Hmmm .... bei SOO einem Trottel wäre ich grundsätzlich skeptisch. So blöd kann man doch gar nicht sein - es sei denn man stellt sich blöd.
Mit der Gewährleistung wäre ich sehr vorsichtig. Wenn das klipp und klar ein Privatverkauf war, dann besteht m. E. keine Gewährleistungspflicht - egal ob ausdrücklich darauf hingewiesen wurde oder nicht.
Darüberhinaus ist die Gewährleistung beim Verkauf von gebrauchten Gegenständen m. W. ohnehin stark eingeschränkt.
Aber ich drück dir die Daumen, dass das ohnehin nicht zum Tragen kommt!
mfg
urban
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Hab grad nochmal ein wenig gegoogelt zum Thema Gewährleistung bei Privatverkäufen ... - so ganz eindeutig ist die Lage nicht, obwohl ich doch mehr Stimmen für deine Sicht der Dinge gefunden habe.
Hatte neulich mal irgendwo gelesen, dass der Sachverhalt des Privatverkaufes ausreiche, um die Gewährleistung auszuschließen. Aber dem ist offenbar nicht so. Wobei sich die "Gelehrten" darüber streiten, wie weit diese Gewährleistungspflicht beim Privatverkauf von gebrauchten Gütern reicht ...
Klar ist jedoch, dass der Verkäufer für gravierende Mängel haftet, sofern auf diese nicht vor dem Verkauf hingewiesen wurde - und das gilt sogar unabhängig davon, ob jemand per Formulierung die Gewährleistungspflicht ausschließt oder nicht.
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