Tempo 100 km/h Regelung

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Tiger74
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Tempo 100 km/h Regelung

Beitrag von Tiger74 »

Hallo Gemeinde!
Ich habe eine Frage zu Tempo 100 mit Anhängern. Die Suche habe ich schon bemüht und auch das Internet durchforstet, aber keine eindeutige Antwort erhalten.Sachverhalt: Ich habe gestern einen neuen PKW-Anhänger mit 750 kg max. zugelassen. Da er die Anforderungen erfüllt,habe ich auch die Tempo 100 Plakette erhalten mit dem Zusatz im Fahrzeugschein: Leergewicht Zugfahrzeug 2500 kg. Da mein Zugfahrzeug aber leichter ist und der Anhänger keine Bremsen hat, muss ich das Gesamtgewicht mit dem Faktor 0,3 multiplizieren und komme auf 430 kg (reicht mir völlig).Der Beamte gab mir den Hinweis, dass ich das Gewicht eigenverantwortlich beachten muss.
Nun meine Frage: Muss ich den Anhäger ablasten und dies in den Papieren eintragen lassen oder reicht es, wenn ich darauf achte, dass er nicht schwerer wie 430 kg wird? Lustiger Zusatz: Habe soeben nochmal auf der Zulassungsstelle angerufen und der netten Dame mein Anliegen erklärt. Sie war mehr als leicht überfordert und bei meiner Aussage, dass ich weiß, das man das Leergewicht des Zugfahrzeugs in meinem Fall mit 0,3 multipliziert fragte sie mich doch.,, Woher haben sie das?'' ;(

Danke schon mal für Eure Antworten!
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Tiger74
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Beitrag von Tiger74 »

Soeben gefunden bei einem Anhängerhandel:
Diese Regelungen wirken sich im wesentlichen wie folgt aus:
  • Kein Genehmigungsverfahren der Fahrzeugkombination durch die
    Verkehrsbehörde; die Zulässigkeit verantwortet allein der
    Fahrzeugführer.
  • Freie Austauschbarkeit von Zugfahrzeug und Anhänger.
  • 100 km/h nur auf Deutschen Autobahnen und Kraftfahrstraßen (nicht auf Landstraßen)
Erklärt ja wohl alles-oder auch nicht...
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Atom1kk
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Beitrag von Atom1kk »

In deinem Fall dürfte der angänger gesamt nicht 430 kg überschreiten. Dh. Wenn das leergewicht 150 kg beträgt, darfst du nicht mehr als 280 kilo zuladen. Du musst nocht ablasten. Du musst nur dafür sorge tragen.

Ich habe einen anderen fall der mich aufregt. Ich hab nen 1300er Anhänger. Hatte vorher nen 3er wo ich dann unter 3500 zulässige gesamt masse hatte. Hab jetzt nen 5er wo ich mit 200 kg darüber bin. Das ärgerliche ist, auch wenn ich tatsächlich drunter bin ist das trotzdem nicht zulässig. Da durfte ich nicht auf eigenverantwortung agieren, obwohl ich immer unter den 3500 bin. Musste den blöden b96 zusatz machen
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Tom
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Beitrag von Tom »

Du musst den Anhänger auf alle Fälle ablasten, sonst kannst deinen Führerschein gleich abgeben.

Fahrzeugleergewicht mal 0,3 gleich zulässiges Gesamtgewicht des ungebremsten Anhängers.

Muss eingetragen sein. Auf der Waage nicht mehr zu haben ist keine Alternative.

Darfst auch nicht die Anhängelast des Zugfahrzeuge überschreiten. Ist aber wohl erst beim gebremsten Anhänger interessant.

Falls du das nicht glaubst dann einfach Mal beim TÜV anrufen. Zulassungsstelle hat da keine Ahnung. Eigene Erfahrung.

Für denn Fall ohne 100er Zulassung ist das zulässige Gesamtgewicht das eingetragen ist nicht so wichtig.
Da entscheidet die Waage. Minimum von Anhänger und Autoanhängelast plus Auflagegewicht sind da maßgeblich.
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Tiger74
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Beitrag von Tiger74 »

Jau, danke Euch für die Antworten!
Jetzt weiss ich Bescheid und werde ablasten beim TÜV.
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Atom1kk
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Beitrag von Atom1kk »

mach doch einfach stoßdämpfer dran . kosten 50€ der satz und alles ist gut
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Tiger74
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Beitrag von Tiger74 »

@Atom1kk
Danke für den Tip, hatte ich gar nicht bedacht. Werde mich mal informieren ob das geht bei meinem Modell.
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Atom1kk
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Beitrag von Atom1kk »

Das geht eigentlich fast immer. Dann bist du mit allem deum und dran bei 150 Euro und musst nix ablasten
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Tom
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Beitrag von Tom »

Das ist so nicht korrekt. Das ist von der Bremse abhängig.
Ungebremsten 0,3 und gebremsten mit Dämpfer 1,1 als Faktor.
Wohnanhänger wieder anders und mit spezieller Kupplung.
Gruß Tom
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Atom1kk
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Beitrag von Atom1kk »

Ich hoffe er hat ne bremse
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