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Sportanhänger für kart ??????

Verfasst: So 16. Jun 2013, 15:38
von Tom
@Peter

Nochmal zur Versicherung.
Also grundsätzlich zahlt die Versicherung vom Zugfahrzeug, sonst hätte man bei Sportanhängern ein echtes Problem.
Seit Ende 2010 scheint es ein BGH Urteil zu geben, das die Versicherungen bei Doppelversicherung, also Auto und Anhänger (was i.d.R. so ist) im Innenverhältnis zu einer 50/50 Regulierung "verpflichtet", wenn der Anhänger am Schaden "beteiligt" ist.
Da meistens die Versicherung die gleiche ist, merkt man eh nichts davon.
Wenn die unterschiedlich sind ??? Muss ich mal unsere Experten fragen, wenn ich morgen noch dran denke :O

Auf alle Fälle wird es Auswirkungen auf den Schadensfreiheitsrabatt der Autoversicherung haben. Beim Hänger gibt es den nicht.

Grüße, Tom

Sportanhänger für kart ??????

Verfasst: Di 18. Jun 2013, 23:18
von hotrodmarco
Jungs ich weiß jetzt mehr!

Also sportanhänger muss natürlich angemeldet sein sprich grüne Nummer drauf!
Sofern man eine Haftpflicht Versicherung beim selben Versicherer wie Pkw hat steht der Deckungskarte zur grünen Nummer nichts mehr im Wege sofern er denn auch vom TÜV als solcher abgenommen wurde.

Sprich Anhänger ist angekoppelt über zugfahrzeug Versichert und abgekoppelt von der Haftpflicht Versicherung!

Zusammenfassung:

1. TÜV Abnahme als sportanhänger
2. Haftpflicht Versicherung beim selben Versicherer wie Pkw Versicherung,
3. Deckungskarte Versicherer grüne Nummer,

Rein theoretisch könnten ganze Renn Teams mit werkstattanhänger + autos und und und Steuer und versicherungsfrei fahren!

P.s. Wenn euch das kart vom Hänger fällt greift eine eigens dafür abgeschlossene Versicherung! ;-)