!!! Verkauf nicht mehr gestattet !!!

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Deki#91
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!!! Verkauf nicht mehr gestattet !!!

Beitrag von Deki#91 »

Die Rubrik "Suche, biete und tausche Teile" steht nicht mehr zur Verfügung, Grund dafür ist ein neues Gesetz welches Plattformen dazu verpflichtet Verkäufe dem Finanzamt zu melden.
rolandw
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Beitrag von rolandw »

Oh man, dass wird ja immer schöner...darf man denn noch nen Link zu ebay oder so posten?
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Ragnar
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Beitrag von Ragnar »

[quote='Deki#91','index.php?page=Thread&postID=319034#post319034']Die Rubrik "Suche, biete und tausche Teile" steht nicht mehr zur Verfügung, Grund dafür ist ein neues Gesetz welches Plattformen dazu verpflichtet Verkäufe dem Finanzamt zu melden.[/quote]


Hast du dazu mal ein Link bzw. eine Quelle?
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Ragnar
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Beitrag von Ragnar »

@Deki

So, ich habe mich jetzt mal mit dieser ganzen Thematik beschäftigt. Rausgekommen ist dabei folgendes:

Plattformen sind z. B. bei Ebay, Amazon, Fivver, Upwork, AirBnB, Booking.com, Uber, Click&Boat, Udemy, Skillshare, Facebook Marketplace, aber nur dann, wenn auch die Zahlung über die jeweilige Plattform abgewickelt wird.

[...]

Das PStTG sagt, es handelt sich nicht um eine Plattform, wenn die Software ausschließlich Folgendes ermöglicht:
[...]
- das Auflisten einer relevanten Tätigkeit oder die Werbung für eine relevante Tätigkeit durch Nutzer oder
- die Umleitung oder Weiterleitung von Nutzern auf eine Plattform

Nachweisen bzw. melden kann ein Plattform-Betreiber Umsätze von registrierten Nutzern der Finanzbehörde nur, wenn die Kauf- und die Zahlungsabwicklung (z.B. Ebay) komplett über diesen erfolgt ist.

Das heißt, nur dann wenn es auf einer Seite eine Art "Kaufen" button gibt.

Hier dazu auch noch ein Beitrag von jemanden, der mehrere Foren betreibt:

Da ich ja selbst mehrere Motorradforen betreibe habe ich mich per Mail an das Bundeszentralamt für Steuern gewandt.
Die haben, man höre und staune, sich heute persönlich bei mir gemeldet und mit mir über das Thema gesprochen.
Als Ergebnis habe ich alle Marktplätze in meinen Motorradforen wieder uneingeschränkt geöffnet.

Schriftlich gibt es nichts, da die natürlich keine unentgeldliche Rechtsberatung machen dürfen.

Es gibt aber drei Punkte die für mich relevant waren.
a) Wie im §3 Abs. 2 und §6 Abs. 1 erklärt sind nur juristische Personen Rechtsträger. Also AG, GmbH, Vereine, etc. natürliche Personen können kein Rechtsträger sein. Damit bin ich bei meinen Plattformen raus.

b) Wie auch hier immer wieder diskutiert, muss die Plattform ein direktes Rechtsgeschäft z.B. über einen "Kaufen" Button ermöglichen. Dass bietet keine meiner Plattformen, bin ich auch raus.

Wer sich als Betreiber dennoch unsicher ist hat mehrere Möglichkeiten:
a) Es kommen demnächst FAQs des BZS (man kann auf deren Homepage einen Newsletter ordern um die nicht zu verpassen) darin sind solche Fragen auch nochmal erläutert.
b) Nach $10 des PStTG kann man eine (kostenpflichtige) Auskunft beantragen
c) man lädt sich den Regierungsentwurf zu Gesetz herunter:
https://www.bundestag.de/dokumente/text ... cht-920050
Und sucht dort nach schwarzem Brett, da ist eindeutig erläutert, dass schwarze Bretter und darum handelt es sich ja in der Regel bei unseren Marktplätzen explizit nicht unter diese Regelung fallen. Damit bin ich damit auch raus.

Also wie oft, viel Lärm um nichts.


Ich hoffe, das ich dir damit ein wenig Licht ins Dunkle bringen konnte und das du den Marktplatz hier wieder guten Gewissens öffnen kannst. ;)
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Deki#91
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Beitrag von Deki#91 »

In Österreich wurde die Richtlinie (EU) 2021/51 in das das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG) integriert:

§ 4. (1) „Plattform“ ist jegliche Software, einschließlich einer Website oder eines Teils davon und Anwendungen, einschließlich mobiler Anwendungen, die Nutzern zugänglich ist und die es Anbietern ermöglicht, mit anderen Nutzern in Verbindung zu stehen, um direkt oder indirekt eine relevante Tätigkeit für diese Nutzer auszuüben.

Das beschreibt ziemlich genau ein Forum ?! Es würde bedeuten wenn man über das Forum einen schriftlichen Kaufvertrag abschliesst dass ich davon Kenntnis erlangen müsste und dies dann dem Finanzamt melden müsste.

Aber dann steht nachstehendes drinnen, was ich nicht ganz verstehe:

Eine „Plattform“ schließt keine Software ein, die ohne weiteres Eingreifen in die Ausübung einer relevanten Tätigkeit ausschließlich Folgendes erlaubt:
1. die Verarbeitung von Zahlungen im Zusammenhang mit einer relevanten Tätigkeit;
2. das Anbieten einer relevanten Tätigkeit oder Werbung für eine relevante Tätigkeit durch Nutzer;
3. die Umleitung oder Weiterleitung von Nutzern auf eine Plattform.




