Welche Fahrerlizenz

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gixxer-85
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Beitrag von gixxer-85 »

Hallo Leute. Leider bin ich aus dem Thema Lizenzsport schon etwas länger raus und durch die SuFu bin ich auch nicht wirklich schlau geworden.
Mit welcher der nationalen Fahrerlizenzen kann ich was fahren?

http://www.dmsb.de/downloads/393/Lizenz ... e_2010.pdf

Welche Lizenz brauche ich beispielsweise um im DMV fahren zu können?
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Birelisti
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Beitrag von Birelisti »

Für DMV reicht die Nationale-Kart-Lizenz "A"
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gixxer-85
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Beitrag von gixxer-85 »

Und was wäre der Unterschied zur C-Lizenz?
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Ehemalier
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Beitrag von Ehemalier »

DMV Kart Championship, ADAC Kart Masters und RMC setzen die National Kart A voraus.
Damit kannst du auch an Veranstaltungen im europäischen Ausland teilnehmen, z.B. die NK in Niederlanden (ähnlich Kart Masters), die nach NEAFP ausgeschrieben sind ( also europäisch).

Internationale Veranstaltungen benötigen die International C.
Lizenzbestimmungen gibts hier, Kart S.5: http://www.dmsb.de/downloads/631/AUTO_L ... mungen.pdf

Was die Serien anfordern, steht in deren Reglement.
DMV Regionalserien und (X)AKC reichen ADAC-Ausweis bzw DMSB-C Lizenz (Lizenzbestimmungen S.3)

NAVC will NAVC-Lizenz
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gixxer-85
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Beitrag von gixxer-85 »

Art. 14 Nationale Lizenz Stufe C
(1) Der Antragsteller darf nicht im Besitz einer gültigen Fahrer-/Beifahrer-Lizenz sein, die vom DMSB oder die von einem anderen ASN als Mitglied der FIA ausgestellt wurde.
(2) Die Nationale Lizenz Stufe C berechtigt ausschließlich zur Teilnahme an einem der nachfolgenden nationalen DMSB-Wettbewerben mit Veranstaltungsstatus NATIONAL:
• Clubsport der DMSB-Trägervereine – Rundstrecke (ab Jahrgang 1994 und älter)
• Clubsport der DMSB-Trägervereine – Slalom (ab Jahrgang 1994 und älter)
• Clubsport der DMSB-Trägervereine – Kart (ab Jahrgang 2002 und älter)
• Clubsport der DMSB-Trägervereine –
sonstige Disziplinen (ab Jahrgang 1993 und älter)
• Rallye 200 (ab Jahrgang 1992 und älter – mit Fahrerlaubnis)
• Rallye Beifahrer (ab Jahrgang 1995 und älter)
• Gleichmäßigkeitsprüfungen (ab Jahrgang 1992 und älter – mit Fahrerlaubnis)
(Nürburgring-Nordschleife erst ab vollendetem 18. Lebensjahr)
• Gleichmäßigkeitsprüfungen Beifahrer (ab Jahrgang 1995 und älter)
• Slalom (ab Jahrgang 1994 und älter)
(Einschränkung: Jahrgänge 1993 – 1994 nur Fahrzeuge mit einem Leistungsgewicht von mindestens 11kg/kW.)
• Dragster Rennen (ab Jahrgang 2002 und älter)
Die Teilnahme an Dragster-Rennen ist auf die Gruppe Public Race, E.T.-Handicap (langsamer als 10,00 Sek. (1/4 Meile) bzw. 6,40 Sek. (1/8 Meile) beschränkt.
• Autocross (ab Jahrgang 1994 und älter)
(Einschränkung: Jahrgänge 1993 – 1994 nur AC-Serientourenwagen bis max. 1400 ccm ohne Aufladung.)
• Cross-Kart Kl. 7 (Jahrgang 1996 – 2000)
Kl. 8 (Jahrgang 1996 – 2000)
Kl. 9 (Jahrgang 1992 – 1996)
• Rallycross (ab Jahrgang 1994 und älter)
(Einschränkung: Jahrgänge 1993 – 1994 nur Gruppe N bis max. 1400 ccm ohne Aufladung.)
(3) Erteilungsvoraussetzung bei minderjährigen Antragstellern ist das Einverständnis der gesetzlichen Vertreter (beide Elternteile) oder des gesetzlichen Vertreters


