Nachtrag:
Auf Seite 15 des RMC-Reglements steht "Teile aus Verbundwerkstoffen sind, mit Ausnahme des Sitzes, Kettenschutz und der Bodenplatte verboten."
So wie ich es lese, müssten streng genommen die Halter des Kettenschutzes aus Carbon verboten sein, weil die Teile nicht der Kettenschutz sind, sondern Halter, die mit dem Kettenschutz verschraubt werden. Weiß jemand, wie das in der Praxis interpretiert wird?
Das Auge fährt mit.
Es gibt kein schlechtes Wetter, es gibt nur falsche Reifen.
----