Keine Benzinkanister im PKW!

Sonstige Kartbahnen
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bora33
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Keine Benzinkanister im PKW!

Beitrag von bora33 »

Es gilt in diesem Fall die ADR:

Der Kraftstofftransport auf der Straße ist in den Richtlinien zur Gefahrgutverordnung für Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) in der Fassung RSEB2009 geregelt.

http://www.bmvbs.de/Anlage/original_111 ... B-2009.pdf

Seite 12 Punkt 1.1.3.1 Buchstabe a Unterpunkt 1-2.2 besagt:

Zusätzlich zu den nach Buchstabe a zulässigen Mengen von bis zu 240 Litern entzündbarer flüssiger Stoffe in für eine Wiederbefüllung vorgesehenen Behältern dürfen auch noch bis zu 60 Liter in tragbaren Kraftstoffbehältern nach Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe a ADR befördert werden.

Die Verwarnung wegen 40 Litern Kraftstoff in Kanistern war somit unrechtmäßig!
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Ehemaliger User 7
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Keine Benzinkanister im PKW!

Beitrag von Ehemaliger User 7 »

Wenn dieser komische gelbe GgVS-Aufkleber nach Muster 3 auf den Kanistern gefehlt haben sollte, wäre die Verwarnung somit wieder rechtmäßig.

Das mit den 60 ltr. ist aber schon richtig so, bezieht sich jetzt allerdings nur auf Deutschland, um Mißverständnissen vorzubeugen.

Ich liebe diese Vorschriften ... :D :D
Mache die Dinge so einfach wie möglich - aber nicht einfacher.


SAFETY FIRST
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Phillip S.
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Registriert: Mo 27. Okt 2008, 19:17
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Keine Benzinkanister im PKW!

Beitrag von Phillip S. »

Vielen Dank schonmal!
Hoffe das geht gut ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?(


MfG Phillip
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DA.LANG
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Keine Benzinkanister im PKW!

Beitrag von DA.LANG »

es heißt ja auch, dass leute ein auto nicht überladen dürfen, wenn sie in den urlaub fahren, aber was man da so alles sieht.... glaube ich brauche ich ned viel sagen...

also und gas darf man auch nicht im auto transportieren, aber wie soll man das gas vom baumarkt nach zu hause oder in den urlaub bringen????

ich meine es dürfte kein problem sein...

des is meine meinung dazu... :))))

lg fabi
Man muss nicht unbedingt gut Kartfahren können, aber wenn man es schon nicht kann, muss man wenigstens gut dabei aussehen!!! :D

Ach und noch eine weißheit: HUBRAUM sticht PS!!! 8o

Grüße Fabi
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Nijura
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Keine Benzinkanister im PKW!

Beitrag von Nijura »

Das mit den Kraftstoffkanister kann sich nur auf die mangelnde Kennzeichnung beziehen.

ADR ist EU weit gültig. Hast du ein geeignetes Gefäss und dieses richtig gekennzeichnet, darfst du das auch als nicht ADR Schein Inahbner bis zu einer gewissen Grenze transportieren, auch in Italien.
Allerdings hat ein PKW ein gravierendes Problem. Was ist laderaum und was ist Fahrgastzelle. In der Fahrgastzelle darfst du kein Gefahrgut transportieren.

Wegs den 40Litern Sprit, wie waren die gesichert und wie gekenneichnet, welche Gebindegrössen hattet ihr? usw. Eine Strafe ist in den wenigsten Fällen ungerechtfertigt.

Ich habe die Probleme zum Beispiel nicht. Ich habe den ADR Schein.

LG Frank
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