So wie du beschreibst, wäre eine natürliche Person auch im Sinne des DPMG kein Plattformbetreiber:

§ 4. (2) „Plattformbetreiber“ ist ein Rechtsträger, der mit Anbietern vereinbart, diesen Anbietern eine Plattform ganz oder teilweise zur Verfügung zu stellen.

§ 6. Für Zwecke dieses Bundesgesetzes bedeutet der Ausdruck:
Punkt 8. „Rechtsträger“ eine juristische Person oder ein Rechtsgebilde;




Also etwas unklar die Sachlage zum aktuellen Zeitpunkt, die Foren und die Beiträge sind nicht gelöscht, sobald ich Klarheit habe und nichts dem im Wege steht werde sie wieder online stellen, aber bis dahin bitte ich euch keine Verkäufe über das Forum zu tätigen.
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Atom1kk
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Beitrag von Atom1kk »

Typisch eu und Deutschland. Anstatt steurgelder zu verschwenden versuchen die aus bürgern den letzten tropfen auszuquetschen ich verstehe die Intention dahinter,gibt genug die so viele ihre Geschäfte schwarz machen aber im Großteil leidet immer der normale Bürger
Besser ein Motor mit Auto als ein Auto mit Motor
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Ragnar
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Beitrag von Ragnar »

Das kann ich verstehen, und auch nachvollziehen.
Bei solchen Sachen, die sich dann auch noch hinter einer dicken Wand aus Juristen-deutsch verstecken, ist Vorsicht die bessere Wahl.

Aber du als Platformbetreiber kannst dir ja die ganzen benötigten Infos garnicht einholen.


Ebay Kleinanzeigen handhabt es folgendermaßen:
https://themen.ebay-kleinanzeigen.de/hi ... mein/DAC7/

Zusammengefasst: Da Ebay Kleinanzeigen ja nicht weiß, ob es überhaupt und für wie viel verkauft wurde, kann ee dazu auch nichts melden. Lediglich bei Käufen die über dieses "sichere zahlen" oder "direkt kaufen", sprich über deren Zahlungsdienstleister OPP abgewickelt und bezahlt werden, werden erfasst, und ab >2000€/Jahr gemeldet.

Es war schon immer so, dass Gewinne aus gewerblicher Ausübung von Handel steuerpflichtig waren. Plattformen wie eBay sind jetzt dazu verpflichtet, zustandegekommene Verkäufe ab einer bestimmten Schwelle zu melden (Das ist nix anderes, als das, was die Registrierkasse in jedem Laden macht...). Das soll keine Verkäufe von Privat an Privat sanktionieren, sondern gewerbliche Händler, die bisher ihre Gewinne nicht abgeführt haben (also Steuern hinterzogen haben) die Möglichkeit nehmen, unter dem Steuer-Radar durchzufliegen - Ich denke, davon gibt es auf den Plattformen nicht wenige und deswegen finde ich das auch gar nicht so schlecht.

Da der Marktplatz hier im Forum "nicht weiß", ob und wie ein Geschäft zustandegekommen ist, hat er auch nichts zu melden (das ist ja z.B. bei EB KA auch so). Die Kleinanzeigen in der Tageszeitung werden ja auch nicht verdonnert...

Außerdem sind dir als Plattformbetreiber die meisten der geforderten Daten ja gar nicht bekannt. Von den meisten Usern kennst du nicht einmal den Klarnamen, geschweige denn eine Adresse oder Bankverbindung, Steuer-ID usw. - was solltest du also dem Finanzamt melden?
User "Rumpelstielzchen" hat einen Satz Felgen für 200,- angeboten.
Ist der Verkauf tatsächlich zustande gekommen? Keine Ahnung!
Welcher Preis wurde ausgehandelt? Keine Ahnung!
Name/Adresse/Bankverbindung von Käufer und Verkäufer? Unbekannt.
Gebühren und Provisionen gibt es keine.

Hier mal der Gesetzestext:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/034/2003436.pdf
Auf Seite 49 sollte man Aufschluss finden.
Dateianhänge
4BDB6EAA-3BBD-412F-A4EE-6CFBB86B5E87.jpeg
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Baschtler
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Beitrag von Baschtler »

Das Thema wird zum Teil dramatisiert
Es geht wie ich das lese um Plattformen bei denen das Verkaufen oder vermitteln von Verkäufen das Geschäftsmodell ist.
Also z.B. die Bucht oder das mir trotz Lächeln auf den Kartons sehr unsympathische Unternehmen.
Und auch wer steuerpflichtig ist wird oft falsch verstanden. Es geht nämlich um gewerbliche Verkäufe von nicht als Gewerbetreibender registrierten Personen
mit Gewinnerzielungsabsicht.

Wer z.B. ein Chassis für 5000€ gekauft hatte und dann irgendwann privat für 1000€ verkauft macht keinen Gewinn ;)

Hier ein guter Artikel
https://www.br.de/nachrichten/wirtschaf ... SjsfWDikel
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Lieber den Sound einer klassischen Ducati als einer topaktuellen Stihl ;-)
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Deki#91
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Beitrag von Deki#91 »

Ich kann die Situation so regeln dass ich eine Kategorie "Loswerden" eröffne.

Dort kann man reinschreiben was man loswerden will, ohne Preisangabe und ohne Angabe ob es zum verkauf, tausch oder zum verschenken steht.

Ist das eine Lösung ?

Bitte um Vorschläge wie die Kategorie "Loswerden" heissen soll ?
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Eisbär
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Beitrag von Eisbär »

Finde ich eine super Idee :)
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