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Kartfahrer auf der Autobahn
Verfasst: Mo 21. Okt 2013, 13:48
von Ehemaliger User 11
Diese ganzen Details fallen bzw. sind mir nicht aufgefallen, keine Ahnung.
Kartfahrer auf der Autobahn
Verfasst: Mo 21. Okt 2013, 14:04
von powerspayk
Wo ist das Problem, ist doch lustig solange nix Passiert

Kartfahrer auf der Autobahn
Verfasst: Mo 21. Okt 2013, 19:29
von Quickwheel
Seh ich auch so !
So ein Gestörter ist mir allemal lieber als die Möchtegern Vettels (oder deren Väter)
die ihr Lachen zu Haus im Keller vergessen haben....
Kartfahrer auf der Autobahn
Verfasst: Mo 21. Okt 2013, 20:34
von powerspayk
Habe auch schon eine testfahrt mit ein superkart auf der Autobahn hinter mir
Dadurch bin ich kein schlechterer Mensch geworden!
Sicher nochmal ist das nicht aber was ist heut zu Tage normal. ?(
Kartfahrer auf der Autobahn
Verfasst: Mo 21. Okt 2013, 20:53
von Ehemaliger User 11
jo...wenn die Polizei kommt und dich anhält gibts sowieso nur ne Anzeige wegen fahren ohne Zulassung und wenn sonst keine Gefährdung/Unfall oder Behinderung dazu kommt sind das 1 Punkt und 80 EUR... Ich will es aber nicht schön reden, ich würde es nicht machen
Aber Superkart geht gut oder

?
Kartfahrer auf der Autobahn
Verfasst: Di 22. Okt 2013, 06:39
von powerspayk
Ich war damals in der Lehre und mein Chef hatte ein Rennteam Formula Ford 2000 mein SuperKart stand damals auch dar, neben die Halle war ein Autobahn ( Venlo Grenzübergang )und ca. 3 Km eine auf und Abfahrt und dar würde Abends oft getestet, das war Anfang 80er Polizei reitet damals noch auf Schweine und interessierte sich auch nicht wirklich dafür, wir waren keine kriminelle nur Hart arbeitende Leute wo keine andere Möglichkeit war um zu testen
Mittlerweile wird alles in Beschlag genommen und ca. 1500.- Strafe oder noch mehr :thumbdown:
Kartfahrer auf der Autobahn
Verfasst: Di 22. Okt 2013, 07:10
von pehaha
[quote='Felix kz2','index.php?page=Thread&postID=264918#post264918']jo...wenn die Polizei kommt und dich anhält gibts sowieso nur ne Anzeige wegen fahren ohne Zulassung und wenn sonst keine Gefährdung/Unfall oder Behinderung dazu kommt sind das 1 Punkt und 80 EUR... [/quote]
Wenn du mal nicht irrst.......ich habe hier vor vor ca. 2 Jahren jemanden freigeschaltet, der wohnte in Bayern ganz weit draußen, am sogenannten Arsch der der Welt.
Eine Top asphaltierte, kurvenreiche Nebenstraße direkt vor der Tür.
Rundrum nur Niemandsland, so ähnlich wie auf den hessischen Höhen hinter Wittgenborn.
Sind zu dritt mal mit dem Schalter auf der Straße gewesen.....jemand hat die Polizei gerufen, sind auf frischer Tat erwischt worden.
Er sagte mir, das jeder so ca. 1200,00 blechen mußte und sogar der Lappen weg war.
Welcher Verstoß da geahndet wurde, ist mir nicht bekannt. Aber bagatellisieren würde ich es nicht.
In den 70er ist mal ein Bekannter mit meinem Gr.5 Spez.TW mit offenem Flammrohr mitten in der Stadt die B7 300m rauf und runter geblasen........da stand das ganze Stadtviertel am Fenster......war das peinlich. ;(
Kartfahrer auf der Autobahn
Verfasst: Di 22. Okt 2013, 08:40
von Ehemaliger User 11
Naja, wenn man mit einem kart fährt, ist das genau so, wie wenn man mit einem getunten Roller fährt, man ordnen die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, welches keine Straßenzulassung hat, so was gibt einen Punkt.
Aber naja, man ist ja selbst dran schult, würde ich sagen, es gibt genug Kartbahnen..... Aber Wenn man halbwechs legal/illegal fahren will gibt es ja noch Media Markt Parkplätze

Kartfahrer auf der Autobahn
Verfasst: Di 22. Okt 2013, 22:01
von schalterjockey
Also lieber trommeler, das gibt sicherlich nich nur 80€ und ne punkt!!
A du hast nen führerschein bist also über gewisse sachen informiert! Lappen weg genauso wie er weg wäre wenn du angetrunken auf dem fahrersitz schlafen würdest!
B kart nix stvzo gerecht geldstrafe
C gefährung wird wahrscheinlich gegeben sein da andere fahrzeug auch auf dem video sind
Könnte noch weitere beispiele nennen aber das sollte reichen!!
Mpu etc wird möglicherweise auch angeordnet!!
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Kartfahrer auf der Autobahn
Verfasst: Di 22. Okt 2013, 22:16
von ex_250ccm
Da alle Fahrzeuge auf Doofmannsland-Straßen eine Haftpflicht unterliegen,
wird die Luft sogar noch ein wenig dünner_
Zitat Anfang/ § 6 PflversG
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet,
obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Verkehrsteilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört. Zitat Ende/
Grüße,
Sven