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Heckauffahrschutz: Vergleich KG/14 und XTR14

Verfasst: Di 21. Jul 2009, 22:37
von Katana
Hmmmm, die Breite muss ich mal messen aber ich hab bisher gedacht das die vorgeschrieben ist.

Ich werd aber mal den Unterschied zwischen CRG und xtr14 ausmessen, da bin ich auch gespannt.

Heckauffahrschutz: Vergleich KG/14 und XTR14

Verfasst: Di 21. Jul 2009, 22:43
von Hardcoreracer
Hier ein Bild.

http://www.kartfahrer-forum.de/board/at ... entid=8718

Zu dem Preis unschlagbar. Verarbeitung echt super.

Gruss Hardcoreracer ;)

Heckauffahrschutz: Vergleich KG/14 und XTR14

Verfasst: Di 21. Jul 2009, 23:01
von GNLA
Hi


hier ein Bild von dem XTR14

kann ich nur empfehlen
(ist auch abnehmbar, falls Platz im Anhänger knapp bemessen ist, kann man den in kürzerster Zeit ohne Werkzeug abnehmen)

Heckauffahrschutz: Vergleich KG/14 und XTR14

Verfasst: Di 21. Jul 2009, 23:05
von GNLA
Hi


Bei dem Bild musst Du den Koppf um 90 Grad nach rechts drehen, dann siehts besser aus.

SORRY.

Heckauffahrschutz: Vergleich KG/14 und XTR14

Verfasst: Di 21. Jul 2009, 23:21
von Katana
Jetzt gehts besser. ;)

Heckauffahrschutz: Vergleich KG/14 und XTR14

Verfasst: Di 21. Jul 2009, 23:44
von ex!stenZ
und im hintergrund haben alle den kg auf dem bild

Heckauffahrschutz: Vergleich KG/14 und XTR14

Verfasst: Mi 22. Jul 2009, 07:54
von schröder
@ katana

134 cm oder 136 cm sind die Breiten der verschiedenen HAS. Da du nicht breiter als der HAS gehen darfst, ist ein 134cm breiter HAS im Trockenen eher suboptimal.

Als Hobbyfahrer aber wiederum egal.

schröder

Heckauffahrschutz: Vergleich KG/14 und XTR14

Verfasst: Mi 22. Jul 2009, 08:19
von Ehemalier
Ich kenn keinen Senior der 136 fährt...

Heckauffahrschutz: Vergleich KG/14 und XTR14

Verfasst: Mi 22. Jul 2009, 08:51
von Zash
Natürlich darf man hinten 2cm pro Seite!!! breiter gehen als die Linie entlang am Seitenkasten! Nur schmaler darf nicht eingestellt werden!

Zitat:
der Heckauffahrschutz darf von oben gesehen nicht über die Breite der Hinterräder seitlich
hinaus stehen (Toleranz: 20 mm, s.a. Art. 3.3).

die CIK sagt dazu:
Mindestbreite: 1.340 mm.
Als maximale Breite des Heckauffahrschutzes gilt die Gesamtbreite an der Hinterachse; diese darf zu keiner Zeit und unter keinen Umständen überschritten werden.




http://www.dmsb.de/downloads/505/Bambin ... 09.doc.pdf

http://www.dmsb.de/downloads/505/CIK-Re ... 09.doc.pdf

Heckauffahrschutz: Vergleich KG/14 und XTR14

Verfasst: Mi 22. Jul 2009, 10:19
von schröder
@ zash

Vielleicht hast du ja Recht, aber dass kann ich beim DMSB nicht finden. Und Bambini ist ein anderes Kapitel, da hier die Hinterachsbreite per Reglement zwischen 1120 mm und 1180 mm vorgegeben ist.


Auszug DMSB Reglement 2009 vom 11.02.2009:

2.5.3 Heckauffahrschutz
Für alle Klassen (Ausnahme Superkart) ist ein CIK/FIA-homologierter Heckauffahrschutz vorgeschrieben,
nachdem dieser die Homologationstests bestanden hat.
Es ist nicht zulässig das Chassis zum Anbau des Heckauffahrschutzes zu modifizieren (Änderungen am Chassis
sind nur durch den Chassis-Hersteller unter Berücksichtigung des Homologationsblattes inkl. Nachträge
zulässig).
Das Design und die Arbeitsweise des Heckauffahrschutzes müssen von der Technical Working Group der
CIK/FIA genehmigt worden sein.
Der Heckauffahrschutz muss aus einem hohlen Plastikkörper aus einem Stück gefertigt sein und darf keine
Sicherheitsgefährdung darstellen. Darüber hinaus muss dessen Struktur aus geformtem Plastik ohne
Füllschaum bestehen und eine konstante Materialstärke für eine einheitliche Festigkeit aufweisen.
Unter keinen Umständen darf der Heckauffahrschutz über die Ebene, welche durch die Oberkanten der
Hinterräder gebildet wird, hinausragen.
Die Oberfläche/n des Heckauffahrschutzes müssen gleichmäßig und eben ausgeführt sein und dürfen keine
Löcher oder Ausschnitte aufweisen, außer jenen die zur Befestigung dienen oder in der Homologation aufgeführt
sind.
Der Abstand zwischen der Front des Heckauffahrschutzes zur Oberfläche des Hinterrades muss mindestens 15
mm und maximum 50 mm betragen.
Mindestbreite: 1.340 mm.
Als maximale Breite des Heckauffahrschutzes gilt die Gesamtbreite an der Hinterachse; diese darf zu keiner Zeit
und unter keinen Umständen überschritten werden.

Der Abstand zum Boden muss mindestens 25 mm und maximal 60 mm betragen. Dieser Abstand wird an den
(mindestens) 3 Abweiser-Flächen, welche eine Mindestbreite von 200 mm aufweisen und sich an den äußeren
Enden und in der Chassismitte befinden müssen, gemessen.
Die 3 Abweiser-Flächen müssen sich mindestens 200 mm über dem Boden befinden und nach hinten eine
senkrechte Fläche (+0°/-5°) mit einer Mindesthöhe von 100 mm unmittelbar über dem Boden aufweisen,
gemessen an mindestens 3 Flächen mit einer Mindestbreite von 200 mm, welche sich an den äußeren Enden
(zur Abdeckung der Hinterräder) und der Chassis-Mittelachse befinden müssen (gemäß Zeichnung No. 2c).
Der maximale hintere Überhang beträgt 400 mm.
Die Heckauffahrschutz-Einheit muss an mindestens 2 Punkten mittels der homologierten Halterungen
(bestehend aus Plastik, Stahl oder Aluminium) möglichst flexibel an den 2 Hauptrohren des Chassisrahmens
oder an den bestehenden hinteren Stoßfängern (obere Strebe und Unterfahrschutz, gemäß Art. 2.5.2) befestigt
sein. Der Heckauffahrschutz muss samt Halterungen an jedem homologiertem Chassis, unter Berücksichtigung
des Maßes F (zwischen 620 mm bis 700 mm) befestigt werden können.
Falls der gesamte Heckauffahrschutz die physikalischen Abmessungen des hinteren Stoßfängers (Stahlbügel)
integriert ist die Verwendung des Stoßfängers und Unterfahrschutzes freigestellt.
Unter allen Umständen darf der Heckauffahrschutz zu keiner Zeit breiter sein als der äußere Abstand der beiden
Hinterräder
.



Viele Grüße


Schröder