
Hintergrund ist der Unfall in Schwalmtal. Das ging durch die Presse und seitdem sind die Behörden und Versicherungen aufmerksam geworden.
Zuständig für sowas ist die Genehmigungsbehörde, sowie durch die Hintertür die Haftungsfrage für den Betreiber. Stichwort Haftung der Versicherung bei Fahrlässigkeit. Das war auch in Kerpen der ausschlaggebende Punkt. Die neue Regelung in Kerpen ist da präventiv zu sehen.
Fahrlässig könnte es nämlich sein, wenn man jemanden fahren lässt, ohne die vom DMSB vorgeschriebene Sicherheitseinrichtungen zu fordern. Das käme dann in einem konkreten Fall auf den Richter und die Argumentationen der Rechtsanwälte an. 50/50 stehen da die Chanchen.
Dagegen muss man sich als Betreiber absichern.
Wenn da in der Genehmigung "bis 45PS" oder "bis 250ccm" steht. Dann steht das halt da. Daran ändert auch ein Betreiber nichts mehr. Er muss sich halt dran halten. Passiert was, hat er auf jeden Fall Ärger.
Das wird spätestens dann zum Thema, wenn wieder eine neue Genehmigung ansteht und sich die Behörde oder die Versicherung das ganze wieder neu betrachtet.
Man stelle sich einfach mal vor, man wäre Sachbearbeiter bei einer Versicherung und hätte noch nie was mit Kart zu tun gehabt...Wie würden sie entscheiden ?
Versicherungen versuchen schon immer den Begriff "Fahrlässig" für sich auszuschlachten.
Man schaue sich mal die ganzen Urteile an.
Beispiel Reisegepäckversicherung. Wird Dir ein Koffer geklaut, dann nur dann, wenn Du ihn nicht an der Hand trägst. Kein Dieb der Welt reißt einem etwas aus der Hand. Stellst Du ihn aber ab, und sei es nur seitlich neben Dich, dann ist das fahrlässig und Du bekommst nichts.
Fährste auf der Autobahn schneller wie 130 bekommt man wegen der Gefährdungshaftung grundsätzlich Teilschuld. Egal, wer am Unfall wirklich schuld war.