerfreiheit bewirken....in besagtem Land...............
Grünes Kennzeichen am Anhänger
Verfasst: So 27. Mai 2007, 18:54
von Der-Hugo
Original von pehaha
Wobei das KEIN Sport ist--zumindest nicht außerhalb Bayerns.
meinste wirklich? also bei uns ist das schon ein Sport

Grünes Kennzeichen am Anhänger
Verfasst: Mo 28. Mai 2007, 00:17
von Tom
@pehaha
Der Eintrag ist grundsätzlich an eine bestimmte Sportart gebunden. Bei mir steht auch Pferdetransporter und nicht Karttransporter in der Betriebserlaubnis. Das könnte ich umtragen lassen, bin aber der juristischen Auffassung, dass das letztendlich keinen Unterschied macht, da beides steuerbefreit ist. Zumal der Anhänger nicht mehr zur Doppelnutzung geeignet ist. Aber der deutsche Amtsschimmel .... nicht dass der auch mal mitfahren will
Im Juli ist eh Tüv angesagt und eine 100er Zulassung will ich auch...... da ginge es in "einem Aufwasch".