Seite 2 von 3
Frage bei Überführung eines Kartanhängers
Verfasst: Di 12. Jan 2010, 23:41
von Rainer
genau, würde ich auch so machen.Ist der kostengünstigste Weg.
Nur, wundere dich nicht .Es gibt von der Versicherung keine Doppelkarten mehr. Heißt jetzt eVb-Nummer.Hat den den Vorteil, dass die 7-stellige Nummer per SMS,am Telefon genannt oder in Schriftform dir übergeben wird.
Klappt sehr gut, außer beim Stva streikt die EDV, dann geht nichts mehr.
Spreche da aus eigener Erfahrung.
Gruss
Rainer
Frage bei Überführung eines Kartanhängers
Verfasst: Mi 13. Jan 2010, 07:40
von winfried
Hallo Rainer,
ich betreibe seit 6 Jahren einen Kartanhänger mit grünem Kennzeichen versicherungsfrei.
Meines Wissens ist das Zugfahrzeug für den Hänger verantwortlich.
Oder ist damals auf der Zulassungsstelle etwas schief gelaufen?
Der Gedanke seit 6 Jahren ohne Versicherung unterwegs gewesen zu sein besorgt mich.
Grüße
Winfried
Frage bei Überführung eines Kartanhängers
Verfasst: Mi 13. Jan 2010, 08:51
von goomh
Keine Sorge wegen der grünen Kennzeichen, die sind für Sportgeräteanhänger und das ist korrekt solange du nur dein Sportgerät, sprich Kart, damit durch die Gegend bewegst.
Ist das Gleiche wie mit Anhängern für Boote, Flugzeuge, Motoräder u.ä. .
goomh
Frage bei Überführung eines Kartanhängers
Verfasst: Mi 13. Jan 2010, 09:08
von Ehemalier
Ich glaube, du verwechselst Steuern und Haftpflicht.
Grüne Kennzeichen sind Steuerbefreit, daher ist bestimmungsfremde Nutzung auch Steuerhinterziehung. Versichert werden müssen die trotzdem, ohne Versicherungsnachweis bekommst du die auch nicht zugelassen. Von der Versicherungspflicht ausgenommen sind m.W. nur Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge bis 25 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Kompressoren, Förderbänder) als Anhänger.
Versicherungspflicht ist auch logisch, da Dein Anhänger ja auch ohne Zugfahrzeug Schäden verursachen kann, z.B. durch unkontrolliertes wegrollen.
Evtl gabs anno Tobak mal andere versicherungsfreie Anhänger, da solltest Du dich mal erkundigen. Oder gleich versichern, kostet 13 - 20 Euro/Jahr
Frage bei Überführung eines Kartanhängers
Verfasst: Mi 13. Jan 2010, 09:31
von schröder
Aus dem Netz:
Da auch die Fahrzeuge und Anhänger mit grünen Kennzeichen am öffentlichen Verkehr teilnehmen, gilt die Steuerbefreiung nicht für die Versicherung. Die Fahrzeuge müssen genau so versichert werden, wie gleiche Fahrzeuge mit normalen Kennzeichen.
Versicherung ist notwendig, aber Steuerbefreiung? Ich zahle 7,46 Euro je 200 Kg zulässiges Gesamtgewicht. Lohnt sich da der Auswand bei einem Kartanhänger mit dem grünen Kennzeichen?
Alleine das Kennzeichen machen lassen ist schon so teuer wie ein Jahr Steuern.
Schröder
Frage bei Überführung eines Kartanhängers
Verfasst: Mi 13. Jan 2010, 21:33
von Tom
Hallo Kollegen,
ich fahre meinen Anhänger mit grünem Kennzeichen. Der ist stuer- und versicherungsfrei und automatisch mit dem Zugfahrzeug mitversichert!
Übrigens, wie jeder normale Anhänger mit schwarzem Kennzeichen auch.
Die Versicherung des Anhängers ist nämlich eine Versicherung, für den Fall, dass der Anhänger nicht am Zugfahrzeug hängt.
Beispiel: Man fährt rückwärts und beschädigt mit dem Hänger ein anderes Fahrzeug. Dann zahlt die Versicherung des Zugfahrzeugs und nicht die des Anhängers
Und wenn man den Anhänger irgendwo abstellt und er rollt weg, weil man ihn nicht richtig gesichert hat, dann zahlt die Anhängerversicherung.
Und bei einem grünen Kenzeichen zahlt man selbst !!!
Deshalb nie von Hand rückwärts schieben, sondern immer anhängen
Früher hatten diese Anhänger übrigens das gleiche Kennzeichen wie das Zugfahrzeug. Das sogenannte Wiederholungskennzeichen. Das wurde aber schon seit geraumer Zeit abgeschafft.
Und wenn es einer nicht glauben will, dann such ich die Quellen auch noch raus ...
Grüße, Tom
Frage bei Überführung eines Kartanhängers
Verfasst: Mi 13. Jan 2010, 21:41
von Schattenparker
Das hätte ich nicht besser schreiben können. Genau so wie Tom es hier beschreibt ist es korrekt. Bleibt nur noch das man mit dem Anhänger auch nur das Sportgerät transportieren darf. Nicht den Einkauf aus dem Baumarkt.
Frage bei Überführung eines Kartanhängers
Verfasst: Mi 13. Jan 2010, 22:33
von Ehemalier
Stimmt. Ihr habt recht.
http://dejure.org/gesetze/PflVG/2.html
Punkt 6c
http://www.jusline.de/index.php?cpid=f9 ... 243&paid=3
Punkt 2e
Is aber auch kompliziert, weiß manchmal selbst die Zulassungsstelle nich.
unabhängig davon steht das Risiko in keinem Verhältnis zum ersparten Geld, gerade in engen Fahrerlagern kann es schon mal zu Schäden kommen, wenn man mit dem Anhänger von Hand rangiert oder ähnliches.
Frage bei Überführung eines Kartanhängers
Verfasst: Mi 13. Jan 2010, 22:37
von Schattenparker
An dem Schaden steht dann auch dran: Von Hand rangiert;)

Frage bei Überführung eines Kartanhängers
Verfasst: Di 19. Jan 2010, 17:35
von Sonja
Hi,
Papiere sind da und hab ihn verschichert und das schöne aufs Amt muß ich auch nicht gehn, macht der Vertreter.
jetzt warten bis am Wochenende. Der Anhänger ist Baujahr 78

, der ist ein Jahr jünger als ich selber.
Bin daher Samstag oder Sonntag auf der Kartmesse , dann gemütlich ,heimfahren.
ein kleiner Heinemannhänger , Schwachpunkt "Radlager", sagten mir meine Freunde, kleine Reifen.Für Kurzstrecken ideal.
Danke, nochmal an alle
lg Sonja
PS:
eine grüne Nummer hatten wir für unseren Holzanhänger ,der gehört meinen Bruder nun und der hat auch schwarze Kennzeichen dran getan ,um was anderes zu fahren. Den hätte man auch umbauen können,aber sicher hätte er ihn gebraucht,wenn ich ihn gehabt hätte. So ists immer und der Streit da.