Benzin Kanister

Alles was mit Technik zu tun hat, aber sonst nirgends reinpasst.
bobs71
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Benzin Kanister

Beitrag von bobs71 »

Nachtrag:
Es ist durchaus möglich, daß die definierte Menge an Kraftstoff größer ist als 20 Liter, wenn du mit einem entsprechenden Sportgerät (Motorboot, Kart etc.) unterwegs bist. Dies entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.
Übrigens: Die Österreicher sind alles andere als locker, dort ist nämlich lediglich eine Spritmenge von 5 Litern zum Transport im Pkw freigegeben....


Gruß
Bobs
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bora33
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Beitrag von bora33 »

Das Ganze ist in der sog. ADR geregelt, welche den Transport von gefährlichen Gütern beschreibt.

http://www.bmvbs.de/dokumente/-,302.929 ... kument.htm

In der Anlage A sind Freistellungen beschrieben, die den Transport von Kraftstoffen betreffen.

Die gültige Fassung ist seit 1.1.2009 in Kraft.

http://www.bmvbs.de/Anlage/original_108 ... geband.pdf


Punkt 1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung besagt:


Die Vorschriften des ADR gelten nicht für:
a) Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern.

Wenn diese Güter entzündbare flüssige Stoffe sind, die in wiederbefüllbaren Behältern befördert werden, welche durch oder für Privatpersonen befüllt werden, darf die Gesamtmenge 60 Liter je Behälter und 240 Liter je Beförderungseinheit nicht überschreiten.

Weiter gilt noch:


1.1.3.3 Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von flüssigen Kraftstoffen
Die Vorschriften des ADR gelten nicht für die Beförderung von:
a) In Behältern von Fahrzeugen, mit denen eine Beförderung durchgeführt wird, enthaltener Kraftstoff,
der zu deren Antrieb oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen dient.
Der Kraftstoff darf in befestigten Kraftstoffbehältern, die direkt mit dem Fahrzeugmotor und/oder der
Einrichtung verbunden sind und den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen, oder in
tragbaren Kraftstoffbehältern wie Kanistern befördert werden.
Der gesamte Fassungsraum der befestigten Behälter darf 1500 Liter je Beförderungseinheit und der
Fassungsraum eines auf einem Anhänger befestigten Behälters darf 500 Liter nicht überschreiten. Je
Beförderungseinheit dürfen höchstens 60 Liter in tragbaren Kraftstoffbehältern befördert werden. Diese
Einschränkungen gelten nicht für Fahrzeuge von Einsatzkräften.
b) Kraftstoff in Behältern von als Ladung beförderten Fahrzeugen oder anderen Beförderungsmitteln (wie
Boote), wenn er für den Antrieb oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen dient. Absperrhähne zwischen
dem Motor oder der Einrichtung und dem Kraftstoffbehälter müssen während der Beförderung
geschlossen sein, es sei denn, es ist von Bedeutung, dass die Einrichtung in Betrieb bleibt. Soweit erforderlich
müssen die Fahrzeuge oder die anderen Beförderungsmittel aufrecht und gegen Umfallen
gesichert verladen werden.




Du kannst also einen 60 l Kanister verwenden, wenn er kraftstoffgeeignet ist und über eine Kennzeichnung verfügt. (Gefahrsymbol, Warnhinweise).

Für die Kennzeichnung gelten gesonderte Vorschriften.

Das Kart darf nur dann mit gefülltem Tank transportiert werden, wenn er absperrbar ist, also auch die Belüftungen und die Kraftstoffleitungen.
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bobs71
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Beitrag von bobs71 »

Hallo!
Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil!
Hab mich bei der Verkehrspolizei informiert und von dort folgende Aussage erhalten:
-Transportiert werden dürfen 60 Liter Kraftstoff in geeigneten Behältnissen, über 60 Liter besteht eine Kennzeichnungspflicht sowie das Mitführen von Sicherheitseinrichtungen (2Kg Feuerlöscher usw.)
-die 20 Liter - Regelung gilt für den Grenzüberschreitenden Verkehr aus Luxemburg nach Deutschland, aus rein steuerrechtlicher Sicht


Also doch kein Problem mit den 30 Litern! :O



Gruß
Bobs
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bora33
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Beitrag von bora33 »

Nichts anderes stand in meinem Post eins drüber!
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Beitrag von JC1300 »

Danke für die vielen Infos.

Somit wäre ja geklärt, dass man 30 Liter-Gebinde transportieren darf.

Jetzt fehlt nur noch der richtige Behälter dafür. Leider kann ich da weder bei Ebay noch bei Google was entsprechendes finden. Also, falls jemand was entsprechendes weiß... nur raus damit. ;)

Edit: Was mich auch wundert, ist dass bei Ebay auch Bremsenreiniger in solchen 30Liter Fässern verkauft werden. Täusche ich mich, oder ist der Bremsenreiniger nicht ähnlich leicht entzündlich wie Benzin und genauso aggresiv zu kunststoff?
Zuletzt geändert von JC1300 am Do 13. Aug 2009, 10:53, insgesamt 1-mal geändert.
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goomh
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Beitrag von goomh »

Vielleicht ist hier eine Quelle, zumindestens gibts eine Telefonnummer zum Anfragen. http://www.willhaben.at/iad/kaufen-und- ... d=13500842

goomh
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Taurec
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Beitrag von Taurec »

Hier gibts Kanister mit Zulassung aber sowas ist dann etwas teurer.
Kanister
Zuletzt geändert von Taurec am Do 13. Aug 2009, 11:38, insgesamt 1-mal geändert.
Auf diesem Planet leben Autos.
Sie haben zweibeinige Sklaven die sie hegen und pflegen,sie gehen sogar für sie arbeiten.
bobs71
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Beitrag von bobs71 »

@bora
Hatte deinen Post gelesen, wollte nur für meinen Blödsinn von vorher korrigieren und hab mich daher nochmals aus erster Hand beraten lassen. ADR als geltendes Recht und die Meinung des ADAC gehen diesbezüglich auseinander, so daß ich direkt beim Kontrollorgan nachgefragt habe, die müssen es ja schließlich wissen.


Gruß
Bobs
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M-E-W
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Beitrag von M-E-W »

Original von Taurec
Hier gibts Kanister mit Zulassung aber sowas ist dann etwas teurer.
Also ich find 29,50 € in dem Fall garnicht teuer.

Jörg
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M-E-W
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Beitrag von M-E-W »

Gib´s hier eigentlich zwischenzeitlich neuer Erkenntnisse bzw. Bezugsquellen.

Hab mich heute auch erst weider darüber geärgert das ich nur einen 20 Liter und kleinere Kanister habe.

Und da ich verscheidene Gemische für Kart, Moped, Einachser und Kettensägen ( der Rasenmäher ist ein 4-Takter ;-) ) vorhalten möchte/muß. Denke ich gerade über die Anschaffung entsprechender Behältnisse nach.

Gruß

Jörg
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