Der DMV ist doch Trägerverein des DMVB! A-Lizenz somit also nur für DKM!?
Zuletzt geändert von gixxer-85 am Mi 17. Nov 2010, 08:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Ehemalier
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Beitrag von Ehemalier »

Warum glaubst du eigentlich nicht was dir Leute sagen, die schon jahrelang im Lizenzsport unterwegs sind? Meinst du, wir machen den ganzen Mist mit jährlicher Gesundheitsprüfung usw zum Spaß?
Wenn Du alles besser weißt, laß doch einfach das Fragen hier und geh mit der National C zur Championship.
Nur als Hinweis: In deinem Zitat steht CLUBSPORT, DMV Championship ist hingegen LIZENZSPORT.
Das ist ein feiner Unterschied. Und falls du es immer noch nicht glaubst, beachte meinen Hinweis mit dem Reglement. das kann man lesen.
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gixxer-85
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Beitrag von gixxer-85 »

Okay okay ich habs ja verstanden. Hatte ich überlesen mit dem Clubsport und Lizenzsport. Meine alte Lizenz wurde noch von der ONS ausgestellt. Bin da nicht mehr ganz im Thema.

Noch eine Frage. Es ist ja normalerweise so, dass man an einem Lizenzlehrgang teilnehmen muss, oder innerhalb von 12 Monaten an 3 Clubrennen teilgenommen haben muss um die A-Lizenz zu beantragen.
Ich hatte damals meinen Lizenzlehrgang 95 in Kerpen gemacht und danach DMV gefahren. Kann ich das irgendwie geltend machen? Oder vll fahre ich doch erstmal 3 Rennen im CS um überhaupt wieder reinzukommen.
Am besten rufe ich mal beim DMSB an, aber kann ja sein, dass es schon jemand hier weis.
Zuletzt geändert von gixxer-85 am Mi 17. Nov 2010, 10:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Ehemalier
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Beitrag von Ehemalier »

Wenn du nach deinem Lehrgang ne Lizenz beantragt und erhalten hast, dann sollten die Voraussetzungen für National A erfüllt sein (in einem oder mehreren Jahren vor Antragstellung...).
Allerdings würde ich aus rein praktischen Gründen 3 Clubsportrennen empfehlen, wenn du schon lange keine Rennen mehr gefahren bist ist das sicher empfehlenswert. Würde aber Wintercup bedeuten.. Neuer Lizenzlehrgang ist nicht mehr so einfach wie früher, da konnte man den z.B. noch auf der Messe machen, da es nur Theorie war.
Anrufen ist aber die sicherste Methode, denn die stellen die Lizenz ja aus.
Zuletzt geändert von Ehemalier am Mi 17. Nov 2010, 11:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Atom1kk
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Beitrag von Atom1kk »

die Ärztliche Untersuchung ist jedes Jahr vor dem Antrag Pflicht
Zuletzt geändert von Atom1kk am Mi 17. Nov 2010, 11:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Ehemalier
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Beitrag von Ehemalier »

Hab gerade nochmal nachgelesen:
Bei erstmaliger Beantragung einer NationalenLizenz StufeA ist die Tauglichkeit zur Teilnahme an Automobilsportwettbewerben durch eine, von einem in Deutschland zugelassenen Arzt erstellten medizinischen Eignungsbestätigung nachzuweisen. Die medizinische Eignungsbestätigung (auf dem DMSB-Fahrer-Lizenzantrag) muss spä- testens nach Ablauf von 3 Jahren erneuert werden.
(3) Bei Beantragung einer Nationalen EU-Profi-Lizenz oder bei Minderjährigkeit des Li- zenznehmers ist die Tauglichkeit zur Teilnahme an Automobilsportwettbewerben durch eine medizinische Eignungsbestätigung (auf dem DMSB-Fahrer-Lizenzantrag) jährlich nachzuweisen.
Bei erstmaliger Beantragung muß man. Ob danach alle drei oder jedes Jahr ist mir unklar, da ich nicht weiß, ob die kart national A aufgrund ihrer europäischen Gültigkeit nicht vielleicht unter Punkt 3 fällt. Aber wenn du über 18 bist und jährlich hin musst wird das wohl so sein
Zuletzt geändert von Ehemalier am Mi 17. Nov 2010, 11:41, insgesamt 1-mal geändert.
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