Sportanhänger für kart ??????
Verfasst: So 16. Jun 2013, 15:38
@Peter
Nochmal zur Versicherung.
Also grundsätzlich zahlt die Versicherung vom Zugfahrzeug, sonst hätte man bei Sportanhängern ein echtes Problem.
Seit Ende 2010 scheint es ein BGH Urteil zu geben, das die Versicherungen bei Doppelversicherung, also Auto und Anhänger (was i.d.R. so ist) im Innenverhältnis zu einer 50/50 Regulierung "verpflichtet", wenn der Anhänger am Schaden "beteiligt" ist.
Da meistens die Versicherung die gleiche ist, merkt man eh nichts davon.
Wenn die unterschiedlich sind ??? Muss ich mal unsere Experten fragen, wenn ich morgen noch dran denke :O
Auf alle Fälle wird es Auswirkungen auf den Schadensfreiheitsrabatt der Autoversicherung haben. Beim Hänger gibt es den nicht.
Grüße, Tom
Nochmal zur Versicherung.
Also grundsätzlich zahlt die Versicherung vom Zugfahrzeug, sonst hätte man bei Sportanhängern ein echtes Problem.
Seit Ende 2010 scheint es ein BGH Urteil zu geben, das die Versicherungen bei Doppelversicherung, also Auto und Anhänger (was i.d.R. so ist) im Innenverhältnis zu einer 50/50 Regulierung "verpflichtet", wenn der Anhänger am Schaden "beteiligt" ist.
Da meistens die Versicherung die gleiche ist, merkt man eh nichts davon.
Wenn die unterschiedlich sind ??? Muss ich mal unsere Experten fragen, wenn ich morgen noch dran denke :O
Auf alle Fälle wird es Auswirkungen auf den Schadensfreiheitsrabatt der Autoversicherung haben. Beim Hänger gibt es den nicht.
Grüße, Tom