Unser Anhänger!

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Der-Hugo
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Beitrag von Der-Hugo »

das die gurte nicht für das gewicht zulässig sind ;)
pg-BohnE
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Beitrag von pg-BohnE »

Genau.
Auf den Gurten muss (bzw sollte) irgendwo draufstehen, für welches Gewicht die ausgelegt sind.
Klar, mehr als das Kart wiegt, aber mach mal bei 130 eine Vollbremsung, dann nicht mehr...
KartfahrerDavid

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Beitrag von KartfahrerDavid »

wer sagt das wir 130 fahren wollen? 100 langt vollkommen und ist doch eh nur 50km bis holdorf! das hält schon jungs wir werdens ja sehen ob wir heile am 1.3. ankommen oder nicht ;) (falls wir kommen^^)
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Ehemalier
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Beitrag von Ehemalier »

Vollbremsung, Hänger hüpft und schon macht das Kart nen lustigen Überschlag und löst sich vom Gurt. Solltet Ihr noch irgendwo drauf fahren, habt ihr das Ding im Nacken.. Da gehören Metallschalen für die Reifen drauf und Zurrösen am Hänger befestigt. Dann ordentliche Gurte in Längsrichtung.
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KartfahrerDavid

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Beitrag von KartfahrerDavid »

edgar! wir haben ja schon zurösen gekauft! sollten auf den bildern auch zu sehen sein! dadurch haben wir auch die zurrgurte gezogen und festgezurrt! ;)
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Der-Hugo
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Beitrag von Der-Hugo »

das geile is ja noch vor Holdorf aufen Parkplatz stehen unsere Grünen(nagut Blausilber) Freude FAST immer jedes Wochenende !!!
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Ehemalier
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Beitrag von Ehemalier »

Ich seh nur einen Gurt. Und das langt nicht. Den einen oder anderen brauchste da noch. Aber ihr bekommt das schon hin.
Und denkt dran, falls ihr Sonntag fahrt: Nicht mit nem LKW-zugelassenen Zugfahrzeug ziehen. Ist letztes Jahr schon einer drauf reingefallen mit seinem Kleintransporter. Gab sofort die Kelle.
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ruppi
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Beitrag von ruppi »

Allerdings!

Hierzu mal ein paar Fakten...wobei schon fast OT - aber nehmen wir`s mal mit:

Das Sonntagsfahrverbot gilt für ALLE als LKW zugelassen Fahrzeuge mit Anhänger.
Das sonst so wichtige zulässige Gesamtgewicht (zGG) ist dabei völlig wurscht.
Viele Geländewagen oder neudeutsch auch "SUV" genannt haben eine LKW Zulassung um steuerlich besser da zu stehen - diese Kategorie Fahrzeuge wird sehr gern als Zugfahrzeug für AH genommen weil sie Kraft haben und eine meist hohe Zuglast. Auch ein solches FZ mit diesem kleinen AH fällt unter das Sonntagsfahrverbot...und das ist verdammt teuer.
Niveau ist keine Handcreme und bitte die FORUMS-REGELN lesen und beachten. ;)
pehaha
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Beitrag von pehaha »

Zurrgurte mit Ratsche !!!!! Auf Zeichnung Zurrgurt = GELB****Die Bohlen mit Hänger verschrauben Schrauben = ROT **** Auf den Bohlen vor und hinter den Achsen dicke Kanthölzer verschrauben.

Zurrgurte als Schlinge um die Achsen , zwischen den Bohlen zum Zurrpunkt.

Das du nicht einschätzen kannst, weiche Kräfte da wirken, verstehe ich noch.
Dein Vater sollte nicht so blauäugig sein.

Eine Bodenwelle in der Kurve, Anhänger hupft beim Abbiegen mal über den Bordstein. Ausweichmanöver-Fußgänger. Vollbremsung. Schlimmster Fall---Auffahrunfall. Dann liegt das Kart auf dem Armaturenbrett.

Und dann auch noch die schwere Rüttelplatte.

Manno David. Das ist die Sache nicht wert. Noch mal ne Stunde Arbeit.und ordentliche Gurte.

Dann besteht das auch ne Polizeikontrolle.
Bilder bearbeitet.
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( Es gibt auch ein Leben NACH dem Kart :D )
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Ehemalier
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Beitrag von Ehemalier »

Ruppi, alter Kumpel, da muß ich Dir leider in Teilen widersprechen. Willst Du einen SUV als LKW zulassen, muß er auch über 50% Ladefläche haben. Das heißt, hintere Sitze raus und Trennwand rein. Aber selbst dann wirds vom FA nicht immer anerkennt. Macht ja auch kaum einer mit seinem Cayenne. Geht aber gut mit Pick-Ups. Die Polizei kann meines Wissens aber auch den Verwendungszweck zugrunde legen, d.h. ein als Pkw zugelassener Lieferwagen, der offensichtlich ein solcher ist, kann dann mit Anhänger auch Ärger machen.
Was Du meinst, ist die jetzt abgeschaffte Besteuerung nach Gewicht, die man seinerzeit ab 2,801 t Gesamtgewicht wählen konnte. Das war dann besonders für alte Diesel günstig, da gabs extra Kits zum Auflasten. So ein Fahrzteug ist aber immer noch PKW und darf mit Anhänger Sonntag fahren. Sehr komplizierte Sache.
Un nu wieder back to Topic
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